Beiträge

 

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  • NI: Erlassänderung behindert Schulen (PM 2021-06)

    Pressemitteilung vom 22. 06. 2021

    Änderung des Erlasses „Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem NBG“ behindert Arbeit der Schulen

    Kurz vor der Veröffentlichung der Plattform EiS-Online-NileP ist den weiterführenden Schulen durch die Änderung des o.g. Erlasses die Zuständigkeit für die Einstellung von nichtlehrendem Personal entzogen worden. Die GGG Niedersachsen hat zusammen mit den Schulleitungen der Gesamtschulen im Februar 2021 gegen diesen schwerwiegenden Eingriff in die Eigenverantwortlichkeit der Schulen protestiert. Neben der angeprangerten Verfügungsbeschränkung der Schulleitungen über das eigene Schulbudget und die damit verbundene Entrechtung des Schulvorstandes wurden Einschränkungen der schulischen Arbeit durch lange Bearbeitungszeiten und zunehmende Bürokratisierung befürchtet.

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  • NI: Testkit-Chaos (PM 2021-04)

    Pressemitteilung vom 24. 04. 2021

    Land stiftet Chaos mit Testkits in Gesamtschulen und Berufsschulen

    Über eine Verpflichtung von Antigentests für Schüler:innen mit stigmatisierendem Schulausschluss bei Nichttestung lässt sich streiten und das wird man sicher auch noch vor Gericht.

    Über Selbsttests zuhause oder in der Schule lässt sich ebenfalls im Sinne eines wirksamen Infektionsschutzes streiten.

    Wenn aber eine Testpflicht zuhause im Land beschlossen ist und das Land nicht in Lage ist, hinreichende Tests zur Verfügung zu stellen, dann kann man von Versagen sprechen.

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  • Aktionsprogramm Aufholen nach Corona (2021-05)

    3logosStellungnahme und Forderungen von GEW, GGG und Grundschulverband

    GGG, GEW und GSV haben 11 Forderungen an die Bildungspolitik erhoben. Die zunächst vom Bund zur Verfügung gestellten Geldmittel müssen für langfristig tragfähige Lösungen eingesetzt werden. In erster Linie sind Unterstützungsmaßnahmen für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ergreifen; sie sind in besonderer Weise die Leidtragenden der Corona-Zeit. Lediglich eine Rückkehr zum status quo ante reicht nicht!

  • Corona-Bildungs-Milliarde nicht verschleudern! (PM 2021-04)

    Pressemitteilung 2021-04-22:
    Milliardenprogramm von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek

    Eine Milliarde Euro für Nachhilfe! Damit wollen Bund und Länder auf Initiative von Bildungsministerin Anja Karliczek lernschwache Schüler*innen in der Corona-Pandemie unterstützen. Dieter Zieleinski, der Vorsitzende der GGG, fordert, das Geld nicht in einem Nachhilfe-Strohfeuer zu verbrennen, sondern es nachhaltig in Bildung zu investieren.

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  • Schule der Demokratie - (DSfa 2021/2)

     - demokratische Schule

    Vier Beiträge in HEFT 2021/2 unserer Zeitschrift Die Schule für alle stellen die Frage nach der Verfasstheit der Schule in der Demokratie. Wie muss eine der Demokratie angemessene Schule arbeiten und organisiert sein? Lesen Sie die Antworten von Wolfgang Beutel, Helke Felgenträger, Hans Brügelmann und Kurt Edler.

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  • NRW: Schulscharfer Sozialindex (2021-04)

    Werner Kerski und Rainer Dahlhaus stellen den Plan der Landesregierung NRW zur Steuerung der Ressourcen an den Schulen  vor und kommentieren ihn kritisch und konstruktiv .

    Die Autoren analysieren den Eckdatenerlass NRW für das Schuljahr 2021/2022 in Bezug auf den Sozialindex und stellen fest, dass die Gesamtschulen in NRW durch die Umverteilung von Stellen durch den Sozialindex 129 Stellen verlieren werden und die Sekundarschulen 19 Stellen. Hier ist ihre Präsentation.

    In einer Presseerklärung macht die GGG NRW ihre Kritik an der Ausgestaltung des Sozialindex öffentlich.

    Hier können Sie den Beitrag von Rainer Dahlhaus in der iSa 2/2021zu den Entwicklungen bis Juni 2021 nachlesen.

  • NRW: Das Ruhrgebiet braucht den Schulstrukturwandel (2021-03)

    Aus dem  "Bildungsbericht Ruhr 2020" kann auf der Basis eines Bilduungsmonitorig zielgerichtetes bildungspolitisches Handeln abgeleitet werden. Die Bildungsjournaliistin Dr. Brigitte Schumann stellt den Bericht und bildungspolitisxche Schulssfolgerungen dar.

  • NRW: Der Solinger Weg in der Corona Pandemie (2021-03)

    Der Schulleiter der Alexander-Koppel-Gesamtschule in Solingen stellt dar, was der Solinger Weg für Schulenn in der Coirona Pandeie ist und wie das Ministerium darauf reagiert hat. Es ist ein engagierter Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in Corona-Zeiten.

