Eine für Alle - Heft 2 (2017)
Rainald Eichholz auf dem Bundeskongress Eine für alle - Die inklusive Schule für die Demokratie 2016 in Frankfurt a.M.
Die herausgebenden Verbände möchten mit dieser Schriftenreihe dazu beitragen, dass die notwendigen und grundlegenden Reformen unseres Bildungssystems auf der Agenda bleiben. Im zweiten Heft der Reihe veröffentlichen wir einen Vortrag von Dr. Reinald Eichholz, der auf dem Bundeskongress der Herausgeber („Eine für alle – Die inklusive Schule für die Demokratie“, 2016) große Zustimmung erfuhr.
Reinald Eichholz bettet den Anspruch des Menschenrechts auf Bildung für alle in eine breite Reflexion über Erscheinungsformen und Ursachen akuter globaler Veränderungen, politischer Auseinandersetzungen und Konflikte ein. Gerechtigkeit, die Achtung der Menschenwürde und die Demokratie stellen den philosophischen und juristischen Kompass dar, der die Gesellschaften und Staaten auf die umfassende Teilhabe aller verpflichtet und die Bedeutung inklusiver Bildung weit über die Dimension eines „bildungspolitischen Kampfbegriffs“ hinaushebt. Die Konzepte der Bundesländer zielen – so Eichholz – in ihrer Substanz nicht auf Inklusion, sondern im ganz herkömmlichen Sinne auf Integration einer bestimmten Gruppe von Schülerinnen und Schülern in die sogenannten Regelschulen. Damit wird die Allgemeingültigkeit des menschenrechtlichen Anspruchs verkannt. Schon die Vorstellung, die „Regelschule“ sei der Rahmen für die von der UN-Behindertenrechtskonvention angestoßenen Weiterentwicklung, ist laut Eichholz verfehlt. Er skizziert somit grundlegende Fehlentwicklungen und beschreibt schließlich die Umrisse der inklusiven Schule von morgen. Außerdem veröffentlichen wir in diesem Heft Auszüge aus der „Allgemeinen Bemerkung Nr. 4“ des UN-Fachausschusses in Folge der Staatenprüfung Deutschlands 2015. Die Verbreitung dieser „Allgemeinen Bemerkung“ halten wir für außerordentlich wichtig. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Commitee on the Rights of Persons with Disabilities,CRPD) ist dafür zuständig, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Vertragsstaaten zu überwachen. Er prüft ihre Staatenberichte und behandelt Individualbeschwerden. Die „Allgemeine Bemerkung Nr. 4“ ist somit ein Instrument, um die Forderung an die Landesregierungen und Behörden zu untermauern, ihren Verpflichtungen bei der Umsetzung inklusiver Bildung menschenrechtsbasiert und konsequent nachzukommen.