Rainer Dahlhaus, SL i.R. , LV-GGG-NRW, BV GGG
Michael Fink, SL i.R., Gesamtschulstiftung,LV-GGG-NRW

Vorhaben der KMK zur Fachleistungsdifferenzierung bis zum Jahr 2022 - Positionen finden und vertreten

 AG-Beschreibung


Titel/Thema


Vorhaben der KMK zur Fachleistungsdifferenzierung bis zum Jahr 2022 - Positionen finden und vertreten


Name/Funktion,


Schule/Institution

Rainer Dahlhaus (SL i.R. Vorstand GGG NRW und Bundesvorstand der GGG)
Dr. Michael Fink (SL i.R., Vorstand Gesamtschulstiftung, Vorstand GGG NRW)

Erfahrungshintergrund

Die KMK will die Ausnahmen zur äußeren Fachleistungsdifferenzierung bis 2022 regeln. Die Rahmenvereinbarung vom 2.6.2006 sieht vor, dass Schularten mit mehreren Bildungsgängen in zentralen Fächern einer äußeren Fachleistungsdifferenzierung mit Angaben zum Leistungsniveau durchführen:
„3.2.5: An Schularten mit mehreren Bildungsgängen wird der Unterricht entweder in abschlussbezogenen Klassen oder - in einem Teil der Fächer - leistungsdifferenziert auf mindestens zwei lehrplanbezogen definierten Anspruchsebenen in Kursen erteilt. Anstelle von Kursen können zur Vermeidung unzumutbar langer Schulwege und zur Erprobung besonderer pädagogischer Konzepte klasseninterne Lerngruppen in Deutsch und in den naturwissenschaftlichen Fächern in allen Jahrgangsstufen, in Mathematik nur in der Jahrgangsstufe 7, gebildet werden. 
Für den leistungsdifferenzierten Unterricht gilt:
Der Unterricht auf verschiedenen Anspruchsebenen beginnt in Mathematik und in der ersten Fremdsprache mit Jahrgangsstufe 7, in Deutsch in der Regel mit Jahrgangsstufe 8, spätestens mit Jahrgangsstufe 9, in mindestens einem naturwissenschaftlichen Fach (in Physik oder Chemie) spätestens ab Jahrgangsstufe 9.
Aus demographischen bzw. schulstrukturellen Gründen können in den genannten Fächern klasseninterne Lerngruppen auf weitere Jahrgangsstufen ausgedehnt werden."

In den politischen Vorhaben der KMK bis 2022 sollen die Ausnahmen genauer geregelt werden:
"Grundsätzlich sieht die o. g. Rahmenvereinbarung vor, dass Schularten mit mehreren Bildungsgängen in zentralen Fächern einer äußeren Fachleistungsdifferenzierung mit Angaben zum Leistungsniveau unterliegen. Zu klären ist der Umfang der zugelassenen Ausnahmen von der äußeren Fachleistungsdifferenzierung.“


Inhalt, Kurzbeschreibung

In unserer Arbeitsgruppe wollen wir
Erfahrungen von Schulen sammeln, die statt mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung mit Binnendifferenzierung arbeiten und durch eine Regelung, wie sie die KMM vorhat, eingegrenzt würden.
Wir wollen überlegen,
welche Forderungen wir aufstellen, um Schulen ihren Gestaltungsspielraum zu belassen,
was jede einzelne von einer Neuregelung der „Ausnahmen von der äußeren Fachleistungsdifferenzierung“ betroffene Schule machen kann,
was wir gemeinsam unternehmen können,
welche Handlungsempfehlungen wir der GGG NRW und den befreundeten Organisationen (z.B. GEW, Schulleitungsvereinigung, Gesamtschulstifung) mitgeben.