  • NRW: Bildungsungerechtigkeit durch Corona 2021-03

    Der Sozialbericht NRW zeigt einmal mehr die zunehemnde soziale Kluft in NRW auf. Leider gibt es keinerlei politische Signale, die auf das Angehen der Probleme verweisen. Behrend Heern (Vorsiitzender der GGG NRW) gibt seine Einschätzung dazu.

  • BE: Qualitätskommission Berlin (2020-10)

    Empfehlungen - nicht empfehlenswert

    Stellungnahme des Berliner Landesvorstandes

    In den Empfehlungen der Qualitätskommission der Bildungssenatorin steht manches Bedenkenswertes, als Grundlage für eine Weiterentsicklung der Berliner Schulen hingegen erscheint sie uns nicht geeignet. Wir berichten darüber auch in Die Schule für alle Heft 2021/2.

    (Mehr durch Klick auf den Titlel)

  • Autorenteam (DSfa 2021/1): Abi 2020 - Erfolg der Schulform Gesamtschule

    am Beispiel der Abituruntersuchung NRW

    In Heft 2021/1 unserer Zeitschrift Die Schulefür alle stellen mehrere Autoren ihre aktuelle Untersuchung über die Abiturienten an integrierten Schulen in NRW vor. Wieder - wie bei der Vorgängeruntersuchung 2009 - zeigt sich, dass die Mehrzahl nicht mit einer gymnasialen Empfehlung der Grundschule in die Sekundarstufe kam. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Ergebnisse auch auf andere Bundesländer übertragen werden können und deshalb im Grundsatz allgemeingültigen Charakter haben.

    (Für den ganzen Artikel auf den Titel klicken.)

  • B. Schumann (2020-12): PISA 2018

    Der inakzeptable Umgang der Bildungs­wissenschaft mit der Schulstruktur

    Brigitte Schumann greift (noch einmal) die Weigerung von Bildungs-Wissenschaft (und -Politik) auf, naheliegende Konsequenzen aus den Ergebnissen der PISA-Forschung zu ziehen: Die Struktur des deutschen Bildungssystems gehört auf den Prüfstand!

    BEITRAG

     

  • KMK-Ländervereinbarung ersetzt Hambuger Abkommen (2020-10)

    Am 15. Okt. 2020 - mitten in der Covid-19-Pandemie - verabschiedete die Kultusministerkonferenz die

    Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen.

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    KMK-LÄNDERVEREINBARUNG   L.Sack (DSfa 2021/2): KMK ersetzt Hamburger Abkommen

    Die Ländervereinbarung ersetzt das Hamburger Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens,das auf das Jahr 1964 zurückgeht. Die KMK verabschiedete in diesem Zusammenhang zwei weitere Papiere.

    Das Hamburger Abkommen regelte u.a. Beginn und Ende des Schuljahres, Dauer der Schulpflicht, Lage und Länge der Ferien und Bezeichnung der Notenstufen. Zu den wichtigsten Regelungen gehörten die Festlegung von Schularten (u.a. Grundschule, Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Sonderschule) und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen.

    Die jetzt beschlossene Ländervereinbarung wird ergänzt durch eine Verwaltungsvereinbarurng zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz sowie eine Liste Politischer Vorhaben in verschiedenen Bereichen.

    Die Ländervereinbarung besteht aus 44 Artikeln, die z.T. von bisherigen Regelungen abweichen oder neu aufgenommen sind. Im Folgenden wird auf einige geänderte bzw. neue Regelungen eingegangen.

    Die Artikel 4 bis 9 behandeln Qualitätssicherung/Standards, curriculare Rahmenvorgaben, Schulleistungsstudien, Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring, Bildungsstatistik; Gremien und Institutionen, u.a. die Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz.

    Die Artikel 10 bis 14 beschäftigen sich mit Bildungs- und Erziehungszielen, Integration, Inklusion, Lebenslanges Lernen, Lernen in der digitalen Welt. In Art. 10 werden acht Bildungs- und Erziehungsziele formuliert, zu deren Beachtung sich die Länder verpflichten. Bemerkenswert ist, dass sieben der Ziele Persönlichkeits- und soziale Eigenschaften thematisieren. Nicht verwundert hingegen, dass in Art. 12 unter Inklusion auch die Beschulung an einer Förderschule (also Exklusion) verstanden wird. Immerhin wird in Art. 13 das lebenslange Lernen als Aufgabe des Bildungssystems formuliert und die Alphabetisierung und eine Grundbildung für alle als wichtiger Teil der Erwachsenenbildung beschrieben.

