die inklusive Schule für die Demokratie
26./27. September 2016
Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Beiträge/Ergebnisse
Vorträge
Vortrag Haldis Holst, Stellvertretende Generalsekretärin der Bildungsinternationale (Education International): Reflections from Norway and EI
Foren
Forum 01: Kinder haben Rechte – zur menschenrechtlichen Kritik am deutschen Bildungssystem
Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem
Forum 02: Demokratie-, Gerechtigkeits- und Leistungsdefizite des selektiven Schulsystems – unsere Hypothek auf die Zukunft der Einzelnen und der Gesellschaft
Prof. Dr. Manfred Weiß, Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF):
Folien zum Vortrag Paper: Forschungsbasierte Aussagen der Bildungsökonomie zur Schulstruktur
Forum 03: Inklusive Schule – In welcher Gesellschaft wollen wir leben?
Prof. Dr. Susanne Thurn, ehemalige Schulleiterin der Laborschule Bielefeld: Thesen zur Diskussion
Forum 04: Transformationswege aus dem selektiven Schulsystem
Dr. Joachim Lohmann, Staatssekretär a.D., „Wir können die gemeinsame Schule für alle schaffen“: Folien zum Vortrag
Prof. Dr. Ewald Feyerer, Pädagogische Hochschule Oberösterreich, Linz: Thesenblatt
Forum 07: Schule als Lebensraum am ganzen Tag – Anforderungen an Schulbau und Räume in der inklusiven Schule
Dr. Karl Imhäuser, Vorstand der Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft und
Prof. Dr. Andrea Platte, Technische Hochschule Köln
Zusammenfassung
Forum 12: Übergänge im Schulsystem: Barrieren für die Chancengleichheit und eine Belastung für alle Beteiligten
Antje Mismahl, Schulleiterin der Primus-Schule Minden und
Ulrich Vieluf, Wissenschaftliche Begleitung der Pilotphase Gemeinschaftsschule in Berlin
Bericht/Presse
Über 400 Teilnehmer waren auf dem Bundeskongress in Frankfurt.
Brigitte Schumann - Bildungsklick: Bündnis fordert Menschenrecht auf inklusive Bildung für alle
GEW: Pressemitteilung: Inklusive Schule für alle ist die Schule für die Demokratie
GEW: Inklusions-Kongress: Soziale Spaltung überwinden
GEW: Inklusion statt Selektion!
Bildungsinternationale (Link veraltet!) : Germany: teachers’ union calls for inclusive school policies and systems
Institut für Musikpädagogik Wien (Link veraltet): Bericht „Die inklusive Schule für Demokratie“
Tuttoscuola.com: Sindacati tedeschi contro le scuole ghetto per stranieri
efa-Hefte
400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Expertinnen und Experten haben im September 2016 beraten, welche Barrieren einer Entwicklung hin zu einem inklusiven und demokratischen Bildungswesen entgegenstehen und welche Transformationsschritte erforderlich und möglich sind. Das Bündnis der Veranstalter will auch weiterhin für das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlicher in einer Schule für alle werben und streiten. Dies soll über Veranstaltungen und die Einmischung in bildungspolitische Diskussionen hinaus auch in Form einer Schriftenreihe erfolgen. In unregelmäßigen Abständen wollen wir Vorträge und andere Beiträge zu den Kongressthemen herausgeben und damit dazu beitragen, dass die notwendigen und grundlegenden Reformen unseres Bildungssystems auf der Agenda bleiben. Teil 1 der Schriftenreihe enthält den ins Deutsche übersetzten Hauptvortrag von Vernor Muñoz. Das Bündnis der veranstaltenden Organisationen hat seine Position zum Kongress in einer gemeinsamen Erklärung bekräftigt, die ebenso in diesem Heft abgedruckt ist.
Heft 8: V. Igstadt, E.-M. Thoms - Inklusion – Bildungspolitik missbraucht Elternwahlrecht
– Bildungspolitik missbraucht Elternwahlrecht
Eine für Alle - Heft 8 (2023)
Über Jahrzehnte haben Eltern und Elteninitiativen gegen die Sonderschulpflicht und für die Normalisierung der Lebensverhältnisse von Kindern mit Behinderung im Gemeinsamen Unterricht gekämpft. Gegen den Widerstand von Schulbehörden und Bildungspolitik haben sie das Recht gefordert, den Lernort für ihr Kind selbst bestimmen und wählen zu können. Und immer mussten sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie mit dieser Entscheidung die Elterninteressen über das Wohl des Kindes stellen. Kinder mit Behinderung wurden als angeblich sonderschulbedürftig im gegliederten Schulsystem der Sonderschule zugewiesen. Generell wurde ihnen das Wahlrecht verweigert.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren rechtlicher Umsetzung in allen Bundesländern hat sich die Situation umgekehrt. Die Bildungspolitik hat das „Elternwahlrecht“ entdeckt. Sie hat es zum politischen „Herzstück“ für die inklusive Schulentwicklung gemacht. Aber nichts ist damit für inklusive Bildung, für Kinder und Eltern gewonnen. Dies zeigen sehr nachdrücklich Beiträge zum Thema von Volker Igstadt aus juristischer Sicht und von Eva-Maria Thoms aus Elternperspektive.
