Kontakte – überregional
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GGG-HA 1
Hier finden GGG-Mitglieder verbandsinterne Informationen. Zugang hat jedes GGG-Mitglied, eine entsprechende Registrierung und aktuelle Anmeldung vorausgesetzt. Schicken Sie zum Freischalten eine Email an die GGG-Geschäftsstelle .
Mitglieder des Hauptausschusses
sind die Mitglieder des Vorstandes der Bundesorganisation und die Vorsitzenden der Landesverbände. Hinzu kommen für jeden Landesverband mit mehr als 100 Mitgliedern ein, mit mehr als 250 Mitgliedern zwei vom Landesverband zu entsendende Mitglieder.
Aufgaben des Hauptausschusses
Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Landesverbände und zwischen den Landesverbänden und dem Vorstand der Bundesorganisation. Er beschließt zwischen den Mitgliederversammlungen in wichtigen Angelegenheiten der Gesellschaft. Der Vorstand erstattet dem Hauptausschuss auf jeder Sitzung Bericht. Der Hauptausschuss schlägt der Mitgliederversammlung den Verteilerschlüssel für das Beitragsaufkommen (§ 3. 2.) vor. Der Hauptausschuss entscheidet über die Finanzierung von Vorhaben in Arbeitsgruppen; sie sind dem Hauptausschus gegenüber berichtspflichtig und legen ihm das Arbeitsergebnis vor. Der Hauptausschuss entscheidet insbesondere über die Zuordnung von Mitgliedern (Satzung § 2. 1. d) und den Ausschluss von Mitgliedern (Satzung § 5.2. b).
Der Hauptausschuss tagt zweimal im Jahr (i.d.R. März und September).
Hier können Sie eine Nachricht an den Hauptausschuss senden:
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GGG-Geschäftsstelle (überregional) 1
GGG - Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule -
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.GGG-Bundesgeschäftsstelle
Huckarder Str. 12
44147 Dortmund
Fon: +49 (0) 231 58694727
Fax: +49 (0) 231 147942
E-Mail: geschaeftsstelle(at)ggg-web.deAls gemeinnützig anerkannt:
FA Dortmund 314/5704/7198
Freistellungsbescheid vom 19.07.2023Bankverbindung: Dortmund
BLZ: 440 501 99 - Kontonummer: 1143794
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