Themen

 

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  • NRW: Engagement zahlt sich aus: Eine Gesamtschule für Mettmann (2021-06)

    Die Bürgerinitiative hat es geschafft: Nach 30 Jahren Engagement startet die Gesamtschule Mettmann im Schuljahr 2021/22 ihren Betrieb. Ein Beitrag von Jan Roth aus dem Vorstand der Bürgerinitiative.

  • NRW: Schulform PRIMUS (2021-06)

    Antje Mismahl (Schulleiterin der PRIMUS-Schule Minden) beschreibt in ihrem Beitrag den Schulversuch an ihrer Schule. Sie sieht im Schulversuch einen möglichen Weg zur "Schule für alle"?!

  • Schule der Demokratie - (DSfa 2021/2)

     - demokratische Schule

    Vier Beiträge in HEFT 2021/2 unserer Zeitschrift Die Schule für alle stellen die Frage nach der Verfasstheit der Schule in der Demokratie. Wie muss eine der Demokratie angemessene Schule arbeiten und organisiert sein? Lesen Sie die Antworten von Wolfgang Beutel, Helke Felgenträger, Hans Brügelmann und Kurt Edler.

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  • NRW: Schulscharfer Sozialindex (2021-04)

    Werner Kerski und Rainer Dahlhaus stellen den Plan der Landesregierung NRW zur Steuerung der Ressourcen an den Schulen  vor und kommentieren ihn kritisch und konstruktiv .

    Die Autoren analysieren den Eckdatenerlass NRW für das Schuljahr 2021/2022 in Bezug auf den Sozialindex und stellen fest, dass die Gesamtschulen in NRW durch die Umverteilung von Stellen durch den Sozialindex 129 Stellen verlieren werden und die Sekundarschulen 19 Stellen. Hier ist ihre Präsentation.

    In einer Presseerklärung macht die GGG NRW ihre Kritik an der Ausgestaltung des Sozialindex öffentlich.

    Hier können Sie den Beitrag von Rainer Dahlhaus in der iSa 2/2021zu den Entwicklungen bis Juni 2021 nachlesen.

  • NRW: Das Ruhrgebiet braucht den Schulstrukturwandel (2021-03)

    Aus dem  "Bildungsbericht Ruhr 2020" kann auf der Basis eines Bilduungsmonitorig zielgerichtetes bildungspolitisches Handeln abgeleitet werden. Die Bildungsjournaliistin Dr. Brigitte Schumann stellt den Bericht und bildungspolitisxche Schulssfolgerungen dar.

  • 1920–2020 Schulreform in Deutschland (2021 efa-7)

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    – eine (un)endliche Geschichte

    Eine für Alle – Heft 7 (2021)

     Marianne Demmer zeigt auf, wie Auslese als zentrales Wirkprinzip des Schulwesens bis heute eine inklusive Schule für die Demokratie in Deutschland verhindert. Sonderung wird von Philologen wie Sonderpädagogen bis heute mit Vehemenz politisch vertreten und verteidigt. Deren Verbände finden bis heute stets offene Ohren bei der Politik und werden von Entscheidungsträgern gerne zur Legitimation der Nichtänderung der Strukturen herangezogen.

  • BE: Qualitätskommission Berlin (2020-10)

    Empfehlungen - nicht empfehlenswert

    Stellungnahme des Berliner Landesvorstandes

    In den Empfehlungen der Qualitätskommission der Bildungssenatorin steht manches Bedenkenswertes, als Grundlage für eine Weiterentsicklung der Berliner Schulen hingegen erscheint sie uns nicht geeignet. Wir berichten darüber auch in Die Schule für alle Heft 2021/2.

    (Mehr durch Klick auf den Titlel)

  • Autorenteam (DSfa 2021/1): Abi 2020 - Erfolg der Schulform Gesamtschule

    am Beispiel der Abituruntersuchung NRW

    In Heft 2021/1 unserer Zeitschrift Die Schulefür alle stellen mehrere Autoren ihre aktuelle Untersuchung über die Abiturienten an integrierten Schulen in NRW vor. Wieder - wie bei der Vorgängeruntersuchung 2009 - zeigt sich, dass die Mehrzahl nicht mit einer gymnasialen Empfehlung der Grundschule in die Sekundarstufe kam. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Ergebnisse auch auf andere Bundesländer übertragen werden können und deshalb im Grundsatz allgemeingültigen Charakter haben.

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  • U. Vieluf (DSfa 2021/1): Berliner Gemeinschaftsschule

    als Prototyp einer inklusiven Schule ?

    Ulrich Vieluf war selbst an der wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs der Pilotphase Gemeinschaftsschule Berlin beteiligt. Er hat, seitdem die Ergebnisse viele Erwartungen übertoffen haben, die Berliner Entwicklung weiter verfolgt. In Heft 2021/1 unserer Zeitschrift Die Schulefür alle stellt er die Frage nach der beispielgebenden Funktion dieser stufenübergreifenden Schulform, die mittlerweile in Berlin als Regelschulform Eingang ins Schulgesetz gefunden hat. Lesen Sie selbst, zu welcher Antwort er kommt.

