Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gehört zumindest seit der Unterschrift der deutschen Bundesregierung unter die UN-Menschenrechtskonvention im Jahr 2009 zum Pflichtkanon des deutschen Schulwesens, stellt also keine Kür dar für diese Aufgabe freiwillig akzeptierende einzelne Schulen bzw. einzelne Schulformen. Die GGG, die sich mit der Gesamtschule selbstverständlich dieser Aufgabe stellt, diskutiert nun nicht mehr das Ob (also das grundsätzliche Pro und Kontra), sondern das Wie der Umsetzung von Inklusion: Wie gestaltet sich der gemeinsame Unterricht an den Schulen? Welche Strukturen sind nützlich, welche eher hinderlich? Wie wird der sonderpädagogische Förderbedarf auch personell gedeckt? Welche Voraussetzungen – auch seitens des Schulträgers – waren bzw. sind gegeben? Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Auf der Suche nach praktischen Beispielen entdeckten wir, dass 40 Gesamtschulen bereits gemeinsamen Unterricht praktizieren. In der Gesamtschule Essen-Bockmühle fanden wir eine Gesamtschule, die Inklusion konzeptionell umsetzen, ihr Kollegium mit den Erfahrungen anderer Schulen mit Gemeinsamen Unterricht bekannt machen will und sich gern als Gastgeber für unseren Landeskongress zur Verfügung stellte.
In seiner Begrüßung hob Werner Kerski hervor, dass die GGG NRW für ihren Kongress mit dem Motto Gesamtschule – eine Schule für alle das richtige Thema gewählt hatte, ersichtlich auch schon an der erfreulich hohen Teilnehmerzahl von mehr als 270 Personen. Die Gesamtschule hat als nicht selektierende Schulform für die Inklusion schon früh Impulse gegeben: So diskutierte eine Arbeitsgruppe auf dem Landeskongress im Juni 1971 mit Prof. Preuss-Lausitz mit dem Thema Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen in der Gesamtschule die Überwindung der Förderschule und die Bemühungen der Gesamtschule, inklusiv zu arbeiten. Als Hauptredner des Kongresses knüpfte Prof. Preuss-Lausitz an diese Erfahrung an, stellte den langen Diskussionsweg bis zur UN-Konvention dar und endete mit klaren Forderungen, an die das Gelingen der Inklusion gebunden ist. In einem kurzen Grußwort stellte die neue Schulministerin, Frau Silvia Löhrmann, unmissverständlich dar, dass die Umsetzung der Inklusion zu den vorrangigen Zielen der Schulpolitik der neuen Landesregierung gehört.
Die junge Bildungswissenschaftlerin der Universität Köln, Frau Bettina Amrhein, rundete mit ihrem Referat den Kongress ab, indem sie deutlich machte, dass die Inklusion nur gelingen kann, wenn sich das Bewusstsein der Lehrer/innen in diese Richtung verändert.
Der gastgebende Schulleiter Klaus Prepens ordnete den Kongress als wichtige schulinterne Lehrerfortbildung ein, die auch die Fragen nach den notwendigen Ressourcen, der Unterstützung sowie der persönlichen Befindlichkeiten beachten müsse.
Roland Schiefelbein