Die GGG NRW ist der Verband der integrierten Schulen in NRW

  • Die GGG NRW sieht es als ihre Aufgabe an, solche Veränderungen im Bildungswesen zu stützen, die es dem Ziel einer Schule für alle näher bringt.
  • Die GGG NRW fördert die Weiterentwicklung integrierter Schulen in NRW, d.h. der Gesamtschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Sekundarschulen und der PRIMUS-Schulen.
  • Die GGG NRW bezieht Stellung zu bildungspolitisch bedeutsamen Entwicklungen, zu bevorstehenden Änderungen des Schulrechts.
  • Die GGG NRW berät Initiativen und Kommunen bei der Planung integrierter Schulen.
  • Die GGG NRW informiert durch ihre vierteljährliche Mitgliederzeitschrift und durch ihre Internetpublikationen über schulpolitische Vorgänge und Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen.
  • Die GGG NRW ist Träger von Weiterbildungseinrichtungen, die mit ihren Angeboten insbesondere die innere Schulentwicklung fördern.
  • Die GGG NRW ist ein gemeinnütziger Verband, der seine Aktivitäten und Publikationen ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder und Spenden finanziert.

SATZUNG DER GGG NRW    -     Satzung der Bundes-GGG 

Die GGG NRW ist auf Ihre Unterstützung angewiesen!

In den Jahren 2012 und 2013 sind insgesamt 135 neue integrierte Schulen an den Start gegangen. In diesem Jahr starten erneut 25 Gesamtschulen, 25 Sekundarschulen sowie 4 PRIMUS-Schulen! Die Unterstützung dieser 189 neuen Schulen ist aktuell eine der wichtigsten Aufgaben der GGG NRW. Diese Aufgabe ist allerdings mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln nur noch notdürftig zu leisten.

Der Vorstand der GGG NRW bittet Sie daher:

  • Werden Sie Mitglied der GGG – es lohnt sich auch für Sie!

Als Mitglied erhalten Sie kostenlos die Mitgliederzeitschriften der GGG NRW und des GGG-Bundesverbandes. Mitglieder der GGG erhalten Vergünstigungen beim Bezug von Druckschriften und bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Seminaren.

Hier finden Sie den GGG-Aufnahmeantrag .



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Die Struktur der GGG, ihre Gremien und deren Aufgaben richten sich nach der Satzung der GGG-NRW und der überregionalen GGG-Satzung .

Im entsprechenden Menüpunkt finden Sie Informationen zur überregionalen Verbandsarbeit .