Nordrhein-Westfalen
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Länderbericht NRW 2021-11

Auch wenn wegen der höheren Impfquote die Situation im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich noch besser zu sein scheint, hat sich für die Schulen überhaupt nichts verändert. Weil das Schulministerium konsequent seine Hausaufgaben nicht erledigt, müssen Schulen (Schulleitungen und Kollegien) weiterhin unter hoher Belastung die schulischen Auswirkungen der Pandemie bewältigen.

Das RKI empfiehlt neben dem Impfen für die Schulen Masken, Lüften und Luftfilter und kleinere, konstante Lerngruppen. Außer der Maskenpflicht ist nichts umgesetzt. Bis heute gibt es kein Verfahren, wie die Bundeshilfen für Filteranlagen auf NRW-Ebene umgesetzt werden können. Die Kommunen müssen in Vorlage gehen, ohne zu wissen, was erstattet wird. Die Folge ist, dass in manchen Kommunen alle Klassenräume mit Luftfilteranlagen ausgestattet sind und in anderen (finanzschwachen) das nicht der Fall ist. Das Schulministerium tut so, als habe es damit nichts zu tun.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat es nicht einmal geschafft, die Gesundheitsämter über das Gesundheitsministerium zu einem einheitlichen Verfahren bei positiv getesteten Schülern*innen zu veranlassen. Die integrierten Schulen haben es in der Regel mit mehreren Gesundheitsämtern zu tun. Und es dauert teilweise bis zu zwei Wochen, bevor die Schulen/Eltern/Schüler*innen eine Rückmeldung bekommen, ob sie aus der Quarantäne dürfen. Derzeit sind ca. 30.000 Schüler*innen in NRW in Quarantäne. Das ist bezogen auf die 2.500.000 Schüler*innen relativ wenig, aber dort, wo das der Fall ist, von erheblicher Bedeutung und mit vielfältigen nicht nur schulischen Belastungen verbunden.

Während im letzten Jahr wegen des bevorstehenden Distanzunterrichts die Digitalisierung der Schulen zumindest begonnen wurde, ist davon kaum noch etwas zu spüren. Zudem läuft dieser Prozess von Kommune zu Kommune höchst unterschiedlich. Wie bei den Luftfiltern gibt es keine landesweiten verbindlichen Vorgaben. Grundsätzlich sieht das Land nicht sich selbst, sondern die Kommunen oder die Schulen in der Verantwortung.

Zusammenfassend kann man sagen, das Land/Schulministerium tut das, was es am besten kann, nämlich nichts oder schiebt die Verantwortung anderen zu. Es wird nicht grundsätzlich überlegt, wie die durch die Pandemie verstärkte soziale Benachteiligung in der Bildung vermindert werden kann. Es gibt weiterhin keine Überlegungen hinsichtlich einer veränderten Leistungsbewertung oder einer Änderung der zentralen Prüfungen. Es geht weiterhin weniger um Bildung als um bundeseinheitliche Normierung.

Landeskongress und Mitgliederversammlung der GGG NRW am 09.11.2021 in der Gesamtschule Münster Mitte

Die GGG NRW verbindet ihre Mitgliederversammlungen mit einem Landeskongress, der sich nicht nur an die persönlichen und korporativen Mitglieder (Schulen), sondern an alle integrierten Schulen in NRW richtet.

Der Landeskongress fand unter der Überschrift „Digital gestütztes Lernen in (und nach) der Pandemiezeit – Entwicklungen, Herausforderungen, Konzepte und Perspektiven“ statt. Nach einem Referat von Frau Dr. Kerstin Drossel gab es zahlreich Workshops, die eine große Bandbreite schulischer Themen abdecken. Fast durchweg wurden praxiserprobte Konzepte angeboten: „Schulische Konzepte zur Nachhaltigkeit“, „Der Gefahr islamistischer Radikalisierung pädagogisch und kreativ entgegentreten!“, „Stress lass nach! ...“, „Konzentriert läuft ́s wie geschmiert!“, „Fachlernzeiten“, „Lernbüros“, „Professionelle Präsenz“, „Hybrides Lernen in Lernbüros“, „Digital gestütztes Lernen als Herausforderung für die Schulentwicklung“, „Wie Schule neu gedacht werden kann ...“ sind nur eine Auswahl von knapp vierzig Workshops.

Wie bei den vergangenen Landeskongressen erwarteten wir ca. 400 Teilnehmer*innen. Natürlich waren auch Teilnehmer*innen aus anderen Landesverbänden willkommen. Traditionell sind weitere bildungspolitische Akteure wie die Sprecher*innen der Landtagsparteien (ohne AfD), GEW, VBE, Schulverwaltungen, etc. eingeladen.
der Landeskongress

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ALLE LÄNDERBERICHTE DSFA 2021/4