– Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule –
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

 

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BILDUNGS­WENDE JETZT! (2024-04)

Neuer Appell an Bundes­regierung und KMK

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Deutschland steckt in einer der schwersten Bildungskrisen seit Gründung der Bundesrepublik! Bundesweit fehlen hunderttausende Kitaplätze. Der Mangel an Lehrkräften und Erzieher*innen steigt immer weiter und trifft auf ein veraltetes und unterfinanziertes Bildungssystem, das sozial ungerecht ist. Jetzt muss umgesteuert werden!

Bundesweit haben bereits 2023 über 180 Bildungsorganisationen, Gewerkschaften und Eltern- und Schüler*innenvertretungen den Appell für ein gerechtes, zukunftsfähiges und inklusives Bildungssystem unterzeichnet. Jetzt gibt es einen neuen Appell.
Hierzu Material  Unterzeichne auch du! (online)   Neue Termine   BILDUNGSWENDE JETZT! 

GGG-Pressemitteilung 05.05.2024  

L. Wößmann u. a. (2024): Ungleiche Bildungs­chancen:

Ein Blick in die Bundesländer

Die Pressemitteilung von Ludger Wößmann:

Das gegliederte Schulwesen und die Nutzung des Humankapitals in der globalisierten Wirtschaft – oder:
Gehört das gegliederte Schulsystem in den Mülleimer der Geschichte?

Die frühe schulische Selektion, also die Aufteilung der Kinder nach der Grundschule auf die drei Schultypen Hauptschule, Realschule und Gymnasium, ist einer der wichtigsten Gründe für die hohe soziale Selektivität des deutschen Schulsystems. „Die Datenlage zeigt eindeutig, dass eine spätere schulische Selektion die Chancengleichheit der Schüler erhöht“, so Ludger Wößmann, Professor für Bildungsökonomik an der Ludwig-Maximilans-Universität München und Bereichsleiter am ifo Institut für Wirtschaftsforschung.

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Erster Innovationskongress Oberstufe (2024-09)

Bündnis Zukunftsfähiges Abitur


Montag, 13. Sept. 2024, Vormittag
Humboldt Universität Berlin

Montag, 13. Sept. 2024, Nachmittag und 
Sonnabend, 14. Sept. 2024, Vormittag

Ev. Schule Berlin-Zentrum

Liebe Interessierte an einer zukunftsfähigen Oberstufe,

eine der Forderungen in der  Potsdamer Erklärung  ist die Vision einer öffentlichen Bildungsdebatte.

Nun stellt das Bündnis zukunftsfähiges Abitur diesen Raum selbst her auf dem ersten Innovationskongress Oberstufe 2024, Fr.13.9. 10 Uhr bis Sa.14.9. 13:15 Uhr in Berlin. Dazu laden wir, das Bündniss und die GGG als Bündnismitglied, heute herzlich ein. Wir planen, Innovationskongresse zur Oberstufe alle zwei Jahre stattfinden zu lassen.

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Bildungsdialog für Deutschland (2024-05)

Bildungsdialog für Deutschland

 

Neustart für Deutschlands Bildung:

 

Die GGG gehört zu den 94 Organisationen, die mit der Initiative #NeustartBildungJetzt einen Bildungsdialog zur Neugestaltung des Deutschen Bildungssystems fordern. Eine solche dringend benötigte Transformation lässt sich nur mit vereinten Kräften von Politik und Zivilgesellschaft angehen. Der „Bildungsdialog für Deutschland“ knüpft unmittelbar an den Appell für einen Nationalen Bildungsgipfel aus dem März 2023 an. Mit dem Vorschlag zur breiten Beteiligung aller Akteure im Bildungswesen, insbesondere aus der Bildungspraxis, soll ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden.

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HE/SL: Beatenberg 31 (2024-10)

Personalisiertes Lernen in heterogenen Gruppen als Chance für Inklusion

Tagung mit Workshops
Freitag, 11.10., im Montessori-Zentrum Angell in Freiburg bis bis Montag, 14.10.2024, in Beatenberg

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Institut Beatenberg
Waldeggstr. 195
CH-3803 Beatenberg
+41 (0)33 841 81 81

Karte    WEBSITE Institut Beatenberg

BY: Schluss mit Abfragen und Exen (2024-06)

Linke Zukunftskonferenz 20240621 624x624Petition zur Abschaffung unangekündigter Leistungsnachweise in Bayern

 

