"Die Mitgliedsstaaten sollten in ihren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung keine allzu frühe Aufteilung der Schüler (Differenzierung) vorsehen, da dies nachweislich die Wirkung der sozioökonomischen Herkunft auf den Bildungserfolg verstärkt und langfristig zu keiner Effizienzsteigerung führt."
(Die vorige Fassung wurde auf Druck von Deutschland und Österreich abgeschwächt.)