    (Für den ganzen Artikel auf den Titel klicken.)

  • Lehren aus der Pandemie - GGG-Stellungnahme (2021-02)

     Gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen sichern

    Wir meinen, die Zeit ist jetzt reif! Die Corona-Pandemie hat die Schwachstellen unseres Bildungssystems wie unter einem Brennglas offengelegt. Es bedarf einer tiefgreifenden Reform unseres Bildungssystems, um Bildungsungerechtigkeit systematisch anzugehen. Wir sind es der nachwachsenden Generation schuldig.

    Die Expertenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung hat im Mai 2020 und im Januar 2021 Empfehlungen zu Konsequenzen aus der Covid-19-Pandemie veröffentlichet. Der GGG-Bundesvorstand hat zu den längerfristig orientierten Empfehlungen vom Januar 2021 Stellung genommen. Wir sind über dieses Thema in einen Austausch mit der Friedrich-Ebert-Stiftung eingetreten. Im Folgenden - Klick auf den Beitragstitel - können Sie die gesamte GGG-Stellungnahme  und die Empfehlungen der Expertenkommission lesen.

  • FES 2021-01: Lehren aus der Pandemie -

    Gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen sichern

    Die Expertenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit den längerfristigen Konsequenzen aus den Erfahrungen im Bildungssystem während der Covid-19-Pandemie beschäftigt und legt nun die Ergebnisse als Stellungnahme vor.

    Kommissions-Stellungnahme   Zusammenfassung

  • KMK setzt falsche Prioritäten (2020-12)

    Stellungnahme zur KMK-Ländervereinbarung  vom 15.10.2020

    KMK setzt falsche Prioritäten – weder Bildungsgerechtigkeit noch Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems stehen im Fokus! Wir sehen dennoch Perspektiven!

    Diese KMK-Ländervereinbarung ist so kein Fortschritt. Als habe es die Corona-Pandemie mit den dabei in den Fokus gerückten überwiegend schon lange bekannten Mängeln des deutschen Bildungssystems nicht gegeben, wird in einem Zustand eines „buiseness as usual“ verharrt. Die in einer Zusatzvereinbarung beschriebenen politischen Vorhaben sollen zu mehr Qualität und Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit führen, ignorieren aber die wahren Missstände unseres Bildungssystems.

    Stellungnahme

  • B. Schumann (2020-12): PISA 2018

    Der inakzeptable Umgang der Bildungs­wissenschaft mit der Schulstruktur

    Brigitte Schumann greift (noch einmal) die Weigerung von Bildungs-Wissenschaft (und -Politik) auf, naheliegende Konsequenzen aus den Ergebnissen der PISA-Forschung zu ziehen: Die Struktur des deutschen Bildungssystems gehört auf den Prüfstand!

    BEITRAG

     

  • KMK-Ländervereinbarung ersetzt Hambuger Abkommen (2020-10)

    Am 15. Okt. 2020 - mitten in der Covid-19-Pandemie - verabschiedete die Kultusministerkonferenz die

    Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen.

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    KMK-LÄNDERVEREINBARUNG   L.Sack (DSfa 2021/2): KMK ersetzt Hamburger Abkommen

    Die Ländervereinbarung ersetzt das Hamburger Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens,das auf das Jahr 1964 zurückgeht. Die KMK verabschiedete in diesem Zusammenhang zwei weitere Papiere.

    Das Hamburger Abkommen regelte u.a. Beginn und Ende des Schuljahres, Dauer der Schulpflicht, Lage und Länge der Ferien und Bezeichnung der Notenstufen. Zu den wichtigsten Regelungen gehörten die Festlegung von Schularten (u.a. Grundschule, Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Sonderschule) und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen.

    Die jetzt beschlossene Ländervereinbarung wird ergänzt durch eine Verwaltungsvereinbarurng zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz sowie eine Liste Politischer Vorhaben in verschiedenen Bereichen.

    Die Ländervereinbarung besteht aus 44 Artikeln, die z.T. von bisherigen Regelungen abweichen oder neu aufgenommen sind. Im Folgenden wird auf einige geänderte bzw. neue Regelungen eingegangen.

    Die Artikel 4 bis 9 behandeln Qualitätssicherung/Standards, curriculare Rahmenvorgaben, Schulleistungsstudien, Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring, Bildungsstatistik; Gremien und Institutionen, u.a. die Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz.

    Die Artikel 10 bis 14 beschäftigen sich mit Bildungs- und Erziehungszielen, Integration, Inklusion, Lebenslanges Lernen, Lernen in der digitalen Welt. In Art. 10 werden acht Bildungs- und Erziehungsziele formuliert, zu deren Beachtung sich die Länder verpflichten. Bemerkenswert ist, dass sieben der Ziele Persönlichkeits- und soziale Eigenschaften thematisieren. Nicht verwundert hingegen, dass in Art. 12 unter Inklusion auch die Beschulung an einer Förderschule (also Exklusion) verstanden wird. Immerhin wird in Art. 13 das lebenslange Lernen als Aufgabe des Bildungssystems formuliert und die Alphabetisierung und eine Grundbildung für alle als wichtiger Teil der Erwachsenenbildung beschrieben.