Unterschreiben sie hier

  Aktionsflyer

 

DIE SCHULE für alle – 2024/2

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FokusWissenschaft – FokusPraxis:
– Lehrkräftebildung
GGGaktiv:
– Interview mit Florian Fabricius
– Neu an der IGS
– ArbeiterKind.de

Bildungsdialog für Deutschland (2024-05)

Bildungsdialog für Deutschland

 

Neustart für Deutschlands Bildung:

 

Die GGG gehört zu den 94 Organisationen, die mit der Initiative #NeustartBildungJetzt einen Bildungsdialog zur Neugestaltung des Deutschen Bildungssystems fordern. Eine solche dringend benötigte Transformation lässt sich nur mit vereinten Kräften von Politik und Zivilgesellschaft angehen. Der „Bildungsdialog für Deutschland“ knüpft unmittelbar an den Appell für einen Nationalen Bildungsgipfel aus dem März 2023 an. Mit dem Vorschlag zur breiten Beteiligung aller Akteure im Bildungswesen, insbesondere aus der Bildungspraxis, soll ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden.

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John Hattie bestürzt über das Deutsche Schulsystem (PM 2024-05)

Presse­mit­tei­lung 16.05.2024:

Mit seinen Aussagen zum deutschen Schulsystem ist John Hattie von den Gegnern des längeren gemeinsamen Lernens nicht mehr als Kronzeuge zu missbrauchen, sondern

„Es ist höchste Zeit, dass sich das deutsche Schulsystem endlich auf den aktuellen Stand der Forschung bringt, auf Segregation und angebliche Leistungshomogenität verzichtet und allen Schüler*innen die Lernchancen eröffnet, auf die sie Anspruch haben. Dies geht nur in einer gemeinsamen Schule für alle, die mit Heterogenität umgehen kann und für Inklusion und optimale Förderung aller Kinder gut ausgestattet ist.“, macht Dieter Zielinski, der Bundesvorssitzende der GGG deutlich.

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DIE SCHULE für alle – 2024/1

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Unsere Wurzeln:
– Geschichte der Gesamtschule – Von 1969 bis heute
– 50 Jahre Gesamtschule NRW
im Fokus:
Schulstruktur – Inklusion – Bildungs­finanzierung
Schulprojekte:
– Herbert Grillo Gesamtschule – Comenius-Gesamtschule
– Gesamtschule Recklinghausen Suderwich

Das Märchen von der inklusion (2024 efa-9)

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– am Beispiel des Landes Bayern

Eine für Alle – Heft 9 (2024)

So war und ist Inklusion nicht gemeint

In dieser Ausgabe unserer Schriftenreihe lesen Sie einen Beitrag zur Inklusion in Bayern. Sie fragen sich jetzt vielleicht, inwiefern Sie das Schulsystem Bayerns interessieren sollte? Die Bedenken hatten wir auch. Wir haben den Beitrag aufgenommen, weil Hans Wocken darin die Ziele und entsprechende Strategien im Detail entlarvt, mit denen in Bayern unter dem Schild „Inklusion“ inklusive Bildung in der Realität verhindert wird.

Die GGG unterstützt das Bündnis „Bildungswende JETZT!" (PM 2024-05)

Presse­mit­tei­lung 05.05.2024:

Am 04.05.2024 hat die Mitgliederversammlung der GGG in Dresden beschlossen, die Aktionen rund um die bundesweiten Bildungsproteste des Bündnisses  Bildungswende JETZT!  zu unterstützen. Dazu gehören die in allen Bundesländern zwischen dem 24.05. und 20.06.2024 geplanten Aktionen und auch eine bis zum 20.06.2024 laufende Petition . Diese wird mit einer Dokumentation aller Aktionen am 20.06. Bundeskanzler Olaf Scholz im Rahmen einer Ministerpräsident*innenkonferenz übergeben.   Hoch die Hände – Bildungswende  – flash mob auf der GGG-Mitgliederversammlung

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Nach Pisa 2022 – GGG fordert Schulstruktur­änderung (PM 2024-02)

Bundeskongress für längeres gemeinsames Lernen in Dresden vom 2.5.2024 bis 4.5.2024

Presse­mit­tei­lung 24.02.2024:

In seiner Frühjahressitzung beschäftigte sich der GGG-Hauptausschuss an diesem Wochenende in Bad Sassendorf schwerpunktmäßig mit der Rezeption der Pisa-Ergebnisse in den einzelnen Bundesländern. Der Aufschrei in der Politik war jeweils groß, heftiges Debattieren setzte ein, um alsbald wieder zu verstummen.

