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Berlin
Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule
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Gemeinschaftsschule Wilhelm von Humboldt
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Schulische Schwerpunkte
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Fritz-Karsen-Schule
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Schulische Schwerpunkte
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vom 09. bis 11. März 2015
Was Schulen des gemeinsamen Lernens zu bieten haben
Berliner Schulen stellen ihre Konzepte und ihre Praxis vor.
Programmübersicht
Montag, 09. März, vorm. | Schulbesuche |
Dienstag, 10. März, vorm. | Schulbesuche |
Mittwoch, 11.März, vorm. | Schulbesuche |
Mittwoch, 11. März 17.00-18.30 Uhr |
Auswertungstreffen Ort: GEW-Berlin, Ahornstr. 5, 10787 Berlin |
Anmeldungen für Gruppen aus einer Schule oder Seminargruppe per e-Mail an
"Roswadowski, Bernd" <berndroswadowski[at]yahoo.de>
oder
"Sack, Lothar" <LotharSack[at]ggg-bund.de>
Die Anmeldung für Einzelpersonen ist ab 20 Januar 2015 freigeschaltet.
Einladung zu den Schulbesuchstagen 2015
Aktuelles Programm und Teilnahmebedingungen
Informationen zum Programm und zur Anmeldung
- GGG-BE
17. bis 19. Februar 2014
Was Schulen des gemeinsamen Lernens zu bieten haben
Berliner Schulen stellen ihre Konzepte und ihre Praxis vor.
Anmeldung bis 9. Febr. möglich.
- GGG-BE
Stellungnahme zur Schulgesetzänderung 2014
Die GGG Berlin nimmt zu den beabsichtigten Änderungen des Schulgesetzes Stellung, die die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Sekundarstufe I betreffen sowie zu den Anträgen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule sowie zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU.
- ggg-be
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Berliner Schulen der Sekundarstufe ein Leitbildentwurf vorgelegt. Die Schulen sind aufgefordert, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dafür haben sie ca. 3 Wochen Zeit. Inhalt der Leitbildes wie auch das Vorgehen sieht der Berliner GGG-Landesvostand kritisch. Lesen Sie die Schreiben der Senatsverwaltung und die GGG-Stellungnahme:
GGG-BE-Stellungnahme zum Leitbildentwurf
- GGG-BE
BE: Stellungnahme zum Verfahren Schüleraufnahme 2011
Stellungnahme zu den Aufnahmeregelungen für Schüler an den Integrierten Sekundarschulen (einschl. der Gemeinschaftsschulen)
Die Aufnahme von Schülern in die Sekundarstufe I ist in §6 der Sekundarstufen I-Verordnung geregelt. Bei der Aufnahme für das Schuljahr 2011/12 sind diese Aufnahmeregelungen zum ersten Mal praktiziert worden.
Die dort vorgesehenen – und von der Mehrzahl der Schulen angewendeten – Aufnahmeregelungen für etwa 60 % der Schüler(innen) bringen sie für die Aufnahme in eine Rangreihenfolge, die sich an den bisherigen Leistungen orientiert – in der Regel beurteilt durch die Noten der Grundschule.
- GGG-BE