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– alle Schülerinnen und Schüler in den Blick nehmen
Presseerklärung vom 27. 01. 2019
Am 26.1.2019 beschäftigte sich der erweiterte Landesvorstand der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule (GGG) im Rahmen seiner jährlich stattfindenden Klausurtagung mit dem Thema Oberstufen an Gemeinschaftsschulen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darin einig, dass die aktuelle Diskussion bezüglich einer Neujustierung der Oberstufe zu eng geführt wird und damit die Chancen auf eine wirkliche Reform vertan werden.
Lesen Sie die ganze PE! Presseerklärung v. 27. 01. 2019
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Donnerstag, 14. März 2019,
Schulleitungstreffen: 13.30 Uhr
Mitgliederversammlung: 17.30 Uhr
Helene-Lange-Schule
Langenbeckstraße 6 – 18
65189 Wiesbaden
Karte hela helene-lange-schule.de
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Professionelle Einflussnahme auf Verhalten (und Entwicklung)
Samstag, 24., – Sonntag, 25. Mai 2019
Institut Beatenberg
Glunten 699
CH-3803 Beatenberg
Nähere Informationen & Anmeldung:
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Nachruf
Andreas Müller
Traurig nehmen wir Abschied von Andreas Müller, dem Leiter des Instituts Beatenberg/Schweiz, der im Alter von 68 Jahren nach kurzer Krankheit verstorben ist.
Die GGG, hier Gerd-Ulrich Franz, lernte Andreas Müller auf einer Tagung der Bosch-Stiftung in Jena kennen. Nach seinem spontanen Besuch des Instituts Beatenberg im Mai 2003 berichtete er bei einer MV der GGG Hessen. Die Art und Weise, wie die Schülerinnen und Schüler dort lernten, beeindruckte auch deren Teilnehmer sehr. Im Februar 2004 fuhr eine erste GGG-Gruppe aus Hessen und Rheinland-Pfalz mit Unterstützung des rheinland-pfälzischen Kultusministeriums zu einer Klausur nach Beatenberg.
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Die GGG NRW nimmt
Stellungnahme zur vierten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Die Änderung wird notwendig wegen der Umstellung von G8 auf G9.
Synopse zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
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Donnerstag, 14. März 2019,
Schulleitungstreffen: 13.30 Uhr
Mitgliederversammlung: 17.30 Uhr
Helene-Lange-Schule
Langenbeckstraße 6 – 18
65189 Wiesbaden
Karte hela helene-lange-schule.de
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Am 18. Dez. 2018 hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine Schulgesetzänderung beschlossen. Unter vielen Einzelregelungen ragen zwei heraus:
1. Gemeinschaftsschule wird stufenübergreifende Regelschule
In §23 SchulG wird die Gemeinschaftsschule beschrieben:
§ 23 Gemeinschaftsschule
(1) Die Gemeinschaftsschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende und vertiefte allgemeine und berufsorientierende Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in beruflichen Bildungsgängen fortzusetzen.
(2) Die Gemeinschaftsschule umfasst als einheitlicher Bildungsgang die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Primarstufe) und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und führt imAnschluss zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Die Gemeinschaftsschule bietet eine gymnasiale Oberstufe entweder eigenständig, in einem Verbund oder in Kooperation mit einem beruflichen Gymnasium, einer Integrierten Sekundarschule oder mit einer anderen Gemeinschaftsschule an.
(3) Die Gemeinschaftsschule führt zu allen Abschlüssen gemäß § 21 Absatz 1. Der mittlere Schulabschluss berechtigt bei entsprechender Qualifikation zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
(4) Vorbehaltlich des Absatzes 5 gilt für die Ausgestaltung der Primarstufe § 20 entsprechend, mit Ausnahme von dessen Absatz 5 Satz 1 und Absatz 7, soweit letzterer sich auf die Zusammenarbeit mit weiterführenden allgemein bildenden
Schulen bezieht. Für die Ausgestaltung der Sekundarstufe I gilt § 22 Absatz 4 und 5 entsprechend.
(5) Die Fachleistungsdifferenzierung findet in der Gemeinschaftsschule innerhalb gemeinsamer Lerngruppen als durchgängiges Organisationsprinzip binnendifferenziert statt.