Was muss noch geschehen, um unsere Bildungspolitiker*innen zu bewegen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die über den Versuch des Kurierens an Symptomen hinausgehen?

DIE SCHULE für alle – 2023/4

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ImFokusSchuleImFokus:
– Inklusion 2023
GGGaktiv:
– Tagung mit dem Grundschulverband
– Oberstufe
– Bündnis Eine für alle

Gesamtschulen in Hessen - Entstehungsgeschichte

Die Geschichte der Gesamtschulen reicht in Hessen bis in die Nachkriegszeit zurück, als die Besatzungsmächte die Umgestaltung des Schulwesens forderten. Auf Wunsch und mit Unterstützung des amerikanischen Landeskommissars für Hessen entstand aus Planungen seit 1949 im Jahr 1954 die „Gemeinschaftsschule“ Schuldorf Bergstraße mit allen Schulstufen und Schulformen vom Kindergarten bis zur gymnasialen und beruflichen Oberstufe und seit 1955 der ersten Förderstufe in Hessen.

1956 und 1957 wurden die Schulzentren in Kirchhain und Wolfhagen errichtet, wobei Kirchhain von Anfang an als „Gesamtschule“ bezeichnet wurde.
In den sechziger Jahren folgte aus dem Programm der Mittelpunktschulen die Grundlage für den Ausbau von Gesamtschulen, die heute als schulformbezogene Gesamtschulen bezeichnet werden. Die ersten vier „schulformunabhängigen“ (integrierten) Gesamtschulen wurden 1969 aus schulformbezogenen umgewandelt.
Seit 1969 enthielt das Hessische Schulverwaltungsgesetz, seit 1991 das Schulgesetz, die Aufforderung an die Schulträger, dass Gesamtschulen errichtet werden sollen, wenn die örtlichen Verhältnisse der Entwicklung der Schülerzahlen, das erkennbare Interesse der Eltern und das Erfordernis eines ausgeglichenen Bildungsangebotes es zulassen (§ 25 Abs. 1, § 144 Hessisches Schulgesetz). Mit der Gesetzesänderung vom 30. Juni 1999 ist diese Aufforderung in § 25 Abs. 1 entfallen.

Merkmale der Gesamtschulen

Gesamtschulen fassen die Bildungsgänge der Mittelstufe zu einer pädagogischen, organisatorischen und räumlichen Einheit zusammen und erteilen die Abschlüsse und Berechtigungen der drei Bildungsgänge der Sekundarstufe I. Gesamtschulen sind schulformbezogen (kooperativ) oder schulformübergreifend (integriert) gegliedert. Sie können eine Grundstufe und eine gymnasiale Oberstufe umfassen. Enden Gesamtschulen mit der Jahrgangsstufe 10, so sind sie in einem Schulverbund gymnasialen Oberstufen zugeordnet, damit die kontinuierliche Fortsetzung des gymnasialen Bildungsgangs bis zum Abitur gewährleistet wird. Informationen über die örtlichen Übergangsmöglichkeiten in die studienqualifizierenden und die berufsqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II) sollen durch ein mit der Koordination zu den Oberstufenschulen beauftragtes Mitglied des Gesamtschulkollegiums gesichert werden.

Die Gesamtschulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Bildung und ermöglichen ihnen entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, je nach erreichtem Bildungsziel ihren Bildungsweg in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen der Sekundarstufe II fortzusetzen.
Schülerinnen und Schüler, die in die Jahrgangsstufe 5 versetzt werden und deren Eltern die Förderstufe einer schulformbezogenen (kooperativen) oder die schulform-übergreifende (integrierte) Gesamtschule wählen, erhalten keine Beurteilung der Grundschule über ihre Eignung für einen weiterführenden Bildungsgang (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000, § 2 Abs. 3, ABl. 7/00, S. 602). Die Förderstufe und die schulformübergreifende Gesamtschule halten die Entscheidung über die Wahl des Bildungsgangs bis zur Ersteinstufung in Fachleistungskurse offen. Beide Gesamtschulformen ermöglichen Korrekturen der Entscheidung für einen Bildungsgang, die schulformbezogene (kooperative) durch eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen, die schulformübergreifende (integrierte) durch Wechsel der Kurszuordnungen bei unveränderter Zugehörigkeit zum Klassenverband.

Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule (§27 HSchG)


In der schulformübergreifenden Gesamtschule werden die Bildungsgänge der Jahrgangsstufen 5 - 10 integriert. Ihre Unterrichtsorganisation ermöglicht den Schülerinnen und Schülern individuell eine Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Interessen durch Unterricht in gemeinsamen Kerngruppen und in Kursen, die nach Anspruchshöhe, Begabung und Neigung differenziert werden.

Die Fachleistungsdifferenzierung beginnt

  • in der ersten Fremdsprache und in Mathematik in der Jahrgangsstufe 7,
  • im Fach Deutsch in der Regel in der Jahrgangsstufe 7, spätestens in der Jahrgangsstufe 9,
  • im Lernbereich Naturwissenschaften in der Jahrgangsstufe 9.

Die Gesamtkonferenz entscheidet, ob die Fachleistungsdifferenzierung auf zwei (E/G) oder drei (A/B/C) Anspruchsebenen erfolgt und ob zu einem früheren Zeitpunkt, als im Schulgesetz entsprechend der Vereinbarung der Kultusministerministerkonferenz über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I vom 03. 12. 1993 gefordert, eingestuft werden soll. Die Fächer Erdkunde, Sozialkunde und Geschichte sind zum Lernbereich Gesellschaftslehre zusammengefasst. Die Fächer Biologie, Physik und Chemie werden in der Regel als Einzelfächer unterrichtet. Ihre Zusammenfassung zu einem Lernbereich Naturwissenschaften, in dem fächerübergreifend durch eine Lehrkraft oder miteinander kooperierende Lehrkräfte unterrichtet wird, kann nur in Schulen fortgeführt werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Schulgesetzes vom 30. Juni 1999 einen Lernbereich eingeführt hatten. Die Gesamtkonferenz entscheidet, ob Biologie und eines der Fächer Physik oder Chemie im Kern unterrichtet werden. Mit Zustimmung des Staatlichen Schulamtes kann in Einzelfällen zur Erprobung eines besonderen pädagogischen Konzepts von einer Kursdifferenzierung in Deutsch und im Lernbereich Naturwissenschaften bzw. dem zu differenzierenden naturwissenschaftlichen Fach abgesehen werden.

Einstufungen und Umstufungen erfolgen gesondert für jedes Kursfach. Bei der Ersteinstufung wählen die Eltern die Anspruchsebene des Fachleistungskurses. Die Schule berät die Eltern vorher umfassend und informiert über ihr Konzept für die Gestaltung der Bildungsgänge und ihre Abschlüsse und Berechtigungen. Umstufungen in den Fachleistungskursen werden von der Schule vorgeschlagen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler erweiterten Anforderungen gewachsen erscheint oder wenn ein erfolgreiches Mitarbeiten im bisherigen Leistungskurs nicht mehr gewährleistet ist. Vor einer beabsichtigten Umstufung werden die Eltern schriftlich benachrichtigt; sie werden gehört und beraten. Stimmen die Eltern der Umstufungsempfehlung nicht zu, verbleibt die Schülerin oder der Schüler im besuchten Kurs; die Klassenkonferenz entscheidet dann nach einer weiteren Beobachtungszeit endgültig über die Kurseinstufung (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §§ 17 und 18).
Im Kernunterricht lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungen, Lernvoraussetzungen, Neigungen und Interessen gemeinsam. Durch dieses gemeinsame Lernen sollen soziale Lernprozesse und durch innere Differenzierung die individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden. Die Formen der inneren Differenzierung ergeben sich aus der Notwendigkeit, bei der Unterrichtsgestaltung und den Aufgabenstellungen auf die unterschiedlichen Voraussetzungen der Leistung und Motivation sowie das individuelle Lerntempo einzugehen. Dabei werden neben dem lehrerbezogenen Gesprächsunterricht schülerbezogene Arbeitsformen der Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit praktiziert. Sie ermöglichen als Variationen der Lernsituationen und Lernanreize methodische Vielfalt bei der Differenzierung von Aufgabenstellungen. Wochenpläne der Schülerinnen und Schüler mit einem individuell vorgegebenen Arbeitsprogramm und selbstgewählten Aufgaben unterstützen die Entwicklung selbständiger Arbeit bis hin zu längerfristigen Arbeitsvorhaben in den oberen Jahrgangsstufen. Projektorientierter Unterricht ermöglicht insbesondere bei der Nutzung der Jahresstundentafel längere und intensive Phasen der Konzentration auf fächerübergreifende Themenzusammenhänge, für die die Lehrerinnen und Lehrer des Jahrgangs einen Jahresarbeitsplan erstellen. Darin stimmen sie die Anforderungen der Rahmenpläne (Lehrpläne) für den Unterricht fachbezogen und fachübergreifend miteinander ab. Sie gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler einer Klasse in den bildungsgangbezogen und den bildungsgangübergreifend zusammengesetzten Lerngruppen ein Lernangebot erhalten, das alle Bildungsgänge berücksichtigt (Verordnung über die Bildungsgänge und Schulformen der Mittelstufe (Sekundarstufe I), § 23 Abs. 2).

