GGG-Newsletter 2025-08-29

Der vierte überregionale GGG-Newsletter

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Gespräch zwischen GGG und GEW (2025-08)

Fruchtbarer Austausch 

Am 20. August trafen sich Vertreter:innen beider Organisationen zu einem ausgesprochen fruchtbaren Gespräch. Inhalt waren die aktuellen bildungspolitischen Papiere der GEW (Aufbruch! Schulpolitische Positionen der GEW) und der GGG (Antrag Positionspapier der GGG - 2025).

DIE SCHULE für alle – 2025/3

GGG Berlin SpezialDS232 titel 410x336

Einblick – Überblick:
Schulen konkret – Berliner "GemSen"
Rückblick – Ausblick:
Die Anfänge – Höhen und Tiefen – ... und weiter ?!

NI: Neuer IGS-Erlass ab 2025-09-01

Die Arbeit der GGG LV Niedersachsen schlägt sich in neuem IGS-Erlass nieder:

Der neue Erlass wird weitergehende flexible Möglichkeiten für die Gesamtschulen in Niedersachsen bereitstellen. Dies kann beispielhaft für alle Bundesländer sein.

Veränderung in der Geschäftsstelle (2025-08)

Katrin HerkelGuten Tag, ich bin die Neue!

Mein Name ist Katrin Herkel, Kind des Ruhrgebietes.

Wenn die am wenigsten Begünstigten die größten Nachteile haben (2025 efa-10)

efa 9 410x252schraegWarum unser Schulsystem strukturell ungerechter wird

Eine für Alle – Heft 10 (2025)

Allein durch die gymnasiale Auslese, durch den Erhalt – und mancherorts sogar Ausbau – des Förderschulsystems sowie die ungleichen schulformspezifischen Rahmenbedingungen wird die menschenrechtliche Verpflichtung zur Transformation des bestehenden selektiven in ein inklusives Schulsystem unterlaufen. Marcel Helbig liefert gute Argumente und Begründungen für eine (neue) Schulstrukturdebatte, die nicht allein die Einzelschule, sondern das System in den Fokus nimmt.

BE: Kennen Sie das Berliner Schul­gesetz von 1948?

DIE BERLINER EINHEITS­SCHULE

Das Berliner Schulgesetz ist nach langem geistigen Ringen aller fortschrittlichen Kräfte unserer Heimat Wirklichkeit geworden.

Dieses Einheitsschulgesetz ist eine revolutionäre Tat. Die Durchführung des Gesetzes ist Voraussetzung für die geistige und weltanschauliche Erneuerung unseres Volkes. Jeder Pädagoge und Erzieher muß sich innerlich verpflichtet fühlen, den hohen Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und demokratischen Freiheit zu verwirklichen.

Neues GGG-Positionspapier (2025-08)

Ergebnis der Mitgliederanhörung

Den 1. Entwurf des Positionspapiers hatten die GGG-Mitglieder mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Der Anhörungsprozess lief bis zum 30.6.2025. Jetzt gibt es ein überarbeitetes Papier. Es wird auf der Mitgliederversammlung im September diskutiert und verabschiedet.

DIE SCHULE für alle – 2025/2

GGG MagazinDS232 titel 410x336

ImFokusSchuleImFokus:
Die Schule für alle – als guter Ort
GGGaktiv:
– Dachau
– Treffen mit der BMK-Präsidentin
– Verbandsdiskussion über Positionspapier
– Position zum Koalitionsvertrag

BE: Gemeinschafts­schulen – In Berlin rumort es (2025-07)

Die Linken, die Grünen und der Landes­schülerausschuss wollen mehr Gemeinschaftsschulen

Bertelsmann Stiftung: Empfehlungen für eine veränderte Lern- und Prüfungskultur (2025-06)

bs Empfehlungen 2025 06 380x538

Plädoyer für mutige Entschei­dungen

Die Schule muss sich ändern – an zentralen Stellschrauben. Lassen Sie uns gemeinsam mit mutigen Entscheidungen Schritt für Schritt vorangehen. 9 Empfehlungen einer Expertenkommission für eine Veränderung der Lern- und Prüfungskultur.

 Empfehlungen

S. Ruppaner: Unterricht verhindert lernen! (2025-06)

Die Niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat den (ehem.) Schulleiter der Gemeinschaftsschule Wutöschingen zu Gast

 

Ein ziemlich sensationelles Gespräch präsentiert Frau Hamburg in ihrem Video-Podcast "Bildung. Klar.".

GGG Mitglieder­versammlung 2025 (Bad Sassendorf)

Samstag, 27. Sept. 2025, 10.00–16.00 Uhr

Hotel - Restaurant "Haus Rasche"
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf

Alle GGG-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Die Mitgliederversammlung findet in Verbindung mit der Hauptausschusssitzung 2025/2 statt.

Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule (§ 26 HSchG)

In der schulformbezogenen Gesamtschule sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch in einer Schule verbunden. Sie kann in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit der Förderstufe beginnen. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann die Förderstufe durch eine schulformbezogene Organisation der Jahrgangsstufen 5 und 6 ersetzt oder ergänzt werden.

Die Schulformen werden als aufeinander bezogene Schulzweige geführt, die Kooperation und Durchlässigkeit der Bildungsgänge sichern. Bei Eignung können Schülerinnen und Schüler teilweise am Unterricht anderer Schulzweige teilnehmen. Sind Schulzweige einzügig und unterschreiten einzelne Klassen voraussichtlich für die Dauer der Schulzeit ihrer Schülerinnen und Schüler die für die Klassenbildung geltende Mindestzahl, so ist schulzweigübergreifender Unterricht mit abschlussbezogener Differenzierung zu erteilen (§ 26 Abs. 1 Satz 3 mit Verweis auf die analoge Regelung zur verbundenen Haupt- und Realschule in § 23 Abs. 9 Hessisches Schulgesetz).
Die schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule dient aufgrund des Zusammenwirkens ihrer Zweige dem Ziel, die Begabungs- und Leistungsschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler in individueller Bestimmung der Bildungswege zu entfalten. Allen Schülerinnen und Schülern werden über die Gegenstandsbereiche, Bildungsziele und Anforderungen der Bildungsgänge hinausgehende gemeinsame Lernerfahrungen vermittelt. Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen wird durch die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den Schulzweigen, im schulformübergreifenden Unterricht und bei der Gestaltung des gemeinsamen Schullebens gefördert. Die Lehrerinnen und Lehrer stimmen in Konferenzen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den Schulzweigen aufeinander ab. Dies gilt neben der Gestaltung des gesamten Schullebens auch für die Lehr- und Lernmittel und die Maßstäbe für die Leistungsmessung und Leistungsbewertung.
Besonders im schulzweigübergreifenden Unterricht werden durch Formen der inneren Differenzierung die individuellen Fähigkeiten und Begabungen der Schülerinnen und Schüler entwickelt. Die Notengebung bezieht sich besonders bei Entscheidungen über Versetzungen und Abschlüsse auf die Zugehörigkeit zum Bildungsgang.
Für die Schulzweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule gelten die Bestimmungen für die Versetzungen und Abschlüsse wie für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium.