Am 19.07.2011 wurde in NRW der „Schulpolitische Konsens“ zwischen den drei Parteien CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Diese Vereinbarung folgt den Empfehlungen der Bildungskonferenz. Diese Bildungskonferenz wurde vom Schulministerium im September 2011 gegründet und tagte kontinuierlich bis zur Verkündung ihres Ergebnisses am 20.05.2011 als Gesamtkonferenz und in verschiedenen Untergruppen. Alle relevanten bildungspolitischen Gruppen, Gewerkschaften und Parteien – mit Ausnahme der FDP, die ihre Mitarbeit schon nach der ersten Sitzung aufkündigte – trafen sich in diesem Gremium, um einen Konsens für die Schulentwicklung in NRW zu erarbeiten. Vor allem in der Arbeitsgruppe „Schulstruktur in Zeiten demografischen Wandels“ trafen die unterschiedlichen Positionen aufeinander. Trotzdem gelang es auch hier, Kompromisse zu formulieren. Die obengenannten Parteien nahmen die Diskussion auf und vereinbarten im Konsens gemeinsame Leitlinien für die Schulgesetzgebung. Die Parteien binden sich bis zum Jahr 2023, eine einseitige Kündigung ist untersagt.
In dem Konsens wird die bisher bestehende Verfassungsgarantie der Hauptschule aufgegeben und als neue Schulform die Sekundarschule beschlossen.
Änderung der Verfassung von NRW
In der bisher gültigen Verfassung von NRW wurde die Existenz der Hauptschule in der Rechtsnachfolge der Volksschule garantiert. Im Jahr 1968 wurde die Volksschule durch die Grundschule und die Hauptschule abgelöst. Die entsprechenden Regelungen in der Verfassung des Landes NRW lauten:
„§8 (2) Es besteht allgemeine Schulpflicht; ihrer Erfüllung dienen grundsätzlich die Volksschule und die Berufsschule.
§12 (1) Die Volksschule umfasst die Grundschule als Unterstufe des Schulwesens und die Hauptschule als weiterführende Schule.“
Die Verfassungsgarantie ist eng mit der Frage der Schulpflicht verbunden. Der Gesetzgeber hat in der Verfassung nicht nur die Schulpflicht verankert, sondern auch gleichzeitig festgelegt, an welchen Schulen die Eltern die Erfüllung dieser Pflicht nachkommen können. Das bedeutete faktisch trotz massiv zurückgehender Schülerzahlen eine Bestandsgarantie für die Hauptschule. In erreichbarer Nähe musste eine Hauptschule angeboten oder in einer anderen Schule der Hauptschullehrgang abgebildet werden. Die Bildungskonferenz hat dazu folgendes vorgeschlagen:
„Um eine Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Schulsystems zu ermöglichen und der Verfassungswirklichkeit Rechnung zu tragen, wird empfohlen, die institutionelle Gewährleistung der Volksschule gemäß Artikel 12 Absatz 1 Landesverfassung NRW zu überprüfen.“
Im Schulkonsens wurde vereinbart:
„Der Schülerrückgang und das veränderte Elternwahlverhalten zwingen zu Veränderungen der Schulstruktur. Trotz guter Arbeit wird die Hauptschule vielfach nicht mehr angenommen. Sie spiegelt daher den Verfassungsanspruch nicht mehr wider. Die Hauptschulgarantie der Verfassung wird daher gestrichen …“
Die konsenstragenden Parteien vereinbarten folgende Neuformulierung in der Verfassung:
„Das Land gewährleistet ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen ermöglicht.“
In dieser Kompromissformulierung wird eine Tendenz des Konsens deutlich: Den Kommunen soll ermöglicht werden, ihr Schulangebot zu gestalten. Das Land schafft nur den Rahmen. Ob nun eine Kommune ein integriertes System oder ein gegliedertes System oder auch beides anbietet, liegt in der Entscheidung der Kommune. Die Auseinandersetzung um die Schulentwicklung wird so kommunalisiert.