Ausgehend von den eindeutigen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-BRK unterzieht Volker Igstadt das Elternwahlrecht in seiner rechtlichen Funktion und seiner politischen Wirkung in den Bundesländern einer juristischen Analyse und Bewertung. Danach erweist es sich nicht nur als „Hemmschuh im inklusiven Entwicklungsprozess“. Am Beispiel eines konkreten Falls kann Igstadt zeigen, dass die Einführung des Elternwahlrechts als Rechtsstatut sogar „zu einer gravierenden Verschlechterung der elterlichen Rechtsposition in Bezug auf die
Realisierung ihres Wunsches auf inklusive Beschulung geführt“ hat.
Für Eva-Maria Thoms ist das Elternwahlrecht ohne Gewährleistung und Einklagbarkeit angemessener Unterstützung für Kinder mit Behinderung „eine Schimäre, ein politisches Hirngespinst“. Es werde auch gerne gegen Eltern gewendet, wenn sie nicht so wählen wie gewünscht. „So wichtig die politisch-juristische Auseinandersetzung um das Verständnis und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch ist“, sie gehe an den Interessen der Eltern vorbei. Für den politischen Kampf um den Aufbau inklusiver Bildung in den Schulen gebe es noch andere lohnende Aufgabenfelder.
Heft 7: M. Demmer - 1920–2020 Schulreform in Deutschland
– eine (un)endliche Geschichte
Eine für Alle – Heft 7 (2021)
Marianne Demmer zeigt auf, wie Auslese als zentrales Wirkprinzip des Schulwesens bis heute eine inklusive Schule für die Demokratie in Deutschland verhindert. Sonderung wird von Philologen wie Sonderpädagogen bis heute mit Vehemenz politisch vertreten und verteidigt. Deren Verbände finden bis heute stets offene Ohren bei der Politik und werden von Entscheidungsträgern gerne zur Legitimation der Nichtänderung der Strukturen herangezogen.
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„Eine für alle – die inklusive Schule für die Demokratie“ war 2016 das Thema des gemeinsamen Kongresses in Frankfurt und ist seitdem Name und Auftrag eines kontinuierlich arbeitenden Bündnisses.
An diesem Bündnis beteiligen sich folgende Organisationen: die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Grundschulverband (GSV), die Aktion Humane Schule (AHS), das NRW-Bündnis „Eine Schule für alle“ und der Verein „Politik gegen Aussonderung – Koalition für Integration und Inklusion“ (PogA) sowie die GGG, die ich hier vertrete.
Für das letzte Jahr hatten wir in Berlin eine große Veranstaltung aus Anlass des Jubiläums der Reichsschulkonferenz (RSK) von 1920 geplant, mit der wir gezielt auf Bundesebene aktive Politiker ansprechen und zur Teilnahme einladen wollten, um mit ihnen die seit 100 Jahren nicht verwirklichte demokratische Schule zu diskutieren. Das Format, ein „Legislatives Theater“ zu den noch immer virulenten Problemen der Schülerauslese und des Bruchs nach der Grundschule, sollte anhand historischer Zitate und heutiger Argumente die Zuschauer bei der Suche nach Lösungen aktiv einbeziehen. Das Stück ist geschrieben, seine Aufführung musste aber erstmal in den Herbst 2021 verschoben werden.
