Pressemitteilung Mai 2024

Bindung an Schulen des gegliederten Systems ignoriert die integrierten Schulen!

Seit der Veröffentlichung des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung im Herbst 2022 hat die GGG NRWdas Ministerium mehrfach auf die Möglichkeiten eines Einsatzes der Alltagshelfer*innen auch in Schulen der Sekundarstufe I hingewiesen. Als Verband begrüßt die GGG NRW die Ausweitung des Einsatzes von Alltagshelfer*innen in den Jahrgängen 5 und 6. Für die GGG NRW nicht verständlich ist hingegen die nicht näher begründete ausschließliche Bindung dieser Maßnahme an die Schulformen Haupt- und Realschule.

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Alltagshelfer*innen sollen Schulen neue Möglichkeiten geben und Lehrkräfte entlasten bzw. den Unterrichtsanteil an der allgemeinen Arbeitszeit der Lehrkräfte erhöhen. Diese Aufgabe kann nach unserer Ansicht nicht an Schulformen festgemacht werden. Aus unserer Sicht gibt es drei schulformunabhängige Kriterien, die bei der Zuordnung dieser Stellen an Schulen einzeln oder in Kombination zu berücksichtigen wären.

  • Die Zuordnung von Alltagshelfer*innen zu Schulen in besonderen Lagen wäre eine Anwendungsmöglichkeit für den nun überarbeiteten Sozialindex. Gerade an Schulen der hohen Sozialindexstufen bedarf es eines besseren Betreuungsschlüssels, ist die Bindung an vorhandenes pädagogisches Personal wichtig und müssen zum Teil wesentliche Basiskompetenzen vermittelt werden.
  • Wenn Alltagshelfer*innen die Lehrkräfte von Tätigkeiten entlasten sollen, die nicht dem originären Lehrauftrag entsprechen, so wäre die Stellenbesetzungsquote ein Mittel zur Auswahl der bedürftigen Schulen. An Schulen mit Besetzungsquoten von 90 und weniger Prozent ist es besonders wichtig die Unterrichtsversorgung zu sichern. Ein Baustein könnte der Einsatz von Alltagshelfer*innen sein.
  • Ein drittes Kriterium könnte die Organisation der Schule als gebundene Ganztagsschule sein. Im Rahmen des gebundenen Ganztages könnten vielfältige Aufgaben an die Alltagshelfer*innen übertragen werden und damit wiederum die Anzahl der Unterrichtsstunden erhöht werden.

Wir verstehen, dass die Einstellung von Alltagshelfer*innen eine erhebliche Belastung für den Haushalt darstellt und von daher eine Begrenzung der Einsatzschulen erfolgen muss. Maßgabe des Einsatzes sollte aber die Situation der Schule sein und nicht die Schulform. „Mit der einseitigen Ausrichtung auf einzelne Schulformen ist eine Chance, bedürftige Schülerinnen und Schüler an vielen anderen Schulen zu unterstützen, vertan worden“, so Andreas Tempel, Landesvorsitzender der GGG NRW.

V.i.S.d.P.: Andreas Tempel, Landesvorsitzender