    Die Artikel 24 bis 26 regeln Beginn und Ende des Schuljahres, Ferien, und die Leistungsbewertung. Nachdem in Art. 26 die traditionelle sechs-stufige Notenskala festgelegt wird, wird eine Öffnung vereinbart, die 15-Punkte-Skala der gymnasialen Oberstufe auch auf andere Schularten und -stufen zu übertragen und in Abs. (3) heißt es gar „(3) Die Länder können außer bei Abschlusszeugnissen andere Formen der Leistungsbewertung vorsehen.“

    Der nächste Abschnitt heißt Gliederung und Organisation des Schulsystems (Art. 27 bis 33) und behandelt die Schulstufen und die Schularten, den Ganztag und Schulversuche. In Art. 29 wird die Sekundarstufe I beschrieben. Die Schularten werden bezogen auf die jeweiligen Abschlüsse beschrieben und (zum ersten Mal) auf die Verwendung der traditionellen Schulartbezeichnungen verzichtet. Auch werden Schularten, die zu mehreren Schulabschlüssen führen, gleichberechtigt neben den im traditionellen Sinne reinen Haupt-, Realschulen und Gymnasien aufgeführt. Zu weitergehenden Regelungen etwa (abschlussbezogenen) Bildungsstandards, gemeinsamen Abschluss-Regelungen, länderübergreifende Bezeichnungen für die Sek I-Schularten verpflichten sich die Länder.

    Im Abschnitt Lehrerbildung (Art. 34 bis 38) werden nur wenige konkrete Festlegungen getroffen. Im wesentlichen werden Absichten über die Ausgestaltung in jeweiliger Landesverantwortung erklärt sowie ein gemeinsamer Rahmen und die gegenseitige Anerkennung der Lehramts-Studiengänge und -Prüfungen vereinbart.
    Bei einigen Themen sind gegenüber den bisherigen Regelungen Weiterentwicklungen bzw. Öffnungen zu erkennen: Bildungs-/Erziehungsziele, Inklusion – wenn auch mit Einschränkungen, lebenslanges Lernen, Formen der Leistungsbewertung, Verzicht auf die Verwendung der traditionellen Schulartenbezeichnungen. Befremdlich ist allerdings die Reihenfolge der Abschnitte, insbesondere die Qualitätssicherung an den Anfang zu stellen. So entsteht der Eindruck, dass die Zielsetzungen des Schulsystems den Maßnahmen zu Qualitätssicherung untergeordnet sind und nicht die Qualitätssicherung dem Erreichen der Ziele verpflichtet ist. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass sich die Qualitätssicherung (fast) ausschließlich mit den kognitiven Fähigkeiten beschäftigt, die jedoch nur in einem der acht formulierten Ziele zentral ist.

    Dem Beschluss zu den Politischen Vorhaben kommt eine besondere Bedeutung zu: Eine Reihe von Regelungen in der Ländervereinbarung sind noch offen gelassen und der weiteren Beschlussfassung zugewiesen. Das betrifft Regelungen u.a. die Sekundarstufen I und II sowie die Lehrerbildung – Themen, die für die Weiterentwicklung der Schule für alle nicht unwichtig sind. Für die Sekundarstufe I ist bis 2022 eine grundlegende Überarbeitung der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge beabsichtigt. Neu geregelt werden sollen u.a. die Strukturierung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen, die Fachleistungsdifferenzierung in den Schularten mit mehreren Bildungsgängen sowie Anforderungen für den Erwerb von Schulabschlüssen. Es stehen also noch Auseinandersetzungen ins Haus.
    Mit den drei Vereinbarungen hat sich der GGG-Bundesvorstand näher beschäftigt und hierzu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und ist in ein Gespräch mit der KMK und den Kultusministerien eingetreten.

    LOTHAR SACK

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    Die Ländervereinbarung wird ergänzt durch

    Politische Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“

    sowie die

    Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern  in der Bundesrepublik Deutschland zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz.

     POLITISCHE VORHABEN  VERWALTUNGSVEREINBARUNG

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  • "Mythos Bildung" (2020-11)

    diezi 200

    Dieter Zielinski beschäftigt sich mit Aladin El-Mafaalanis Analyse des deutschen Bildungssstems - ein Meinungsaustausch

    Dieter Zielinski bespricht in  Die Schulefür alle 2020/1 das Buch "Mythos Bildung" von Aladin El-Mafaalani: ein brillante Analyse der Probleme, die wir in und mit dem deutschen Bildungssystem haben. Der Wermuthstropfen: Die konkreten Vorschläge für die Weiterentwicklug des Bildungssystems können die Befürworter der gemeinsamen Schule für alle nicht zufrieden stellen. El-Mafaalani hat erfreulicherweise geantwortet und legt seine Sichtweise dar.

    (Klick auf den Beitragstitel)

  • NRW-Schulpolitik in Zeiten von Corona (2020-10)

    Behrend Heeren kritisiert den Zickzackkurs der Landesregierung NRW in der Pandemiezeit. Anstatt durch eine langfristig angelegte Strategie ist die Handlungsweise durch Hektik und Kurzatmigkeit geprägt.

    Hier finden Sie seinen vollständigen Beitrag.