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Länderbericht Nordrhein-Westfalen 2017-06

Im Oktober 2013 hat die GGG NRW zusammen mit dem LER (Landeselternrat der Gesamtschulen) und der SLVGENRW (Schulleitungsvereinigung NRW) anlässlich der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (9. SchRÄG) unter der Überschrift „Inklusion ja – aber nicht so! Inklusion nach Kassenlage schadet allen Schülern“ eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht.

In dieser Presseerklärung kritisieren wir aus der Perspektive der ausdrücklichen Befürworter das damals verabschiedete Gesetz, das die Rahmenbedingungen für schulische Inklusion setzt: „Der Landeselternrat der Gesamtschulen (LER), die GGG NRW und der SLVGE NRW begrüßen, dass mit der Inklusion die Ausgrenzung von über 120 000 Schülern beendet werden soll. Hiervon könnten alle Schüler profitieren. Der verabschiedete Gesetzentwurf ermöglicht das leider nicht.“ Damals formulierten wir vier Hauptkritikpunkte:

  1. Inklusion nach Kassenlage: Vergrößerung der inklusiven Klassen2
  2. Künstliche Verringerung des Förderbedarfs durch Verfahrensänderung
  3. Verschlechterung fachlicher und pädagogischer Standards
  4. Die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens tragen die Hauptlast.

Im vierten Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes müssen wir jetzt nicht nur feststellen, dass diese Befürchtungen Realität geworden sind. Durch die mangelnde und ungleiche Steuerung der ohnehin zu geringen Personalressourcen und durch die ungleiche Verteilung der Schüler mit Förderbedarf auf die Schulformen verschärfen sich die Bedingungen vieler integrierter Schulen noch einmal. Die integrierten Schulen tragen die Hauptlast der schulischen Inklusion. Die Gymnasien entziehen sich weitestgehend.

Das vom Land für die Stellenberechnung zugrunde gelegte Modell von Klemm/Preuss-Lausitz kann u. a. nicht funktionieren, da entgegen der Modellannahme die Doppelstruktur von Förder- und Regelschulen nicht aufgehoben ist. Entgegen der Annahme des Landes hat sich die Anzahl der Schüler mit Förderbedarf erhöht.

Die inklusiv arbeitenden Regelschulen erhalten nicht die für die Klassenverkleinerung erforderlichen Regellehrerstellen und die notwendigen Förderlehrerstellen sind auf dem Lehrerarbeitsmarkt nicht vorhanden.

Die Folge dieser katastrophalen Umsetzung ist, dass die schulische Inklusion von den Regelschulen selbst und von der Öffentlichkeit zunehmend abgelehnt wird.

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