Die zitierten Absätze 4 und 5 von § 22 (Integrierte Sekundarschule) lauten:
(4) In der Integrierten Sekundarschule kann der Unterricht in gemeinsamen Lerngruppen, in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung sowie in Wahlpflicht- und Wahlgruppen stattfinden. Über Beginn und Formen der Leistungsdifferenzierung entscheidet jede Schule im Rahmen ihres Schulprogramms. Eine Verpflichtung zur äußeren Fachleistungsdifferenzierung besteht nicht.
(5) Die Integrierte Sekundarschule bietet insbesondere in Kooperation mit Betrieben und Trägern der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung praxisbezogenes und berufsorientiertes Lernen an (Duales Lernen). Die Schule kann die Verbindlichkeit der Teilnahme am Dualen Lernen festlegen. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 kann die Schule auch die Verbindlichkeit der Teilnahme an besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens festlegen.
2. Individuelles Recht auf inklusiven Schulbesuch
§ 37 Gemeinsamer Unterricht
(1) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen Anspruch eine allgemeine Schule zu besuchen, wenn sie oder bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen.
(2) Im gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule wird zielgleich oder zieldifferent nach den geltenden Rahmenlehrplänen und Vorschriften unterrichtet. Der zielgleiche Unterricht ist auf den Erwerb eines Schulabschlusses nach § 21 Absatz 1 oder des Abiturs ausgerichtet. Organisatorische und methodische Abweichungen sind zulässig, soweit die Art der Behinderung oder Beeinträchtigung es erfordert. Sonderpädagogisch geförderte Schülerinnen und Schüler können zeitweilig in gesonderten Lerngruppen unterrichtet werden, wenn dies im Einzelfall pädagogisch geboten ist.
(3) Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ werden bis Jahrgangsstufe 10, Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ werden während des gesamten Schulbesuchs zieldifferent unterrichtet. In den Unterrichtsfächern, in denen die Leistungsanforderungen der allgemeinen Schule erfüllt werden können, richten sich die Lernziele und Leistungsanforderungen nach denen der allgemeinen Schule. Diese Schülerinnen und Schüler rücken bis in die Jahrgangsstufe 10 jeweils mit Beginn eines Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. Für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ darf eine Wiederholung einer Jahrgangsstufe abweichend von § 59 Absatz 4 Satz 1 nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch einen oder einen höherwertigen schulischen Abschluss erreichen.
(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter der allgemeinen Schule darf eine angemeldete Schülerin oder einen angemeldeten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur abweisen, wenn für eine angemessene Förderung die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten nicht vorhanden sind. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter eine Aufnahme nach Satz 1 nicht möglich, so legt sie oder er den Antrag der Schulaufsichtsbehörde vor. Diese richtet zur Vorbereitung ihrer Entscheidung einen Ausschuss ein, der die Erziehungsberechtigten und die Schule anhört. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde abschließend auf der Grundlage einer Empfehlung des Ausschusses und unter Beachtung der personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die gewählte allgemeine Schule, eine andere allgemeine Schule oder im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.
Das ganze Berliner Schulgesetz in aktueller Fassung (Stand 18, 12, 2018)
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Eine Schule für alle - für alle ein Gewinn!
Donnerstag, 04. April 2019
Gesamtschule Berger Feld
Adenauerallee 110
45891 Gelsenkirchen
Karte
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Themen:
- Mitgliederversammlung 2019,
GE Berger Feld
- Talentschulen
ISA 2018/4
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Länderbericht aus Schleswig-Holstein 2019/1
Trotz eines starken politischen Gegenwindes (siehe unsere letzten Länderberichte) geben wir die Hoffnung nicht auf, dass letztlich die Vernunft die Oberhand behält und sich ein gerechtes, den Menschenrechten verpflichtendes und der Spaltung der Gesellschaft entgegenwirkendes Schulsystem entwickeln lässt. Unseren Vorstellungen auf der politischen Ebene Gehör zu verschaffen, ist zurzeit nahezu aussichtlos. Wir beteiligen uns an Stellungnahmen und Anhörungen zu neuen Verordnungen und Gesetzen. Dabei verfestigt sich der Eindruck, dass unabhängig von den vorgetragenen Argumenten der von vornherein feststehende politische Wille der Regierenden durchgesetzt wird. Mit unseren Aktivitäten, zu denen auch Presseinformationen und öffentliche Stellungnahmen gehören, versuchen wir dennoch unsere Zielsetzungen weiter zu verfolgen.
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Länderbericht Rheinland-Pfalz 2019/1
Vortrag von Brigitte Schumann
Am 26. Oktober 2018 hielt Brigitte Schumann einen Vortrag zu ihrer Streitschrift Inklusion. Was Sonderpädagogik und Bildungspolitik verschweigen (Frankfurt/M. 2018) in Mainz.