Schulangebot in NRW und die neue Schulform Sekundarschule
Im Schulkonsens findet sich folgende Festlegung:
„Das Schulangebot in NRW soll zukünftig bestehen aus:
- Grundschule
- Gymnasium
- Realschule
- Hauptschule
- Sekundarschule
- Gesamtschule
- Berufskollegs mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen
- Weiterbildungskollegs sowie
- Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind.“
Eine Grafik verdeutlicht die vielfältigen Möglichkeiten. Im Bereich der Sekundarstufe I gibt es danach mit dem Gymnasium, der Realschule, der Hauptschule, der Sekundarschule, der Gesamtschule und der Förderschule sechs Schulformen im Angebot.
Zudem trägt auch NRW zur nationalen Begriffsverwirrung bei. Die Gesamtschule in NRW ist nur zum Teil vergleichbar mit der gleichnamigen Schulform in anderen Bundesländern und die NRW-Sekundarschule ist etwas anderes als z. B. die Sekundarschule in Berlin. Zur Klärung sollen die beiden Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule im Einzelnen vorgestellt werden.
Gesamtschule
Alle 231 Gesamtschulen in NRW sind durch folgende Strukturmerkmale gekennzeichnet:
- An einer Gesamtschule in NRW können die Schülerinnen und Schüler je nach Leistung sämtliche Abschlüsse, auch das Abitur erreichen. Sie ist damit eine Schule der Sekundarstufe I und II (gymnasiale Oberstufe).
- Gesamtschulen sind mindestens vierzügig.
- In NRW ist die Fachleistungsdifferenzierung für alle Gesamtschulen verpflichtend. Es gibt keine additiven oder kooperativen Gesamtschulen. Inzwischen gibt es eine breite Diskussion an den Gesamtschulen, die Differenzierung aufzuschieben oder ganz aufzugeben.
- Gesamtschule sind immer Schulen mit einem gebundenen Ganztag. Der Ganztagszuschlag beträgt 20 %.
Sekundarschule
Im Schulkonsens wurden folgende Merkmale festgelegt:
- Die Sekundarschule ist eine Schule der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 bis 10).
- Sie ist mindestens dreizügig.
- Der –in der Regel 9-jährige – Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert.
- Die Sekundarschule bereitet Schüler/innen sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
- In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schüler/innen gerecht zu werden.
- Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
- Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
- Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
- Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von 20 Prozent.
Damit unterscheidet sich die Sekundarschule von der Gesamtschule besonders durch die fehlende gymnasiale Oberstufe und die Möglichkeit der kooperativen Organisation in den Jahrgängen 7 bis 10. Im Konsens wurde darum auch festgelegt.
„Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.“
Mit der Einrichtung der Sekundarschule reagieren die Parteien auf die Empfehlung aus der Bildungskonferenz:
„Um den Kommunen größere Gestaltungsfreiheit zu geben bei ihrem Bemühen, unter den Bedingungen des demographischen Wandels, der verstärkten Nachfrage nach schulischen Angeboten, die eine Vielfalt an Abschlüssen anbieten, entsprechende wohnortnahe Schulangebote dauerhaft zu gewährleisten, sollten die Möglichkeiten zur Bildung organisatorischer Verbünde von Schulen unterschiedlicher Schulformen und integrativer Zusammenschlüsse unterschiedlicher Schulformen erweitert werden. Diese neuen Angebote müssen in einem definierten Zeitrahmen gründlich evaluiert werden. Auf der Basis der Evaluationsergebnisse muss mittelfristig geklärt werden, welche Organisationsformen von Schule langfristig Bestandteil eines leistungsfähigen, sozial gerechten – und überschaubaren nordrhein-westfälischen Schulsystems sein sollen. Die Interessen der Schulen in freier Trägerschaft sind angemessen zu berücksichtigen.“
Bewertung des Konsenses durch die GGG NRW
„Die GGG NRW geht davon aus, dass die veränderten und erhöhten Ansprüche von Gesellschaft und Individuum eine Revision von Schulstruktur und Bildungsinhalten unumgänglich machen. In diesem Zusammenhang erscheint die Zusammenfassung aller Schulformen zu einer Schule für alle als das Modell einer adäquaten Schulstruktur, die einzuführen, zu entwickeln und auszuformen ist.“ So heißt es in der Satzung der GGG NRW.
Der Konsens ist ein Kompromiss zwischen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – je nach Einschätzung ein größerer oder auch kleinerer Schritt in eine Richtung auf längeres gemeinsames Lernen. Ob mit dem Konsens ein wirklich großer Schritt auf dem Weg zu mehr gemeinsamen Lernen bis hin zu einem inklusiven Schulsystem getan wurde, das wird sich erst in der Ausgestaltung und Umsetzung zeigen. Die GGG NRW wird sich weiter gemäß ihrer Satzung für dieses Ziel einsetzen – diese Aufgabe ist mit dem Konsens nicht beendet.