Einstweilen haben wir uns darum auf die Herausgabe einer Broschüre zum historischen Werden der vielfach steckengebliebenen Schulreformansätze der letzten 100 Jahre konzentriert. Marianne Demmer, ehemals Vorstand Schule der GEW, hat als Autorin unseres Heftes Nr. 7 unter dem Titel „1920 - 2020 Schulreform in Deutschland – Eine (un)endliche Geschichte?!“ die historischen Etappen, Akteure und Argumente zusammengetragen. Sie legt eindrucksvoll dar, wie der „Weimarer Schulkompromiss“ bis heute in den schulgesetzlichen Regelungen nachwirkt, wie der lange Schatten der RSK die schulreformerischen Bemühungen bis heute beeinflusst hat. Frappierend ist – wenn auch nicht wirklich verwunderlich – wie wenig sich die Argumente für oder gegen das gemeinsame Lernen aller Kinder in einer Schule unterscheiden. Die „Einheitsschule“ meinte zunächst schlicht „einheitlich“ für ganz Deutschland, mutierte aber schon damals zum Kampfbegriff und Vorwurf der „Gleichmacherei“. Ihre umfangreichen Recherchen und detaillierten historischen und aktuellen Zitate lassen diesen K(r)ampf auch bei allen Folgeetappen lebendig werden: nach dem Zweiten Weltkrieg die Restauration der Ständeschule im Westen, dagegen die Einheitsschule im Osten. Ende der 60er Jahre in allen Westländern gestartet, wurden die Gesamtschulversuche schon Mitte der 70er Jahre politisch massiv ausgebremst. Auch nach der Wende 1989 verstrich die Gelegenheit ungenutzt, eine gemeinsame Schule für alle Kinder in ganz Deutschland einzuführen.
Marianne Demmer zeigt auf, wie Auslese als zentrales Wirkprinzip des Schulwesens bis heute eine inklusive Schule für die Demokratie in Deutschland verhindert. Sonderung wird von Philologen wie Sonderpädagogen bis heute mit Vehemenz politisch vertreten und verteidigt. Deren Verbände finden bis heute stets offene Ohren bei der Politik und werden von Entscheidungsträgern gerne zur Legitimation der Nichtänderung der Strukturen herangezogen.
Im Schlusskapitel geht Demmer noch einmal auf die mangelnden Erfolge der Reformansätze ein, formuliert Perspektiven und notwendige Entscheidungen. Als ein zentrales Problem benennt sie die mangelnde Kooperation der reformerischen Kräfte. Daran anknüpfend formuliert das Bündnis als Herausgeber in seinem Nachwort die notwendigen Schritte hin zur inklusiven Schule für die Demokratie. Dafür machen wir uns gemeinsam stark und werden um weitere Partner und Unterstützer in Politik und Gesellschaft werben.
(Die Druckversion dieses Heftes kann bei der Geschäftsstelle gegen einen Unkostenbeitrag von 5 € bestellt werden.) Bisher sind in dieser REIHE bereits sechs Hefte erschienen.
GERD-ULRICH FRANZ
Heft 6: P. Schmitt - Wie ich als Autist die Schulzeit (üb)erlebt habe
Eine für Alle - Heft 6 (2020)
Dr. Peter Schmidt beschreibt seine Erfahrungen mit der Schule als Betroffener, Caro Hanf schildert ihre Erlebnisse als Mutter eines autistischen Kindes und Im dritten Text des Heftes berichten Konstanze Möbius und Svantie Ohder aus der Sicht von im Autismusspektrum erfahrenen Pädagogen.
Dr. Peter Schmidt ist Diplom-Geophysiker, IT-Experte, Projektleiter, Autor und Referent. Er startete sein Berufsleben als Wissenschaftler. Vor etwa 20 Jahren wechselte er in die IT-Abteilung eines großen Pharma-Konzerns. Seither ist er dort in verschiedenen Funktionen tätig, zunächst als Programmierer, dann als Projekt- und Systemmanager und zurzeit als internationaler Koordinator für IT-Projekte mit Schwerpunkt SAP-Software. Schmidt ist heute 54 Jahre alt. Er heiratete 1993 und hat zwei Kinder. Erst mit 41 Jahren fand er, ohne danach zu suchen, heraus, dass er Autist ist. Auf die Frage an Fachärzte, ob das denn stimme, hieß es, bei ihm sei Autismus in Form des Asperger-Syndroms geradezu klassisch ausgeprägt, völlig untypisch dagegen sei das, was er damit aus seinem Leben gemacht habe.
Heft 5: B. Schumann – Das verweigerte Recht auf inklusive Bildung
Eine für Alle - Heft 5 (2019)
Dr. Brigitte Schumann legt dar, dass und wie die deutsche Bildungspolitik den von der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geforderten Umbau des selektiven zu einem inklusiven Bildungssystem verweigert und damit den Kindern inklusive Bildung vorenthält.
Die deutsche Politik antwortet auf internationale Kritik nur unzureichend.