    Die Artikel 24 bis 26 regeln Beginn und Ende des Schuljahres, Ferien, und die Leistungsbewertung. Nachdem in Art. 26 die traditionelle sechs-stufige Notenskala festgelegt wird, wird eine Öffnung vereinbart, die 15-Punkte-Skala der gymnasialen Oberstufe auch auf andere Schularten und -stufen zu übertragen und in Abs. (3) heißt es gar „(3) Die Länder können außer bei Abschlusszeugnissen andere Formen der Leistungsbewertung vorsehen.“

    Der nächste Abschnitt heißt Gliederung und Organisation des Schulsystems (Art. 27 bis 33) und behandelt die Schulstufen und die Schularten, den Ganztag und Schulversuche. In Art. 29 wird die Sekundarstufe I beschrieben. Die Schularten werden bezogen auf die jeweiligen Abschlüsse beschrieben und (zum ersten Mal) auf die Verwendung der traditionellen Schulartbezeichnungen verzichtet. Auch werden Schularten, die zu mehreren Schulabschlüssen führen, gleichberechtigt neben den im traditionellen Sinne reinen Haupt-, Realschulen und Gymnasien aufgeführt. Zu weitergehenden Regelungen etwa (abschlussbezogenen) Bildungsstandards, gemeinsamen Abschluss-Regelungen, länderübergreifende Bezeichnungen für die Sek I-Schularten verpflichten sich die Länder.

    Im Abschnitt Lehrerbildung (Art. 34 bis 38) werden nur wenige konkrete Festlegungen getroffen. Im wesentlichen werden Absichten über die Ausgestaltung in jeweiliger Landesverantwortung erklärt sowie ein gemeinsamer Rahmen und die gegenseitige Anerkennung der Lehramts-Studiengänge und -Prüfungen vereinbart.
    Bei einigen Themen sind gegenüber den bisherigen Regelungen Weiterentwicklungen bzw. Öffnungen zu erkennen: Bildungs-/Erziehungsziele, Inklusion – wenn auch mit Einschränkungen, lebenslanges Lernen, Formen der Leistungsbewertung, Verzicht auf die Verwendung der traditionellen Schulartenbezeichnungen. Befremdlich ist allerdings die Reihenfolge der Abschnitte, insbesondere die Qualitätssicherung an den Anfang zu stellen. So entsteht der Eindruck, dass die Zielsetzungen des Schulsystems den Maßnahmen zu Qualitätssicherung untergeordnet sind und nicht die Qualitätssicherung dem Erreichen der Ziele verpflichtet ist. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass sich die Qualitätssicherung (fast) ausschließlich mit den kognitiven Fähigkeiten beschäftigt, die jedoch nur in einem der acht formulierten Ziele zentral ist.

    Dem Beschluss zu den Politischen Vorhaben kommt eine besondere Bedeutung zu: Eine Reihe von Regelungen in der Ländervereinbarung sind noch offen gelassen und der weiteren Beschlussfassung zugewiesen. Das betrifft Regelungen u.a. die Sekundarstufen I und II sowie die Lehrerbildung – Themen, die für die Weiterentwicklung der Schule für alle nicht unwichtig sind. Für die Sekundarstufe I ist bis 2022 eine grundlegende Überarbeitung der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge beabsichtigt. Neu geregelt werden sollen u.a. die Strukturierung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen, die Fachleistungsdifferenzierung in den Schularten mit mehreren Bildungsgängen sowie Anforderungen für den Erwerb von Schulabschlüssen. Es stehen also noch Auseinandersetzungen ins Haus.
    Mit den drei Vereinbarungen hat sich der GGG-Bundesvorstand näher beschäftigt und hierzu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und ist in ein Gespräch mit der KMK und den Kultusministerien eingetreten.

    LOTHAR SACK

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    Die Ländervereinbarung wird ergänzt durch

    Politische Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“

    sowie die

    Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern  in der Bundesrepublik Deutschland zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz.

     POLITISCHE VORHABEN  VERWALTUNGSVEREINBARUNG

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  • Aus der Krise lernen - 10 Impulse (2020-10)

    Aus der Krise lernen - die Zukunft gestalten

    In der Corona-Krise ist offensichtlich geworden, dass bildungspolitischer Anspruch und Schulwirklichkeit oft noch weit auseinanderklaffen. Wir wollen mit diesem Aufruf dazu beitragen, die Krise als Chance zu sehen und zum Anlass zu nehmen, unser Bildungssystem zukunftsfähig zu machen. Erforderlich ist eine grundlegende Bildungsreform.

    Nachdem der Bundesvorstand im August 2020 den Aufruf zu einer grundlegenden Bildungsreform formuliert hatte, diskutierte der GGG-Hauptausschuss Konsequenzen daraus und formulierte hierzu

    10 zentrale Impulse für das Bildungssystem

    Lesen Sie die Stellungnahme, die in einer Kurz- und einer Langfassung vorliegt.