Aus Sicht der Gesamtschulen sind im Konsenspapier folgende schulpolitischen Vereinbarungen zu begrüßen:
- Bis 2023 ist die Schulform Gesamtschule gesichert und verfassungsrechtlich verankert.
Das ist ein bemerkenswerter Schritt, wenn man bedenkt, dass wir in NRW noch vor 1½ Jahren eine Gesamtschulverhinderungspolitik von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung erleben mussten. Die CDU hat ihren Frieden mit der Gesamtschule gemacht.
- Für die Errichtung von Gesamtschulen wird ebenso wie für Sekundarschulen eine Mindestklassengröße 25 festgelegt.
Die bisher für die Errichtung einer neuen Gesamtschule notwendige Zahl von 112 Anmeldungen wird damit auf 100 gesenkt.
- Gesamtschulen und Sekundarschulen sind Ganztagsschulen, der Ganztagszuschlag beträgt 20 %. Für beide Schulformen beträgt die Unterrichtsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer 25,5 Stunden.
An Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien bestehen gleiche Stundendeputate der Lehrkräfte. Die Ungerechtigkeit der unterschiedlichen Stundendeputate nach jeweiliger Schulform ist damit an diesen Schulformen aufgehoben, Lehrer/innen mit dem Lehramt für Gymnasien werden nicht benachteiligt, wenn sie sich für den Einsatz an einer Gesamtschule oder eine Sekundarschule entscheiden. Wie die Entwicklung in anderen Bundesländern zeigt, ist dies ein wichtiger Erfolg.
- Eine Konkurrenzlage zwischen Sekundarschulen und Gesamtschulen ist ausgeschlossen. Will eine Gemeinde eine integrative Schule gründen, die eine gymnasiale Oberstufe beinhaltet, muss dies eine Gesamtschule sein. Diese Festlegung öffnet allerdings auch die Möglichkeit, Sekundarschulen beliebiger Zügigkeit ohne gymnasiale Oberstufe zu gründen.
- In den Sekundarschulen sind gymnasiale Standards zu sichern. Das hat zur Folge, dass die Heterogenität der Schülerschaft gewährleistet sein muss und dass Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium an diesen Schulen unterrichten.
- Die Hauptschulgarantie in der Landesverfassung wird gestrichen.
Ein wichtiges Problem in der Umsetzung bringen die Kommunalisierung der Schulentwicklungsplanung und damit der weitgehende Verzicht auf staatliche Steuerung mit sich. Der Konsens und ebenso die rot-grüne Koalition geht von der Grundposition aus, dass das Elternrecht auf freie Schulwahl die Leitlinie für die Schulentwicklungsplanung ist und dass durch eine Schulpolitik der Angebote und Ermöglichung den Kommunen der notwendige Spielraum gegeben wird, ihr regionales Schulangebot zu gestalten. Die Fülle an möglichen Schulformen gibt den Kommunen einen erheblichen Spielraum, ihr regionales Schulangebot zu gestalten. Aus diesem Ansatz folgt, dass die Auseinandersetzung um die richtige Schulform nun kommunalisiert wird. Mutige Politiker mit der Zielsetzung, die Schullandschaft vor Ort in Richtung Integration zu gestalten, erhalten so den gewünschten Entscheidungsspielraum. Leider sind weder alle Kommunalpolitiker mutig, noch haben sie immer Gestaltungswillen.
Entwicklungen
Das neue Schulgesetz trat am 20.10.2011 in Kraft. Entwicklungen sind deshalb mit Vorsicht einzuschätzen.
Es ist davon auszugehen, dass es in wenigen Jahren nur noch einige Hauptschulen geben wird. Der Schulbetrieb war schon bisher angesichts der drastisch zurückgehenden Schülerzahlen kaum noch aufrecht zu erhalten. Die Verfassungsgarantie war der wichtigste Schutz. Daraus folgt, dass sich die Schülerschaft an den Realschulen deutlich verändert. Diese Tendenz war schon in den vergangenen Jahren zu beobachten. Der Druck, entweder Gesamtschulen oder Sekundarschulen angesichts der demografischen Entwicklung zu gründen, wird zunehmen.
