Unterstützung der Initiative "Chancen für alle" (2010)

Stellungnahme des GGG-Vorstandes

Die Hamburger Schulstrukturreform sieht eine Reihe von Veränderungen in der Struktur des Schulwesens vor:

  • Verlängerung des gemeinsamen Lernens in der Grundschule bis zum sechsten Schuljahr.
  • Abschaffung der Haupt- und Realschulen.
  • Schaffung einer gesamtschulnahen integrativen Stadtteilschule, die alle bisherigen Schullaufbahnen und Abschlüsse anbietet und in ihren pädagogischen Optionen Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die bisherigen Gesamtschulen bietet. In diese Schulform werden im Wesentlichen alle bisherigen Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen überführt. Die Stadtteilschulen erhalten Ausstattungsvorteile u. a. bei der Klassengröße.
  • Zerlegung der Langformschulen (die aus Grundstufe, Mittel- und ggf. Oberstufe bestehen) in selbstständige Primarschulen (bis Jahrgang 6) und Stadtteilschulen (ab Jahrgang 7).
  • Zunächst Beibehaltung der Gymnasien, wenn auch erst ab Jahrgang 7 und mit eingeschränkten Abschulungsmöglichkeiten.
  • Verankerung des grundsätzlichen Rechtes für Förderkinder, allgemeine Schulen zu besuchen und (trotzdem) zunächst Beibehaltung von Förderschulen.

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HH: Der Newsletter 12 (2017/01)



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