Die Entscheidungen über die Formen der äußeren und inneren Differenzierung richten sich nach den pädagogischen Bedingungen für das jeweilige Fach oder den Lernbereich in den verschiedenen Jahrgangsstufen, nach der Jahresplanung und nach den personellen Möglichkeiten. Dabei ist auf stabile Gruppenbezüge zu achten. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen in einer Klasse und einer Jahrgangsstufe möglichst viele ihrer Fachstunden unterrichten. Unterricht in Fächern, für die sie nicht ausgebildet sind - fachfremden Unterricht - sollen sie nur dann erteilen, wenn sie damit ihren Stundenanteil im Jahrgang erhöhen und wenn sie in einem Team mit Fachlehrerinnen und Fachlehrern den Unterricht gemeinsam planen (Verordnung über die Bildungsgänge und Schulformen der Mittelstufe (Sekundarstufe I), § 23 Abs. 1 und Abs. 3).

Die Lehrerinnen und Lehrer der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule arbeiten gemäß der Aufgabenstellung der Schule in besonderem Maße zusammen (Verordnung über die Bildungsgänge und Schulformen der Mittelstufe (Sekundarstufe I), § 24). Neben der fachlichen Koordination des Unterrichts durch gleiche oder aufeinander bezogene Lehr- und Lernmittel und Maßstäbe für die Leistungsmessung und Leistungsbewertung in Fachkonferenzen stimmen sie fachübergreifend in Jahrgangskonferenzen die Schwerpunkte des Unterrichts und der Erziehung aufeinander ab und stellen so den Zusammenhang von Unterricht und Schulleben her. Sie gestalten Unterricht, in dem die Schülerinnen und Schüler gemeinsame und individuell unterschiedliche Lernziele verfolgen können und vermitteln ihnen, dass sie zunehmend die Verantwortung für ihren eigenen Lernprozess übernehmen. Dafür entwickeln sie ein schulspezifisches und an den Übergangsmöglichkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler orientiertes Konzept der Schullaufbahnberatung und stimmen sich über geeignete Zusammenhänge für die individuelle Beratung ab.

Die schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule erfüllt aufgrund ihrer Aufgabenstellung und Gliederung den Bildungsauftrag der Mittelstufe unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, der Breite der individuellen Begabungen und Neigungen sowie der Unterschiede in der Lernsituation, im Lernverhalten und der kulturellen Herkunft der Schülerinnen und Schüler. Sie dient dem Ziel, durch gemeinsame Lernerfahrungen das gegenseitige Verstehen zu fördern, die Bereitschaft zu sozialem Handeln und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher Lern- und Lebensbedingungen weiterzuentwickeln (Verordnung über die Bildungsgänge und Schulformen der Mittelstufe (Sekundarstufe I), § 22 Abs. 1).
In der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule rücken die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. Sie können aber auch - wie in den anderen Schulformen - eine Jahrgangsstufe überspringen oder freiwillig wiederholen.

In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird die Entscheidung über die angestrebte Abschlussqualifikation vorbereitet. Ab der Jahrgangsstufe 8 wird den Eltern jährlich schriftlich mitgeteilt, welcher Abschluss und welche Berechtigungen der Schülerin oder dem Schüler nach dem gegenwärtigen Leistungsstand voraussichtlich zuerkannt werden können. Die Eltern und die Schülerinnen und Schüler können darauf hin mit der Schule beraten, ob Möglichkeiten bestehen, auch eine andere gewünschte Zugangsberechtigung zu einem Bildungsgang der Sekundarstufe II zu erreichen. Die Abschlüsse werden nach Regelungen erteilt, die von der Kultusministerkonferenz für die länderübergreifende Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse bestimmt worden sind.