Einstimmig beschlossen hat das Plenum des 32. Bundeskongresses der GGG sowie die GGG-Mitgliederversammlung am 17.09.2011 in Hildesheim die folgende Erklärung:
Für die GGG ist Inklusion das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen. Daraus erwächst die Verantwortung aller, sich für dieses Menschenrecht einzusetzen und an seiner Realisierung mitzuwirken. Für die Schule bedeutet dies: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf das gemeinsame Lernen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, unabhängig von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen. In den Schulen müssen hierfür angemessene Vorkehrungen getroffen werden.