Ein Plädoyer, die Ziele und Chancen des Strukturwandels nicht aus den Augen zu verlieren
von Joachim Lohmann
erschienen in: SchulVerwaltung Spezial 2/2015, S. 4 - 7.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet nicht nur zu einer inklusiven Sekundarstufe I, sondern zu einem inklusiven Bidlungssystem insgesamt, also zu einer viel weitergehenden Reform. Doch selbst die Begrenzung auf die Sekundarstufe I ist in Deutschland nicht in einem Schritt zu realisieren, der Widerstand des Gymnasiums ist zu stark. Zwischenschritte sind unter Gesamtschulanhängern umstritten. Nicht wenige befürchten, dass damit das Ziel der gemeinsamen Schule für alle aufgegeben oder unerreichbar würde.