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Was in der Oberstufe heute schon geht... und was wir uns darüber hinaus vorstellen. Friedemann Stöffler berichtet über Erprobtes und hat fundierte Ideen....
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Länderbericht Hamburg 2022-11
Das Zweisäulensystem in Hamburg aus Gymnasien und Stadtteilschulen wurde 2010 rechtlich so konzipiert, dass jede Stadtteilschule, wenn möglich, eine gymnasiale Oberstufe einrichten darf. Für die Stadtteilschule gilt die Vorgabe 13 Jahre, für die Gymnasien 12 Jahre bis zum Abitur. Die meisten Stadtteilschulen in Hamburg haben heute eine eigene Oberstufe, nur wenige kooperieren mit Oberstufen von Stadtteilschulen oder Gymnasien. Mittlerweile stellen die 58 Stadtteilschulen in der Stadt ca. ein Drittel der Abiturient:innen, was als ein riesiger Erfolg gewertet werden darf, im Bundesdurchschnitt stellen die Schulen des gemeinsamen Lernens 14 % der Abiturient:innen.
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... sind keine Illusionen, sondern gesellschaftliche Notwendigkeiten.
Joachim Lohmann
ABITUR UND STUDIUM FÜR (MÖGLICHST) ALLE
URSPRÜNGLICHER ARTIKEL auch in Langfassung unter dem Titel
„Die Chancengleichheit verlangt eine gemeinsame Oberstufe und eine tertiäre Bildung für alle“ (2018)
auf ggg-web.de
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Schüler*innen der Gesamtschule an der Erft in Neuss setzen sich mit aktuellen Themen auseinander, für die es sich zu engagieren lohnt, oder über die man sich aus ihrer Sicht empören sollte. Ina Purcell stellt die Themen dar.
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Am 29.01.2016 hat der Rat der Stadt Büren beschlossen, die Sekundarschule Büren in eine Gesamtschule umzuwandeln. Die Gesamtschule Büren führt ihre Schülerschaft im Jahr 2023 erstmals ins Abitur. Die Fertigstellung des Oberstufenneubaus wurde gebührend gefeiert. Michael Straub (Oberstufenleiter) beschreibt, wie das Lernkonzept der Sekundarschule 1 in einem Neubau weiter geführt wird
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In einem Beitrag der Rheinischen Post gibt eine Abiturientin der Hans-Jonas-Gesamtschule in Mönchengladbach Tipps, wie sie trotz Pandemie zu ihrem Abitur mit der Bestnote 1,0 gekommen ist.
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am Beispiel der Abituruntersuchung NRW
In Heft 2021/1 unserer Zeitschrift Die Schulefür alle stellen mehrere Autoren ihre aktuelle Untersuchung über die Abiturienten an integrierten Schulen in NRW vor. Wieder - wie bei der Vorgängeruntersuchung 2009 - zeigt sich, dass die Mehrzahl nicht mit einer gymnasialen Empfehlung der Grundschule in die Sekundarstufe kam. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Ergebnisse auch auf andere Bundesländer übertragen werden können und deshalb im Grundsatz allgemeingültigen Charakter haben.
(Für den ganzen Artikel auf den Titel klicken.)
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Die GGG NRW und die Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen NRW (SLVGE) haben bereits 2009 eine Untersuchung zu den Schulformempfehlungen der Abiturient*innen hinsichtlich des Prognosewerts der Grundschulempfehlungen herausgegeben.
Ergebnis: Die Grundschulempfehlungen haben keinen prognostischen Wert.
Im Jahr 2020 wurde die Erhebung mit einer höheren Beteiligung der Gesamtschulen wieder durchgeführt. Das Ergebnis aus 2009 wird bestättigt. Die Daten aus 2020 gestatten differenziertere Aussagen als 2009.
Presseerklärung von GGG NRW und SLVGE
Text der Studie "Abiturientinnen und Abiturienten an Gesamtschulen 2020 - Bildungskarrireren, Schulerfolg und Leistung der Schulform" von Rainer Dahlhaus, Achim Elvert, Werner Kerski und Erhard Schoppengerd
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– alle Schülerinnen und Schüler in den Blick nehmen
Presseerklärung vom 27. 01. 2019
Am 26.1.2019 beschäftigte sich der erweiterte Landesvorstand der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule (GGG) im Rahmen seiner jährlich stattfindenden Klausurtagung mit dem Thema Oberstufen an Gemeinschaftsschulen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darin einig, dass die aktuelle Diskussion bezüglich einer Neujustierung der Oberstufe zu eng geführt wird und damit die Chancen auf eine wirkliche Reform vertan werden.
Lesen Sie die ganze PE! Presseerklärung v. 27. 01. 2019
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- Reform der Oberstufe: Eine überfällige Reform
Presseerklärung vom 26. Nov. 2018
zur beabsichtigten Neujustierung der Profiloberstufe an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
Lesen Sie die ganze PE! Presseerklärung v. 26. 11. 2018