Die Autorin Brigitte Schumann legt pointiert dar, dass die deutsche Bildungspolitik den von der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geforderten Umbau des selektiven zu einem inklusiven Bildungssystem verweigert und damit den Kindern inklusive Bildung vorenthält. Deutsche Bildungspolitiker*innen und die Kultusministerkonferenz (KMK) versuchen hartnäckig, das segregierende Doppelsystem von Regelschulen und Sonderschulen zu erhalten, obwohl dieses besonders kostenträchtig ist und zu Lasten der inklusiven Schulentwicklung geht. B. Schumann erläutert, wie die KMK den „Elternwillen“ instrumentalisiert, um Sonderschulen zu stabilisieren, und warum in Regelschulen Inklusions-quoten steigen, aber die Exklusionsquoten (Sonderschulzuweisungen) dennoch nahezu unverändert hoch bleiben. Eine entschiedene Auseinandersetzung führt B. Schumann mit der Rolle, die der Sonderpädagogik in Deutschland für die Inklusion zugewiesen wird, und wie sich diese Rolle historisch begründet. Im Fokus ihrer Kritik stehen die ehemaligen Hilfsschulen bzw. die heutigen Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Sie macht deutlich: Das hoch differenzierte Sonderschulsystem Deutschlands ist international nahezu einzigartig und insbesondere die „Lernbehinderung“ ein „deutsches Phänomen“. B. Schumanns Beitrag zu dieser wichtigen Debatte fußt auf ihrer 2018 erschienenen „Streitschrift Inklusion“, in der ihre Position umfangreich nachzulesen ist. Ihre bittere Folgerung ist, dass in Deutschland entgegen der politisch behaupteten „Inklusionserfolge“ tatsächlich eine „Pseudo-Inklusion“ im Bildungswesen stattfindet.
Heft 4: S. Arnade – Die inklusive Gesellschaft – ein Gewinn für alle
Eine für Alle - Heft 4 (2018)
Dr. Sigrid Arnade auf dem Bundeskongress Eine für alle - Die inklusive Schule für die Demokratie 2016 in Frankfurt a.M.
Sigrid Arnade reflektiert in ihrem Beitrag das in der UN-BRK zum Ausdruck kommende Gesellschaftsmodell im Kontrast zur realen Umsetzungspolitik in Deutschland. Sie erläutert die maßgeblichen Vorgaben („Allgemeinen Bemerkungen“) des UN-Fachausschusses zur Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Sie stellt dar, dass und wie die Empfehlungen des Fachausschusses an Deutschland nach der kritischen Staatenprüfung 2015 bisher – nicht – umgesetzt wurden und begründet die Hoffnung, wie dennoch politische Maßnahmen in Deutschland kleine Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft bedeuten könnten, in der Vielfalt als Gewinn wahrgenommen wird.
Heft 3: J. J. W. Powell – Chancen und Barrieren Inklusiver Bildung im Vergleich: Lernen von Anderen
Eine für Alle - Heft 3 (2018)
Justin J.W. Powell auf dem Bundeskongress Eine für alle - Die inklusive Schule für die Demokratie 2016 in Frankfurt a.M.
Justin Powell vergleicht als deutsch-amerikanischer Bildungssoziologe die Entwicklungen von Bildungssystemen, insbesondere Fragen von Persistenz und Wandel an der Schnittstelle zwischen Sonderpädagogik und Inklusiver Bildung. Seine komparatistische Forschung zeigt sowohl Barrieren als auch Reformmöglichkeiten im Bereich Inklusiver Bildung auf.
Seine Studien wurden mehrfach ausgezeichnet. 2006 verlieh ihm der Society for Disability Studies den Zola Award für seine Dissertation, veröffentlicht als Barriers to Inclusion: Special Education in the United States and Germany (Abingdon: Routledge, [2011] 2016). Sein Buch Comparing Special Education: Origins to Contemporary Paradoxes, mit John G.Richardson verfasst (Stanford: Stanford University Press, 2011), erhielt 2012 den Outstanding Book Award der American Educational Research Association. Und sein Aufsatz mit Jonna M. Blanck und Benjamin Edelstein in der Schweizerischen Zeitschrift für Soziologie “Persistente schulische Segregation oder Wandel zur inklusiven Bildung? Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für Reformprozesse in den deutschen Bundesländern” erhielt 2014 den Ersten Preis der Fritz Thyssen Stiftung für sozialwissenschaftliche Aufsätze.
Heft 2: R. Eichholz – Blick nach vorn: Menschenrechte bleiben der Maßstab!
Eine für Alle - Heft 2 (2017)
Rainald Eichholz auf dem Bundeskongress Eine für alle - Die inklusive Schule für die Demokratie 2016 in Frankfurt a.M.
Die herausgebenden Verbände möchten mit dieser Schriftenreihe dazu beitragen, dass die notwendigen und grundlegenden Reformen unseres Bildungssystems auf der Agenda bleiben. Im zweiten Heft der Reihe veröffentlichen wir einen Vortrag von Dr. Reinald Eichholz, der auf dem Bundeskongress der Herausgeber („Eine für alle – Die inklusive Schule für die Demokratie“, 2016) große Zustimmung erfuhr.
Reinald Eichholz bettet den Anspruch des Menschenrechts auf Bildung für alle in eine breite Reflexion über Erscheinungsformen und Ursachen akuter globaler Veränderungen, politischer Auseinandersetzungen und Konflikte ein. Gerechtigkeit, die Achtung der Menschenwürde und die Demokratie stellen den philosophischen und juristischen Kompass dar, der die Gesellschaften und Staaten auf die umfassende Teilhabe aller verpflichtet und die Bedeutung inklusiver Bildung weit über die Dimension eines „bildungspolitischen Kampfbegriffs“ hinaushebt. Die Konzepte der Bundesländer zielen – so Eichholz – in ihrer Substanz nicht auf Inklusion, sondern im ganz herkömmlichen Sinne auf Integration einer bestimmten Gruppe von Schülerinnen und Schülern in die sogenannten Regelschulen. Damit wird die Allgemeingültigkeit des menschenrechtlichen Anspruchs verkannt. Schon die Vorstellung, die „Regelschule“ sei der Rahmen für die von der UN-Behindertenrechtskonvention angestoßenen Weiterentwicklung, ist laut Eichholz verfehlt. Er skizziert somit grundlegende Fehlentwicklungen und beschreibt schließlich die Umrisse der inklusiven Schule von morgen. Außerdem veröffentlichen wir in diesem Heft Auszüge aus der „Allgemeinen Bemerkung Nr. 4“ des UN-Fachausschusses in Folge der Staatenprüfung Deutschlands 2015. Die Verbreitung dieser „Allgemeinen Bemerkung“ halten wir für außerordentlich wichtig. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Commitee on the Rights of Persons with Disabilities,CRPD) ist dafür zuständig, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Vertragsstaaten zu überwachen. Er prüft ihre Staatenberichte und behandelt Individualbeschwerden. Die „Allgemeine Bemerkung Nr. 4“ ist somit ein Instrument, um die Forderung an die Landesregierungen und Behörden zu untermauern, ihren Verpflichtungen bei der Umsetzung inklusiver Bildung menschenrechtsbasiert und konsequent nachzukommen.
Heft 1: V. Muñoz – Deutschland auf dem Prüfstand des Menschenrechts auf Bildung
Eine für alle - Heft 1 (2017)
Vernor Munoz auf dem Bundeskongress Eine für alle - Die inklusive Schule für die Demokratie 2016 in Frankfurt a.M.
„Inklusive Bildung ist kein Modetrend, sondern das universelle Recht aller Kinder auf gemeinsames Lernen“, so Vernor Muñoz, im Rahmen des Bundeskongresses „Eine für alle – Die inklusive Schule für die Demokratie“. Als ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung ist Muñoz ein Experte, der den deutschen Bildungspolitiker*innen bereits seit einigen Jahren den Spiegel vorhält. Stets hebt er dabei hervor, dass erfolgreiche Inklusion einen Systemwechsel erfordert.
400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Expertinnen und Experten haben im September vergangenen Jahres beraten, welche Barrieren einer Entwicklung hin zu einem inklusiven und demokratischen Bildungswesen entgegenstehen und welche Transformationsschritte erforderlich und möglich sind. Das Bündnis der Veranstalter will auch weiterhin für das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlicher in einer Schule für alle werben und streiten. Dies soll über Veranstaltungen und die Einmischung in bildungspolitische Diskussionen hinaus auch in Form einer Schriftenreihe erfolgen. In unregelmäßigen Abständen wollen wir Vorträge und andere Beiträge zu den Kongressthemen herausgeben und damit dazu beitragen, dass die notwendigen und grundlegenden Reformen unseres Bildungssystems auf der Agenda bleiben. Teil 1 der Schriftenreihe enthält den ins Deutsche übersetzten Hauptvortrag von Vernor Muñoz. Das Bündnis der veranstaltenden Organisationen hat seine Position zum Kongress in einer gemeinsamen Erklärung bekräftigt, die ebenso in diesem Heft abgedruckt ist.