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Stellungnahme zur KMK-Ländervereinbarung  vom 15.10.2020

KMK setzt falsche Prioritäten – weder Bildungsgerechtigkeit noch Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems stehen im Fokus! Wir sehen dennoch Perspektiven!

Diese KMK-Ländervereinbarung ist so kein Fortschritt. Als habe es die Corona-Pandemie mit den dabei in den Fokus gerückten überwiegend schon lange bekannten Mängeln des deutschen Bildungssystems nicht gegeben, wird in einem Zustand eines „buiseness as usual“ verharrt. Die in einer Zusatzvereinbarung beschriebenen politischen Vorhaben sollen zu mehr Qualität und Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit führen, ignorieren aber die wahren Missstände unseres Bildungssystems.

Stellungnahme

  • Bildungsgerechtigkeit wird im Wesentlichen auf die Vergleichbarkeit von Abschlüssen reduziert und nicht auf den inakzeptablen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Schulerfolg bezogen. Seit 2001 wird Deutschland im Rahmen der PISA-Untersuchungen eine entsprechende Schieflage bei der Bildungsgerechtigkeit attestiert, ohne dass bisher eine angemessene Reaktion darauf erfolgt ist.
  • Inklusion wird auf ein schulisches Angebot verkürzt und nicht als zentrale Aufgabe einer inklusiven Gesellschaft zur Verwirklichung des Rechtes aller Menschen, insbesondere auch von Kindern u.a. gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und des Gleichbehandlungsgebotes unseres Grundgesetzes.
  • Unerschlossen bleibt für uns, warum in der Gliederung des Abschnitts II. die Qualitätssicherung vor die inhaltlichen Ziele gestellt wird. Hierin kommt eine merkwürdige Prioritätensetzung zum Ausdruck. Eigentlich sollte die Qualitätssicherung den in-
    haltlichen Zielen verpflichtet sein. Darauf fußend können dann Kriterien für das Erreichen der Ziele formuliert werden. Dabei müssen alle Ziele abgedeckt werden. Diese falsche Reihenfolge wird noch einmal besonders deutlich bei der Formulierung der
    „Politischen Vorhaben“. Dort spielen bei der Qualitätssicherung die Ziele des Bildungssystems überhaupt keine Rolle. Richtig verstanden hat Qualitätssicherung eine dienende Aufgabe und ist kein von den formulierten Zielen losgelöster Selbstzweck.

Insgesamt geht es um Normierung und nicht um Vielfalt, was insofern widersprüchlich ist, weil in der Folge der PISA-Ergebnisse mit der Einführung von zentralen Abschlussprüfungen und der Verabschiedung von abschlussbezogenen Bildungsstandards eine Umorientierung der Steuerung des deutschen Bildungssystems erfolgt ist: weg von einer Inputsteuerung, hin zu einer Outputsteuerung. In diesem Kontext sind dezidierte Regelungen nicht nur überflüssig sondern auch systemisch falsch. Unsere Schulen brauchen Freiräume und keine Gängelung. Zu schaffen ist ein „Lernumfeld, in dem sich alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich
entfalten und einbringen können“ (Art. 12 (2)).

Die in Artikel 10 genannten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele entsprechend weitgehend unseren Vorstellungen. Nicht gesehen wird allerdings, dass diese nur mit der einen gemeinsamen Schule für alle Kinder realisierbar sind. Eine Entwicklungsperspektive würde durch eine klare Trennung zwischen den Schulen des gemeinsamen Lernens und den Schulformen des selektiven Systems aufgezeigt. Die Unübersichtlichkeit der Schulformen wird durch die beabsichtigte Angleichung der Schulformbezeichnungen nicht abgebaut.

Wir brauchen eine grundlegende Bildungsreform. Darauf hat die GGG bereits mit einem Aufruf im September 2020 hingewiesen. Nur so kann unser Schulsystem zukunftsfähig und gerechter werden. Darum fordern wir die Einrichtung eines Bildungsrates für Bildungsgerechtigkeit bzw. einer Bürgerversammlung unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppierungen. Die von der KMK vereinbarte Einrichtung einer „Ständigen wissenschaftlichen Kommission“ kann nach Konstruktion und Auftrag diesen Anspruch nicht erfüllen.

Die von der KMK als zukunftsweisend vorgestellte Ländervereinbarung und die daraus abgeleiteten politischen Vorhaben führen so nicht in die Zukunft. Nutzen wir die darin dennoch aufgezeigten Perspektiven. Zum Beispiel:

  1. In Artikel 11(1) der Ländervereinbarung wird zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine Aufgabe von besonderer Bedeutung sei, gleiche Chancen für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Nationale Bildungsziele wie z.B. die Halbierung der Anzahl der
    Schüler*innen ohne Schulabschluss sowie die Reduzierung der Abhängigkeit des Bildungserfolges von der Herkunft auf ein mit anderen Ländern vergleichbares Niveau mit jeweils zeitlichen Vorgaben für das Erreichen sollten als erste Schritte in Angriff genommen werden. Auch ein politisches Vorhaben z.B. durch ein Aufgreifen des Themas in der Bildungskommission aber auch in einem externen Bildungsrat könnte weiter helfen.
  2. Gleiches gilt für die Inklusion. In Artikel 12(2) erfolgt ein Bekenntnis zum Grundsatz der Inklusion als umfassendes Konzept menschlichen Zusammenlebens, insbesondere auch für die schulische Bildung. Die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern ist in dieser Hinsicht sehr unterschiedlich und wird bisher noch in keinem Bundesland dem Anspruch gerecht. Auch hier fehlt ein politisches Vorhaben mit deutlichen Zielsetzungen.
  3. In Bezug auf die Vorgaben für die Fachleistungsdifferenzierung wird in den politischen Vorhaben für den Sekundarbereich I auf einen Klärungsbedarf bezüglich der Fachleistungsdifferenzierung in den Schularten mit mehreren Bildungsgängen ver-
    wiesen. Hier erwarten wir, dass die Gestaltungsspielräume der Länder durch eine Aufhebung der Verpflichtung zur äußeren Fachleistungsdifferenzierung und Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einem Bildungsgang erweitert werden. Dann
    bedarf es auch keiner Ausnahmeregelungen mehr und es entspräche der schon in vielen Bundesländern erfolgreichen Praxis zahlreicher Schulen, u.a. auch von Schulpreisschulen.
  4. Die in Artikel 26 (3) ausgeführte Ermöglichung für die Länder andere Formen der Leistungsbewertung als Zensuren vorsehen zu können, begrüßen wir.
  5. In Artikel 32 der Ländervereinbarung wird als vorrangiges Ziel der Länder der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten angesprochen, u.a. um eine Verbesserung von Chancen- und Teilhabegerechtigkeit in Schule und Gesellschaft zu erreichen. Die dabei in Artikel 32 (3) vorgesehene Perspektive in Bezug auf den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen halten wir nicht für ausreichend genug. Ein qualitativer Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit wird nur dann möglich sein, wenn die Zielsetzung eines pädagogischen Ganztags für alle in den Blick genommen wird.

Die GGG bietet sich an, mit ihrer Expertise beratend an der Ausprägung, Umsetzung und Weiterentwicklung der politischen Vorhaben der KMK mitzuwirken. Dies gilt insbesondere für die in Aussicht gestellten Anhörungen der „Ständigen wissenschaftliche Kommission“.

Der Bundesvorstand