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Das aktuelle Schuljahr (2011/12) ist geprägt durch die Umsetzung des §12 des Hamburger Schulgesetzes. Dieser gibt Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf (s. F.) das uneingeschränkte Recht, alle allgemeinbildenden Schulen zu besuchen. Dieses betrifft vor allem die Grund- und Stadtteilschulen (STS): Seit diesem Schuljahr besuchen 129 entsprechende Kinder die 54 STS, 7 Kinder mit s. F. gehen auf das Gymnasium (davon gibt es 59 in Hamburg). Hier wird also deutlich, wer die inklusive Hauptarbeit zu leisten hat: die ehemaligen Gesamtschulen und die HRSchulen, die jetzigen STS.
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Im Vorfeld der Bürgerschaftswahlen stand die Inklusion weiterhin im Zentrum der bildungspolitischen Auseinandersetzung. Eine umfangreiche Begutachtung aller mit Förderbedarf gemeldeten Viertklässler durch die unabhängigen Mitarbeiter der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (kurz: ReBBZ) sollte nach gut zwei Jahren endlich Klarheit bringen, ob der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale-soziale Entwicklung bei 4 % eines Jahrgangs, wie von Senator Rabe behauptet und mit Ressourcen hinterlegt, liegt oder doppelt so hoch ist, wie von den Schulen konstatiert. Anfang Januar veröffentlichte der Senat das Ergebnis: 6,6 %. Der Senator kündigte an, dass in den Jahrgängen 5 und 6 der Stadtteilschulen mit einer Mehrzuweisung von jeweils 30 Stellen nachgesteuert werden würde. Das Inklusionsbündnis, das sich im Herbst aus 17 Hamburger Organisationen gebildet hatte, rechnete nach und kommt mit 315 Stellen Mehrbedarf für die Jahrgänge 0 bis 8 auf einen deutlich höheren Bedarf.
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Hamburg überholt Bayern!
Sind es in Bayern 700 Wörter, die ein/e Grundschüler/in am Ende der vierten Klasse richtig schreiben soll, so wird jetzt mit Beginn des Schuljahres 2014/15 in Hamburg ein Kernwortschatz von 800 Wörtern verbindlich festgelegt. Die Schulen werden auf diese Herausforderung sorgfältig durch Fortbildungsveranstaltungen und eine Handreichung für Lehrer/innen vorbereitet. Jährlich soll es zudem von Klasse 1 bis Klasse 10 einen verbindlichen Rechtschreibtest geben. Das Vorhaben ist die Antwort des Senators auf eine vorwiegend von CDU und FDP angestoßene öffentliche Debatte um die Rechtschreibleistungen der Hamburger Schüler/innen, die auch die Methode Lesen durch Schreiben erneut in die öffentliche Kritik brachte.
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In Hamburg ist 2010 die Zweigliedrigkeit mit Stadtteilschule und Gymnasium eingeführt worden. Zur Stärkung der Stadtteilschulen wurden die Klassenfrequenzen deutlich gesenkt und allen Stadtteilschulen die Option auf eine dreijährige Oberstufe ermöglicht. Gleichzeitig wurde für die Gymnasien eine zweijährige Beobachtungsstufe in den Jahrgängen 5/6 festgeschrieben, ab Klasse 7 jedoch soll es auch an den Gymnasien, die anders als die Stadtteilschulen in 8 Jahren zum Abitur führen, kein Sitzenbleiben und keine Abschulung mehr geben.
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Der erfolglose Versuch, durch einen Volksentscheid die Einführung der 6-jährigen Primarschule zu erreichen, hat diverse Konsequenzen nach sich gezogen: Nach wie vor werden die Kinder nach Klasse 4 sortiert, jetzt neuerdings auf die zwei Säulen Stadtteilschule und Gymnasium. Weil die schwarz-grüne Regierung keinen Plan B hatte, musste die Reorganisation schnellstens zum Schuljahresbeginn erfolgen. Sollte es vor dem Entscheid Primarschulstandorte mit 6 Jahrgängen sowie Stadtteilschulen von Klasse 7 bis 10/13 und Gymnasien von 7 bis 12 geben, mit all den Konsequenzen für die Schulgrößen und Raumorganisationen, so gibt es jetzt wieder nur noch 4 Jahre Grundschule und die beiden weiterführenden Schulformen (ab Klasse 5 bis 10/13 bzw. 12). Entsprechend schwierig war der Start ins neue Schuljahr, z. B. mussten schon zuvor designierte Primarschulen mit den neuen Leitungsmitgliedern wieder zurückgeführt werden, was für die Leitungen große Verunsicherungen bedeutete.
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