Nordrhein-Westfalen
Aktuell
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Anmeldezahlen 2011

Gemeinsam veröffentlichten die GGG NRW, die Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen und der Landeselternrat auf einer Landespressekonferenz die Ergebnisse der Anmelderunde 2011. Zum nächsten Schuljahr werden in NRW 6 neue Gesamtschulen und 14 Gemeinschaftsschulen gegründet. Rund 1.900 Schüler/innen wird damit die Möglichkeit des längeren gemeinsamen Lernens geboten. Allerdings entspricht dieses zusätzliche Angebot keineswegs dem landesweiten Bedarf. Ein Viertel aller Viertklässler werden inzwischen an 231 Gesamtschulen und 14 Gemeinschaftsschulen angemeldet. Von den 43.460 Kindern, deren Eltern sich eine integrativ arbeitende Schule wünschten, wurden 11.080 wegen fehlender Plätze nicht aufgenommen. Der Wunsch der Eltern nach längerem gemeinsamem Lernen ist überdeutlich. In diesem Jahr wurden 1.070 Kinder mehr angemeldet als im Jahr 2010, dies trotz leicht sinkender Schülerzahlen in den vierten Schuljahren. Mit jeder Neugründung steigt der Anteil der Viertklässler, die an einer integrativen Schule angemeldet werden. Die Daten des Jahres 2011 zeigen: Dort, wo in größerem Umfang Gesamtschulplätze angeboten werden, steigt auch die Nachfrage. Je größer die Chance für ein Kind ist, einen Platz an einer Gesamtschule zu erhalten, umso mehr Eltern finden auch den Weg in die Anmeldung. Die beteiligten Verbände forderten auf der Pressekonferenz von der Landesregierung die Umsetzung folgender Punkte ein:

Elternwille
Dem veränderten Elternwahlverhalten ist zu entsprechen. Längeres gemeinsames Lernen und das Offenhalten der Schullaufbahn bis hin zum Abitur entspricht dem Wunsch vieler Eltern. In NRW existieren für diese Art von Schule jetzt zwei Modelle: die Gesamtschule und die Gemeinschaftsschule.

Wahl des Modells längeren gemeinsamen Lernens
Die beiden Schulformen Gesamtschule und Gemeinschaftsschule werden beide als Möglichkeit gesehen, Schritte auf dieses Ziel hin zu gehen. Das trifft besonders zu, wenn die Gemeinschaftsschule in integrierter Form geführt wird. Je nach den schulentwicklungsplanerischen Voraussetzungen ist zu entscheiden, ob eine neue Gesamtschule oder Gemeinschaftsschule zielführender ist. Überall, wo die Überhänge und die Situation die Gründung neuer Gesamtschulen zulassen, müssen Gesamtschulen gegründet werden.

Für Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen gilt gleichermaßen, dass die Heterogenität gesichert sein muss.
Wenn es um die Gründung einer Gemeinschaftsschule geht, sind die Realschulen und auch die Gymnasien in den Prozess der Schulentwicklungsplanung einzubeziehen. Die Entstehung oder Verfestigung von Restschulen gleich welchen Namens mit anregungsarmen Entwicklungsmilieus muss verhindert werden. Für den Fall, dass die Gemeinschaftsschule lediglich aus einer Hauptschule hervorgeht, ist zu belegen, dass eine heterogene Schülerschaft zu erwarten ist. Heterogenität kann entstehen, wenn die Hauptschule die einzige weiterführende Schule am Ort ist. Ein reiner Etikettentausch ist nicht sinnvoll.

Werner Kerski