Berlin
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  • BE: Qualitätskommission Berlin (2020-10)

    Empfehlungen - nicht empfehlenswert

    Stellungnahme des Berliner Landesvorstandes

    In den Empfehlungen der Qualitätskommission der Bildungssenatorin steht manches Bedenkenswertes, als Grundlage für eine Weiterentsicklung der Berliner Schulen hingegen erscheint sie uns nicht geeignet. Wir berichten darüber auch in Die Schule für alle Heft 2021/2.

    (Mehr durch Klick auf den Titlel)

  • DIE SCHULE für alle – 2021/1

    GGG MagazinDS21Titel schräg

    Die Leistung integrierter Schulen
    THEMEN:
    – Abitur 2020
    – Gemeinschaftsschule Berlin

     

  • Autorenteam (DSfa 2021/1): Abi 2020 - Erfolg der Schulform Gesamtschule

    am Beispiel der Abituruntersuchung NRW

    In Heft 2021/1 unserer Zeitschrift Die Schulefür alle stellen mehrere Autoren ihre aktuelle Untersuchung über die Abiturienten an integrierten Schulen in NRW vor. Wieder - wie bei der Vorgängeruntersuchung 2009 - zeigt sich, dass die Mehrzahl nicht mit einer gymnasialen Empfehlung der Grundschule in die Sekundarstufe kam. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Ergebnisse auch auf andere Bundesländer übertragen werden können und deshalb im Grundsatz allgemeingültigen Charakter haben.

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  • U. Vieluf (DSfa 2021/1): Berliner Gemeinschaftsschule

    als Prototyp einer inklusiven Schule ?

    Ulrich Vieluf war selbst an der wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs der Pilotphase Gemeinschaftsschule Berlin beteiligt. Er hat, seitdem die Ergebnisse viele Erwartungen übertoffen haben, die Berliner Entwicklung weiter verfolgt. In Heft 2021/1 unserer Zeitschrift Die Schulefür alle stellt er die Frage nach der beispielgebenden Funktion dieser stufenübergreifenden Schulform, die mittlerweile in Berlin als Regelschulform Eingang ins Schulgesetz gefunden hat. Lesen Sie selbst, zu welcher Antwort er kommt.

    (Für den ganzen Artikel auf den Titel klicken.)

  • GGG Mitgliederversammlung 2022 (Videokonferenz)

    Neuer Termin:
    Sonnabend, 22. Januar 2022, 10.00 Uhr

    verlegt vom 20.11.2021.

    Schweren Herzens haben wir die Bundesarbeitstagung und die Mitgliederversammlung wegen der Entwicklung des Covid-19-Geschehens für den 20. 11. 2021 abgesagt. Neuer Termin für die Mitgliederversammlung ist der 22. Jan. 2022.

    Die Mitgliederversammlung findet online statt.

    Alle GGG-Mitglieder sind herzlich eingeladen.

    Wir bitten Sie, sich für die Mitgliederversammlung auch dann (erneut) anzumelden, wenn Sie bereits den ursprünglichen Termin  (20.11.2021) wahrnehmen wollten. Sie vereinfachen uns damit die Organisationsarbeit.

    (Weiter mit Klick auf den Titel.)

  • Lehren aus der Pandemie - GGG-Stellungnahme (2021-02)

     Gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen sichern

    Wir meinen, die Zeit ist jetzt reif! Die Corona-Pandemie hat die Schwachstellen unseres Bildungssystems wie unter einem Brennglas offengelegt. Es bedarf einer tiefgreifenden Reform unseres Bildungssystems, um Bildungsungerechtigkeit systematisch anzugehen. Wir sind es der nachwachsenden Generation schuldig.

    Die Expertenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung hat im Mai 2020 und im Januar 2021 Empfehlungen zu Konsequenzen aus der Covid-19-Pandemie veröffentlichet. Der GGG-Bundesvorstand hat zu den längerfristig orientierten Empfehlungen vom Januar 2021 Stellung genommen. Wir sind über dieses Thema in einen Austausch mit der Friedrich-Ebert-Stiftung eingetreten. Im Folgenden - Klick auf den Beitragstitel - können Sie die gesamte GGG-Stellungnahme  und die Empfehlungen der Expertenkommission lesen.

  • FES 2021-01: Lehren aus der Pandemie -

    Gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen sichern

    Die Expertenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit den längerfristigen Konsequenzen aus den Erfahrungen im Bildungssystem während der Covid-19-Pandemie beschäftigt und legt nun die Ergebnisse als Stellungnahme vor.

    Kommissions-Stellungnahme   Zusammenfassung

  • Empfehlungen zur Durchführung von Abschlussprüfungen (PM 2021-01)

    Presseinformation: Empfehlungen zur Durchführung von Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21

    Am 31.1.2021 werden sich die Kultusminister*innen treffen, um über bundeseinheitliche Vorgaben zur Durchführung von Abschlussprüfungen an den Schulen zu beraten.

