
Neues aus dem Saarland
„Das öffentliche Schulwesen besteht aus Grundschulen, Schulen für Behinderte, Erweiterte Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen.“ ( Art 27, Abs. 3) Damit haben Schulformen im Saarland Verfassungsrang. Gegenwärtig sucht die Jamaika-Koalition unter






















