Beitrag im Bildungsklick: Kein Wahlrecht der Eltern auf schulische Segregation | bildungsklick.de vom 15.09.2016

In seinem Comment No. 4 vom 2. Sept. 2016 widerspricht der UN-Fachausschuss der Verteidigung des Sonderschulsystems in Deutschland durch Bund und Länder. Ein behauptetes Elternrecht auf Wahl einer segregierenden Schule für ihre Kinder steht dem Recht des Kindes auf inklusive Bildung entgegen.

Deutschland legt sich quer | bildungsklick.de vom 04.02.2016

Bund und Länder widersprechen der Auslegung von inklusiver Bildung durch den UN-Fachausschuss und verteidigen das segregierte Sonderschulsystem: es sei auf dem natürlichen Recht der Eltern aufgebaut, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden.

Auch als frühere Hauptschule sowie ohne eigene Oberstufe ist die Gemeinschaftsschule mit dem Gymnasium konkurrenzfähig, stellt Joachim Lohmann fest. Sein Fazit: 
Die 6-jährige Gemeinschaftsschule ist keine Notlösung. Um gleiche Bildungschancen anzustreben, ist sie vielmehr unentbehrlich, um ein breites Angebot von Schulen des gemeinsamen Lernens in Stadtstaaten und Flächenländern sicherzustellen. Sie ist schon jetzt und erst recht in Zukunft die häufigste Form der Schulen des gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I. In Verbindung mit einer zentralen berufs- als auch allgemein bildenden gymnasialen Oberstufe schafft sie ein umfassendes und überzeugendes Angebot gerade auch für die Sekundarstufe II. Der Ausbau der 6-jährigen Gemeinschaftsschule und ihre Kooperation mit dem beruflichen Gymnasium in Berufsschulzentren sind Schritte hin zu einer gemeinsamen Schule für alle sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II.

Kleine Gemeinschaftsschulen sind konkurrenzfähig

Sie hängen doch zusammen!

Lothar Sack geht der Frage nach, welche Indikatoren für die Gute Schule sich aus der Vergabe des deutschen Schulpresies ableiten lassen und ob dabei auch die Schulform eine Rolle spielt: mit positivem Ergebnis - nur für Gegner der Schule für alle überraschend.

Schulqualität und Schulstruktur

Ein Plädoyer, die Ziele und Chancen des Strukturwandels nicht aus den Augen zu verlieren
von Joachim Lohmann
erschienen in: SchulVerwaltung Spezial 2/2015, S. 4 - 7.

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet nicht nur zu einer inklusiven Sekundarstufe I, sondern zu einem inklusiven Bidlungssystem insgesamt, also zu einer viel weitergehenden Reform. Doch selbst die Begrenzung auf die Sekundarstufe I ist in Deutschland nicht in einem Schritt zu realisieren, der Widerstand des Gymnasiums ist zu stark. Zwischenschritte sind unter Gesamtschulanhängern umstritten. Nicht wenige befürchten, dass damit das Ziel der gemeinsamen Schule für alle aufgegeben oder unerreichbar würde.

Zusammenführen, was zusammen gehört