    Angesichts der Tatsache der nahezu schon ein Jahr lang andauernden Einschränkungen des Unterrichts an den Schulen und der Einschätzung zumindest noch zumindest bis zum Frühsommer mit weiteren starken Beeinträchtigungen rechnen zu müssen, sollte anerkannt werden, dass das Schuljahr 2020/2021 kein normales Schuljahr ist. Entsprechende Konsequenzen sind zu ziehen. Wunschvorstellungen helfen uns nicht weiter. Dies gilt insbesondere für die Abschlussprüfungen.

    PM EMPFEHLUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON ABSCHLUSSPRÜFUNGEN 2021-01

  • Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (PM 2021-01)

    Presseinformation zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Weihnachtsferien in den Bundesländern

    Mit ihren Vereinbarungen vom 4.1.2021 wird die KMK ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nicht gerecht und gefährdet damit nicht nur den Erfolg der mit dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie der Bundeskanzlerin am 5.1.2021 vereinbarten „Einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie“, sondern verursacht auch eine ungleiche Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen des Schuljahres 2021 in den Ländern.

    PM Wiederaufnahme des Schulbetriebs 2020-01

  • Briefwechsel mit der KMK (2020-12)

    Im Zusammenhang mit der GGG-Stellungnahme zur KMK-Ländervereinbarung vom 15.10.2020 hat der Vorsitzende der GGG einen Brief an die KMK geschrieben und eine Antwort der KMK-Päsidentin erhalten.

  • KMK setzt falsche Prioritäten (2020-12)

    Stellungnahme zur KMK-Ländervereinbarung  vom 15.10.2020

    KMK setzt falsche Prioritäten – weder Bildungsgerechtigkeit noch Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems stehen im Fokus! Wir sehen dennoch Perspektiven!

    Diese KMK-Ländervereinbarung ist so kein Fortschritt. Als habe es die Corona-Pandemie mit den dabei in den Fokus gerückten überwiegend schon lange bekannten Mängeln des deutschen Bildungssystems nicht gegeben, wird in einem Zustand eines „buiseness as usual“ verharrt. Die in einer Zusatzvereinbarung beschriebenen politischen Vorhaben sollen zu mehr Qualität und Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit führen, ignorieren aber die wahren Missstände unseres Bildungssystems.

    Stellungnahme

  • KMK-Ländervereinbarung ersetzt Hambuger Abkommen (2020-10)

    Am 15. Okt. 2020 - mitten in der Covid-19-Pandemie - verabschiedete die Kultusministerkonferenz die

    Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen.

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    KMK-LÄNDERVEREINBARUNG   L.Sack (DSfa 2021/2): KMK ersetzt Hamburger Abkommen

    Die Ländervereinbarung ersetzt das Hamburger Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens,das auf das Jahr 1964 zurückgeht. Die KMK verabschiedete in diesem Zusammenhang zwei weitere Papiere.

    Das Hamburger Abkommen regelte u.a. Beginn und Ende des Schuljahres, Dauer der Schulpflicht, Lage und Länge der Ferien und Bezeichnung der Notenstufen. Zu den wichtigsten Regelungen gehörten die Festlegung von Schularten (u.a. Grundschule, Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Sonderschule) und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen.

    Die jetzt beschlossene Ländervereinbarung wird ergänzt durch eine Verwaltungsvereinbarurng zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz sowie eine Liste Politischer Vorhaben in verschiedenen Bereichen.

    Die Ländervereinbarung besteht aus 44 Artikeln, die z.T. von bisherigen Regelungen abweichen oder neu aufgenommen sind. Im Folgenden wird auf einige geänderte bzw. neue Regelungen eingegangen.

    Die Artikel 4 bis 9 behandeln Qualitätssicherung/Standards, curriculare Rahmenvorgaben, Schulleistungsstudien, Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring, Bildungsstatistik; Gremien und Institutionen, u.a. die Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz.

    Die Artikel 10 bis 14 beschäftigen sich mit Bildungs- und Erziehungszielen, Integration, Inklusion, Lebenslanges Lernen, Lernen in der digitalen Welt. In Art. 10 werden acht Bildungs- und Erziehungsziele formuliert, zu deren Beachtung sich die Länder verpflichten. Bemerkenswert ist, dass sieben der Ziele Persönlichkeits- und soziale Eigenschaften thematisieren. Nicht verwundert hingegen, dass in Art. 12 unter Inklusion auch die Beschulung an einer Förderschule (also Exklusion) verstanden wird. Immerhin wird in Art. 13 das lebenslange Lernen als Aufgabe des Bildungssystems formuliert und die Alphabetisierung und eine Grundbildung für alle als wichtiger Teil der Erwachsenenbildung beschrieben.