Sie schlug den Bogen von der Salamanca-Erklärung (1994), die von 94 Regierungen der Welt unterzeichnet worden war und das Prinzip des gemeinsamen Lernens aller Kinder forderte hin zur Behindertenrechtskonvention, die Inklusion aus dem Menschrecht der bedingungslosen Zugehörigkeit ableitet und deren Unterzeichnung durch die BRD sich 2019 zum 10. Mal jährt.
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Länderbericht 2019/1
Der neue Landesvorstand traf sich zur Klausur am 18.8.2018 in der Montessori Schule in Idstein. Frank Hilbig übernahm Coaching und Moderation.
Im Mittelpunkt stand die Thematik: „Wir – der neue Vorstand“ – Klärung unserer Motive, Ziele, Ansprüche an unsere Zusammenarbeit. Zeitliche Grenzen wurden abgesteckt.
Folgende Gemeinsamkeiten verbinden uns:
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Wir sind begeistert von der „Einen Schule für alle“ und investieren dafür Zeit und Arbeit.
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Wir verstehen uns als Vorstandsteam, in dem jeder für bestimmte Aufgabenfelder verantwortlich ist, jedoch ohne hierarchische Strukturen.
Zielvorstellungen für den Landesverband:
Nach einer Analyse des IST-Zustandes formulierten wir folgende Ziele:
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beibehalten: IGS-Forum, SL-Tagung und Tagung mit Workshop Beatenberg (CH)
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abklären: Fortbildung „Arbeiten bzw. Lehrer*in an einer IGS“ - ist das Format für Schulen von Interesse.
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vorantreiben: Öffentlichkeitsarbeit, um die GGG in Hessen bekannter zu machen - die „jüngere Generation“ mit einbeziehen. DasWie ist noch offen.
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aktiv werden: Kontakte / Netzwerke knüpfen bzw. pflegen
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einbringen: GGG Standpunktes bei z.B.: bildungspolitischen Veranstaltungen
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aktualisieren: unser hessisches Positionspapier
Auf der kommenden SL Tagung / Mitgliederversammlung im März 2019 bieten wir Input und Austausch zum Thema "Arbeiten in multiprofessionellen Teams".
PS. Beatenberg ist weiterhin eine Reise wert!
Vom 28.09. bis zum 02.10.2019 sind wieder Kolleg*innen eingeladen, um im Institut Beatenberg in anderer Atmosphäre, unterstützt durch verschiedene Inputs, an einem Konzept für die eigene Schule zu arbeiten.
CHRISTA GRAMM
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– pädagogische Herausforderungen in Zeiten der Hasspolitik
Länderbericht 2019/1
GGG-Fachtag in Stadthagen (IGS Schaumburg) und Mitgliederversammlung
Die GGG Niedersachsen veranstaltet jährlich eine Fachtagung, die vornehmlich Anstöße zur schulinternen Weiterentwicklung bieten soll. 2018 lautet der Titel“ Demokratie und Emotion – pädagogische Herausforderungen in Zeiten der Hasspolitik“.
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Länderbericht Hamburg 2019/1
Mitgliederversammlung
Im Zentrum der Mitgliederversammlung im September 2018 stand die Entwicklung und Situation der Stadtteilschule im Zweisäulensystem. Drei Aspekte bestimmten die Diskussion: Wie durch Steuerung über Wohnungsbau, gute Durchmischung der Stadtteile und durch entsprechende Standortplanung für neue Schulen mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden könnte, zudem die Frage der Übergänge von der Grundschule in die weiterführenden Schulen und das „Schulwechslerproblem“ (in 2018 wechselten nach Klasse sechs 905 (!) Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium in die Stadtteilschule), das sich als als zunehmend drängend erweist. Gemeinsam war man überzeugt, dass eine planvolle und mit Ressourcen ausgestattete pädagogische Weiterentwicklung der Stadtteilschulen (Stichwort: Lernendes Netzwerk der Stadtteilschulen) sinnvoll und zu fordern ist.
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Der Schleswig-Holstein Newsletter informiert über aktuelle Ereignisse, die die Arbeit der Schulen des gemeinsamen Lernens in Schleswig-Holstein betreffen.
2018:
SH-Newsletter 06 SH-Newsletter 07 SH-Newsletter 08 SH-Newsletter 09