Gesamtschulneugründungen
In NRW gibt es eine größere Zahl von Kommunen, welche die Gründung einer Gesamtschule beschlossen haben oder die eine solche planen. Die Anzahl übertrifft deutlich die Gründungszahlen der vergangenen Jahre und war in der Vergangenheit allenfalls Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts nach Abschluss des Schulversuchs Gesamtschule zu vermelden. Die Attraktivität der Gesamtschule, aber auch das Konfliktpotential bei der Schulentwicklungsplanung hat ihre Ursache in der verbindlichen Festlegung, dass die gymnasiale Oberstufe Bestandteil jeder Gesamtschule ist. Wenn das Schüleraufkommen groß genug ist, bietet die Gesamtschule ein Angebot mit allen Schulabschlüssen ohne Schulwechsel. Das ist für Eltern und für Kommunen gleichermaßen attraktiv. Allerdings gerät die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule vor allem in Kommunen mit einer hohen gymnasialen Übergangsquote in Konkurrenz zu den schon existierenden Gymnasien. Auffällig ist es, dass gerade in ländlichen Gemeinden, die in der Regel CDU-regiert sind, Gesamtschulneugründungen zu verzeichnen sind.
Sekundarschule
In vielen Gemeinden wird die Gründung von Sekundarschulen vorbereitet. In der Regel findet ein Zusammenschluss einer Hauptschule und einer Realschule statt. In wenigen Fällen sind auch Förderschulen beteiligt. Ob diese neuen Schulen kooperativ oder integriert arbeiten, ab es ihnen gelingt pädagogisch neue Impulse zu setzen und damit die kommunale Schullandschaft zu bereichern, bleibt abzuwarten.
Forderungen der GGG NRW
Wie schon dargestellt ist die Arbeit der GGG NRW mit dem Konsens keineswegs beendet. Wir werden uns weiter für das gemeinsame Lernen einsetzen. In Stellungnahmen zum Konsens und zum Schulgesetz hat die GGG NRW folgende Weichenstellungen von den Landtagsparteien, insbesondere von der rot-grüne Koalition eingefordert:
- In einer Rechtsverordnung ist festzulegen, dass die Schulträger bei der Bedarfsfeststellung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zwingend erheben müssen, ob ein Bedarf nach integrierten Schulen der Sekundarstufen I und II besteht, damit – wo möglich – Gesamtschulen mit eigener gymnasialer Oberstufe gegründet werden.
- Mit der Aufnahme eines Kindes übernimmt jede Schule die Verantwortung für dessen schulischen Werdegang bis zum Schulabschluss der Sekundarstufe I. Die in der Bildungskonferenz konsensual formulierte Empfehlung ist umzusetzen, wonach es Aufgabe und Ziel jeder Schule der Sekundarstufe I ist, einmal aufgenommene Schüler/innen unter Wahrung der Bildungsstandards mindestens bis zu einem ersten Schulabschluss der Sekundarstufe I zu führen (bzw. sie nach individuellen Förderplänen optimal zu fördern).
- Inklusion ist eine Aufgabe aller Schulen und aller Schulformen.
- Schulen mit anregungsarmen Entwicklungsmilieus – d. h. neue Restschulen – müssen verhindert werden. Ziel muss sein, gerade den benachteiligten Kindern eine Zukunftschance zu geben. Eine heterogen zusammengesetzte Schülerschaft an jeder Schule ist dazu eine wesentliche Voraussetzung.
- Die Gewinne aus der Demografie sind mit Vorrang für die Entwicklung des Sozialindexes, der Integrationsstellen und des Inklusionsindexes zu nutzen, um den Herausforderungen von Chancengleichheit und Inklusion Rechnung zu tragen.
Für den weiteren Prozess der Schulentwicklung in NRW und für die Beantwortung der offenen Frage, ob dieser Konsens ein großer Wurf oder nur ein Minimalkompromiss ist, wird ist es von großer Bedeutung sein, in welche Richtung der Tanker „Schulsystem“ gesteuert wird. Eindeutige Entscheidungen müssen getroffen werden, um dem Ziel eines integrierten und inklusiven Schulsystems näher zu kommen.
Werner Kerski