    Die Artikel 24 bis 26 regeln Beginn und Ende des Schuljahres, Ferien, und die Leistungsbewertung. Nachdem in Art. 26 die traditionelle sechs-stufige Notenskala festgelegt wird, wird eine Öffnung vereinbart, die 15-Punkte-Skala der gymnasialen Oberstufe auch auf andere Schularten und -stufen zu übertragen und in Abs. (3) heißt es gar „(3) Die Länder können außer bei Abschlusszeugnissen andere Formen der Leistungsbewertung vorsehen.“

    Der nächste Abschnitt heißt Gliederung und Organisation des Schulsystems (Art. 27 bis 33) und behandelt die Schulstufen und die Schularten, den Ganztag und Schulversuche. In Art. 29 wird die Sekundarstufe I beschrieben. Die Schularten werden bezogen auf die jeweiligen Abschlüsse beschrieben und (zum ersten Mal) auf die Verwendung der traditionellen Schulartbezeichnungen verzichtet. Auch werden Schularten, die zu mehreren Schulabschlüssen führen, gleichberechtigt neben den im traditionellen Sinne reinen Haupt-, Realschulen und Gymnasien aufgeführt. Zu weitergehenden Regelungen etwa (abschlussbezogenen) Bildungsstandards, gemeinsamen Abschluss-Regelungen, länderübergreifende Bezeichnungen für die Sek I-Schularten verpflichten sich die Länder.

    Im Abschnitt Lehrerbildung (Art. 34 bis 38) werden nur wenige konkrete Festlegungen getroffen. Im wesentlichen werden Absichten über die Ausgestaltung in jeweiliger Landesverantwortung erklärt sowie ein gemeinsamer Rahmen und die gegenseitige Anerkennung der Lehramts-Studiengänge und -Prüfungen vereinbart.
    Bei einigen Themen sind gegenüber den bisherigen Regelungen Weiterentwicklungen bzw. Öffnungen zu erkennen: Bildungs-/Erziehungsziele, Inklusion – wenn auch mit Einschränkungen, lebenslanges Lernen, Formen der Leistungsbewertung, Verzicht auf die Verwendung der traditionellen Schulartenbezeichnungen. Befremdlich ist allerdings die Reihenfolge der Abschnitte, insbesondere die Qualitätssicherung an den Anfang zu stellen. So entsteht der Eindruck, dass die Zielsetzungen des Schulsystems den Maßnahmen zu Qualitätssicherung untergeordnet sind und nicht die Qualitätssicherung dem Erreichen der Ziele verpflichtet ist. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass sich die Qualitätssicherung (fast) ausschließlich mit den kognitiven Fähigkeiten beschäftigt, die jedoch nur in einem der acht formulierten Ziele zentral ist.

    Dem Beschluss zu den Politischen Vorhaben kommt eine besondere Bedeutung zu: Eine Reihe von Regelungen in der Ländervereinbarung sind noch offen gelassen und der weiteren Beschlussfassung zugewiesen. Das betrifft Regelungen u.a. die Sekundarstufen I und II sowie die Lehrerbildung – Themen, die für die Weiterentwicklung der Schule für alle nicht unwichtig sind. Für die Sekundarstufe I ist bis 2022 eine grundlegende Überarbeitung der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge beabsichtigt. Neu geregelt werden sollen u.a. die Strukturierung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen, die Fachleistungsdifferenzierung in den Schularten mit mehreren Bildungsgängen sowie Anforderungen für den Erwerb von Schulabschlüssen. Es stehen also noch Auseinandersetzungen ins Haus.
    Mit den drei Vereinbarungen hat sich der GGG-Bundesvorstand näher beschäftigt und hierzu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und ist in ein Gespräch mit der KMK und den Kultusministerien eingetreten.

    LOTHAR SACK

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    Die Ländervereinbarung wird ergänzt durch

    Politische Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“

    sowie die

    Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern  in der Bundesrepublik Deutschland zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz.

     POLITISCHE VORHABEN  VERWALTUNGSVEREINBARUNG

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  • Dieter Zielinski übernimmt den GGG-Vorsitz (PE 2020-11)

    Amtsübernahme am 1. Nov. 2020 diezi 200

    Mit Wirkung vom 1.11.2020 tritt Dieter Zielinski die Nachfolge von Gerd-Ulrich Franz als Bundesvorsitzender der GGG an. Dieter Zielinski ist pensionierter Gesamtschullehrer und stammt aus Schleswig-Holstein, wo er als Landesvorsitzender der GGG viele Jahre gewirkt hat.

  • DIE SCHULE für alle – 2020/1

    GGG MagazinTitelblatt DSfa 2020/0

    THEMEN:
    – Covid-19-Pandemie
    – Wechsel im GGG-Vorsitz
    – "Mythos Bildung"
       Diskussion mit Aladin El Mafaalani
    – Interview mit Joachim Lohmann
  • Wechsel im GGG-Vorsitz (2020-11)

    Dieter Zielinski löst Gerd-Ulrich Franz ab

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    Es findet ein Wechsel im GGG-Vorsitz statt. Wie bei der Vorstandswahl 2019 bereits angekündigt, zieht sich Gerd-Ulrich Franz vom Vorstands-Vorsitz zum 31. 10 2020 zurück. Er steht aber weiterhin für die Wahrnehmung einzelner Aufgaben zur Verfügung. Der Bundesvorstand hat gemäß der Satzung kommissarisch Dieter Zielinski mit dem Vorsitz bis zur nächsten Mitgliederversammlung 2021 betraut. Beide, Gerd-Ulrich Franz und Dieter Zielinski, kommentieren den Wechsel in  Die Schulefür alle 2020/1.

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