Landeskongress der GGG NRW am 24.02.2015 in Köln Rodenkirchen
Thema: Jedes Kind ist begabt, kein Kind zurücklassen

450 Kolleginnen und Kollegen nahmen am Landeskongress der GGG NRW an der Gesamtschule Rodenkirchen teil. Mit einem solch großen Interesse war es der erfolgreichste Kongress der GGG NRW in den letzten Jahren.

Sylvia Löhrmann, die Schulministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin in NRW, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Vertretung der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die leider erkrankt war. Für die Stadt Köln begrüßte die Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes die Kongressgäste. Prof. Dr. Christian Fischer hielt das Hauptreferat zum Thema „Begabungsförderung – jeder ist begabt“. Neue Ergebnisse der pädagogischen Forschung und viele Denkanstöße bildeten eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit in den Arbeitsgruppen und in den integrierten Schulen des Landes.
Konkretisiert wurde dies in den Arbeitsgruppen. Möglichkeiten der Umsetzung für die tägliche Arbeit in den Schulen wurden vorgestellt und diskutiert.
Zum Abschluss wurden in einer Resolution des Kongresses Forderungen an die Landespolitik ormuliert.

Mitgliederversammlung der GGG NRW am 24.02.2015

Der Vorstand der GGG NRW hat mehrfach die Namensgebung für die GGG diskutiert. In der Vorstandssitzung am 21.01.2015 wurde der Vorschlag
GGG - Gemeinnützige Gesellschaft Gemeinsame Schule für alle
einstimmig beschlossen.

Die Mitgliederversammlung der GGG NRW am 24.02.2015 hat sich dem Vorschlag des Vorstands mit deutlicher Mehrheit angeschlossen.
Da allen Teilnehmern der Mitgliederversammlung die wesentlichen Argumente für und gegen eine Namensänderung bekannt waren, beschränkte sich die inhaltliche Auseinandersetzung in der Mitgliederversammlung auf die Kernaspekte.
Die Kritiker der Namensänderung befürchten mit einer Namensänderung werde der strukturelle Anspruch des Verbandes für eine Schule für alle Kinder als ersetzender Schulform aufgegeben. Die Befürworter der Namensänderung verweisen auf die sich veränderte Realität der Bildungslandschaften im Bund und im Land NRW. In manchen Ländern gibt es dem Inhalt nach Gesamtschulen, ohne das es den Begriff noch gibt. Andere Länder haben noch den Begriff, aber der Inhalt entspricht nicht unserer Auffassung des Begriffes. In NRW gibt es vier unterschiedliche Bezeichnungen für Gesamtschulen. Deshalb sollte nicht nur eine integrierte Schulform im Namen vertreten sein.
Abschließend stimmte die Mitgliederversammlung über zwei Namensvorschläge ab: 1. „GGG – Eine Schule für alle“ mit dem  Untertitel: „GGG Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule“. 2. „ GGG – Gemeinnützige Gesellschaft Gemeinsame Schule für alle“ Untertitel für NRW: „Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, Primusschulen“.
Der 2. Vorschlag „GGG – Gemeinnützige Gesellschaft Gemeinsame Schule für alle“ wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die Entscheidung über eine Namensveränderung wird allerdings erst am 24. April auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der GGG Bund in Hannover Langenhagen erfolgen.
Weitere Infos vom Landeskongress und die vollständige Resolution finden sich auf der website www.ggg-nrw.de .

Resolution „Schulkonsens gestalten, Schulentwicklung ermöglichen!“
GGG Landeskongresses 2015
Schulkonsens gestalten - Forderungen an die Landespolitik:
1.
Die integrierten Schulen …können eine besondere Unterstützung erwarten.
2. Unterschiedliche Aufgaben bedingen unterschiedliche Ressourcen Ungleiches muss ungleich behandelt werden.
3. Sozialindex muss schulscharf nach der Herkunft der Schüler ein Schule bestimmt werden.
4. Inklusion …: alle Schulformen für alle Förderschwerpunkte sind entsprechen ihrem Regelschüleraufkommen zu beteiligen.
5. Nicht alle Einzelschulen müssen die Inklusion konkret leisten. Deshalb muss …der Inklusionsindex ebenfalls schulscharf umgesetzt werden.
6. Es darf keine Abschulung aus der Realschule und dem Gymnasiu in die integrierten Schulen geben.
7. Ein Drittel aller Sekundarschulen sind vier- oder höherzügig, eine hinreichende Größe für eine eigene Oberstufe. Hier den Elternwillen ermitteln und umsetzen.

Schulentwicklung ermöglichen - Forderungen an die Landespolitik:
1.
Fortbildung muss auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden.
2. Schulen benötigen … eine Rahmenvorgabe, die die Kopplung von Fortbildung und Unterrichtsausfall aufhebt.
3. Einzelschulen müssen ein Fortbildungskontingent für die Einführung der Inklusion in Lehrerstellenanteilen erhalten.
4. Individuelle Förderung und Kompetenzorientierung werden durch die starre Stundentafel erschwert, … deshalb mehr Möglichkeiten in der Umsetzung.
5. Ziffernnoten widersprechen dem kompetenzorientierten Unterricht. Schulen müssen mehr Freiräume für alternative Leistungsbewertungen erhalten.

Behrend Heeren