
Eine Schule für alle – Argument 008
UN-Behindertenrechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug) „… stellen die Vertragsstaaten sicher, dassa) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund


















