Pressemitteilung 2022-12-12:
Nur wenn sofort gehandelt wird, werden wir unserer Verantwortung gerecht!
Appell der GGG zum Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK zur Weiterentwicklung der Grundschule und zur Umsetzung des Startchancenprogramms der Bundesregierung.
In ihrem Gutachten „Basale Kompetenzen vermitteln – Bildungschancen sichern. Perspektiven für die Grundschule“ empfiehlt die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Grundschule. Anlass für dieses Gutachten waren dramatische Verschlechterungen der Leistungen von Grundschüler*innen bei den jüngsten IQB-Bildungstrends. Die Erhebung der Daten erfolgte am Ende des 4. Schuljahres im Jahr 2021. ...
Die Vorschläge der Kommission basieren auf einer Bestandsanalyse, in der ein besorgniserregendes Bild gezeichnet wird. Allerdings sind das alles keine wirklich neuen Einsichten. Es besteht weitgehend Konsens, dass hier kein Erkenntnis- sondern ein Handlungsproblem vorliegt.
Man muss sich wirklich wundern, warum nicht längst eine Zeitenwende auch in der Bildungspolitik eingeläutet wurde. „Die Gelassenheit, mit der Bildungsverantwortliche die dramatischen Kompetenzverluste und die steigende Ungleichheit bei Viertklässlern hinnehmen, grenzt an Realitätsverweigerung. Zum Schaden der nächsten Generation.“, so der Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), Hubertus Pellengahr.
Die Vorschläge der SWK sind auf die Zukunft hin orientiert. Sie beschreiben Maßnahmen, die künftig zu ergreifen sind, damit sich etwas zum Positiven ändert. Sie helfen nicht den Schülerinnen und Schülern, die sich bereits im Schulsystem befinden und nachweislich in den Jahren der Pandemie benachteiligt wurden. Selbst die Schülerinnen und Schüler, die an der IQB-Grundschulstudie teilgenommen haben, befinden sich in der Regel in weiterführenden Schulen.
Für unsere Schülerinnen und Schüler muss sofort etwas getan werden. Das Corona-Aufholprogramm läuft in diesem Schuljahr aus. Ein von den Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestelltes sog. Startchancenprogramm, mit dem bundesweit 4000 Schulen in benachteiligten Lagen unterstützt werden sollen, soll nach Informationen aus dem BMBW erst zum Schuljahr 2024/25 in die Praxis gesetzt werden. Das ist aus Sicht der GGG unverantwortlich. In vielen Bereichen hat die Bundesregierung in ihrem ersten Regierungsjahr große Vorhaben wie z.B. die Erhöhung des Mindestlohnes oder das Bürgergeld umgesetzt bzw. Milliardenbeträge für die Bundeswehr und zur Abmilderung der Energiekrise schnell beschlossen. Die Bundesbildungsministerin hat es jedoch nicht für notwendig gehalten, Vergleichbares für ihren Bereich zu bewirken. Stattdessen versucht sie in Talkshows zu erklären, warum das jetzt nicht alles schneller geht.
In einem Brief an die Ampelparteien von Anfang Dezember hat Bundesfinanzminister Christian Lindner schwierige Haushaltsberatungen für 2024 prophezeit und ausgeführt, dass der Notwendigkeit zur Prioritätensetzung nicht ausgewichen werden könne. „Das darf jedoch nicht dazu führen, dass es im Jahr 2024 dann heißt, dass das Startchancenprogramm aus finanziellen Gründen nur eingeschränkt begonnen werden kann.“, fordert der Vorsitzende der GGG Dieter Zielinski. „Wir werden darauf achten müssen, dass die erforderlichen Mittel auch in den Haushalt eingestellt werden.“
Die Friedrich Ebert Stiftung geht in einem Gutachten zum Startchancenprogramm davon aus, dass dafür jährlich mindestens 2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden müssten. Bei genauerer Betrachtung erweist sich schon dieser Betrag als zu knapp bemessen. Zwecks Beseitigung der Missstände schlägt die GEW ein 100-Milliarden-Euro-Programm in Bildung vor, das über ein Sondervermögen finanziert werden soll. Dem können wir uns nur anschließen.
Für den Augenblick fordert die GGG ein ausreichend ausgestattetes Sofortprogramm, das zumindest die Schulen in sozioökonomisch benachteiligten Lagen auch schon im Schuljahr 2023/24 unterstützt. Mit dem Geld sollen erfolgreiche Maßnahmen, die mit dem Corona-Aufholprogramm begonnen wurden, fortgesetzt werden. Außerdem können damit in den Ländern bestehende Programme für Schulen in benachteiligten Lagen ausgebaut und erweitert werden. Das so eingesetzte Geld wäre eine Investition in die Bildung unserer Jugend, an die mit der Umsetzung des Startchancenprogramms im Jahr 2024 angeknüpft werden kann.
Dieter Zielinski
Vorsitzender der GGG
Dortmund, 12.12.2022