Es geht nicht um Fürsorge, sondern um egalitäre Teilhabe

Quelle: HLZ - Heft 12 - Dez. 2010

Von: Siegrid Trommershäuser

Inklusive Schule ist die Schule, die gemäß § 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wesentlicher Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems ist (1). Durch Ratifizierung der Konvention durch den deutschen Bundestag haben sich Bund und Länder völkerrechtlich verpflichtet, ihre Umsetzung national zu gewährleisten. Seit März 2009 ist sie geltendes Recht.

Die Inklusive Schule bezieht sich auf das deutsche Schulsystem, besonders auf das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in der Zeit der zehnjährigen Schulpflicht. Sie bedeutet eine Verpflichtung zum Systemwechsel, bezogen auf das bisherige Schulsystem. Sie tritt ein für das Recht aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, miteinander und voneinander zu lernen. Sie bezieht sich nicht nur auf die Gruppe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Es geht ihr nicht um eine „Sonderpädagogisierung“ der Schule.

Frankfurter IGS’sen Frankfurt, den 11.6.2012

Arbeitskreis der Schulleiter/innen der Frankfurter IGS’sen (i.V. Helga Artelt, Wolfram Waltemathe)
Arbeitskreis der pädagogischen Leiter/innen (i.V. Elke Blum, Silke Henningsen)

An das Kultusministerium Hessen

Frau Beer
Herr Klein

An das IQ Hessen

Herr Peter Herden, Leitung der Arbeitseinheit II.2 Zentrale Lernstandserhebungen

Zur Kenntnis an das IQ Berlin, Forum IGS, GGG Hessen und Bund, GEW, HLZ (Hessische Lehrerzeitung)

Verpflichtende Lernstandserhebungen an Integrierten Gesamtschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die IGS ist eine Schuform, welche seit über 40 Jahren in Hessen zugelassen ist.

Dennoch wird sie im Bewusstsein des Kultusministeriums und des IQs immer wieder marginalisiert und unsere Arbeit damit unnötigerweise erschwert.

Dies findet sich auch bei den Bildungsstandards, auf welche sich die Lernstandserhebungen ja letztlich beziehen, wieder. Hier wird mangels Handreichungen von den IGS’sen gefordert, dass sie ihre Curricula auf der Basis von drei unterschiedlichen Niveaustufen erstellen, zudem sind Fächer wie NaWi oder GL nicht berücksichtigt.

Wir fordern darum entweder eine Nachbesserung der Lernstandserhebungen für unsere Schulform oder aber die Aussetzung der verpflichtenden Durchführung dieser Lernstandserhebungen an den Integrierten Gesamtschulen.

Gerd-Ulrich Franz
Soziale Ungleichheit und schulische Perspektiven
- in Wiesbaden und Rhein-Main.

Dieser Bericht ist eine nachträglich ausformulierte und ergänzte Fassung eines Vortrages vor
dem Kuratorium der Stiftung Leuchtfeuer in Mainz am 30.8.2014. Anlass war eine Diskussion
des Kuratoriumsvorstandes über die Wahrnehmung gesellschaftlicher Realitäten, die
maßgeblich geprägt durch den jeweiligen Lebensrahmen und vor allem die eigene
Sozialisation höchst verschieden ausfallen kann.

Inhalt:
1 Wiesbaden - eine sozial gespaltene Stadt ?!
1.1 Soziale Segregation und ihre Folgen
1.2 Schulentwicklung vor 1986 und danach
1.3 Exkurs: WI im Vergleich der Rhein-Main-Städte
2 Soziale Unterschiede und ihre Wahrnehmung in der Schule
2.1 Anlage der Schülerbefragung
2.2 Ausgewählte Ergebnisse
2.3 Exkurs: Die IGS der II.Generation – Neustart einer Idee!
3 Folgerungen und Perspektiven
3.1 Aktuelle Schulstruktur verstärkt soziale Ungleichheit
3.2 Notwendige Antworten und erste Schritte
3.3 Fazit: Endlich die Reform vollenden – nach 100 Jahren!
4 Nachtrag: Inklusion – erneut wird eine Chance vertan !

HE: Soziale Ungleichheit und schulische Perspektiven

Infos zu Bildungsstandards - Unterrichts- und Schulentwicklung - Lernstandserhebungen - etc.

Der Landesvorstand der GGG Hessen, Jan. 2003

Grundsatz – Positionen der GGG Hessen

Gesellschaftliche Veränderungen bedingen Veränderungen in den Lernverhältnissen

Dass Familie, Sozialität, Beziehung und Konflikt zu den Grundthemen schulischer Erziehung gehören müssen, kann man aus allen jungen Papieren der Gattung Bildung 2000 wieder erfahren. Die Auflösung von Gesellschaft unter den Zwängen kurzfristig kalkulierender Kommerzialisierung ist eine aktuelle Gefahrenperspektive geworden. Teilhabe aller an der Regelung ihrer Angelegenheiten - niemand dachte 1973 dabei an die digitale Kluft zwischen den InternetbenutzerInnen und den digitalen Analphabeten oder an ein Wahlrecht, das von der Aussichtslosigkeit der ökonomischen Situation der Wahlberechtigten dementiert wird - und deswegen vielfach nicht mehr genutzt.