1. Was ist die GGG?
Die GGG vereinigt Lehrer, Eltern, Schüler, Wissenschaftler, Politiker, Publizisten ..., die sich den Zielen der GGG verbunden fühlen (vgl. 2. ). Sie steht auch allen Institutionen offen, versteht sich als Verband für die Schulen des gemeinsamen Lernens und gibt ihnen in der öffentlichen Auseinandersetzung eine Stimme.
2. Was will die GGG?
Die GGG setzt sich ein
- für eine Schule für alle:
Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Schule für alle – eine Schule der Inklusion – bis zum Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht besuchen und das tradierte gegliederte Schulsystem auch in Deutschland überwunden wird.- für eine Schule der Menschenrechte:
Ziel ist, dass Menschen- und Kinderrechte insbesondere auf Bildung für jedes Kind und jede(n) Jugendliche(n) eingelöst werden.- für eine Schule der Chancengleichheit:
Ziel ist, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche gleiche Bildungschancen und insbesondere ungehinderten Zugang zu jeder Form schulischer Bildung hat.- für eine Schule der optimalen individuellen Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung:
Ziel ist, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche in der Schule die Anerkennung und Unterstützung erhält, die das Erreichen eines bestmöglichen Bildungsstandes und Schulabschlusses gewährleistet.- für eine Schule der Demokratie:
Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen eine der demokratischen Gesellschaft angemessene Schule besuchen. Sie muss demokratiestiftend, also eine gemeinsame Schule für alle sein, in der Demokratie gelebt und gelernt wird.
(§ 1 (4a) der GGG-Satzung in der am 22. Januar 2022 beschlossenen Fassung)
3. Was tut die GGG?
Um diese Ziele zu erreichen setzt sich die GGG ein für eine Bildungspolitik, die den Übergang von einem gegliederten Schulsystem zu einem integrierten und inklusiven Schulsystem konsequent verfolgt.
- Die GGG unterstützt alle Bemühungen und Schritte, die Schule für alle zu befördern, neue derartige Schulen einzurichten und ihre Zusammenarbeit zu fördern.
- Die GGG unterstützt bestehende Schulen des gegliederten Systems bei ihrer Umwandlung.
- Die GGG vertritt die Interessen der bereits bestehenden Schulen für alle in der Öffentlichkeit.
- Die GGG fördert und versachlicht die öffentliche Diskussion um die Schule für alle u.a. durch eigene Publikationen und Veranstaltungen.
- Die GGG macht die an Schule Beteiligten mit Theorie und Praxis der Schule für alle vertraut und trägt zur Bildung von Lehrkräften und anderen pädagogisch Tätigen u.a. durch eigene Aktivitäten und Veranstaltungen bei.
- Die GGG arbeitet zusammen mit Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen, Schulträgern, Parteien, Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen, berät und unterstützt sie bei Gründung, Aufbau und Organisation von Schulen für alle.
- Die GGG unterstützt Forschung und Lehre in allen Fragen, die die Schule für alle betreffen.
(§ 1 (4b) der GGG-Satzung in der am 22. Januar 2022 beschlossenen Fassung)
4. Wer kann Mitglied werden?
- Mitglieder können natürliche Personen sein (persönliches Mitglied) sowie Organisationen, Institutionen oder Personenvereinigungen (z.B. Schulen, Gemeinden, Gewerkschaftsgliederungen, wissenschaftliche Einrichtungen, bildungspolitische oder pädagogische Initiativen, Vereine, ...) (korporatives Mitglied).
- Jedes Mitglied gehört höchstens einem Landesverband an. Persönliche Mitglieder gehören in der Regel dem Landesverband an, in dessen Bereich sie wohnen oder schwerpunktmäßig arbeiten bzw. gearbeitet haben.
Korporative Mitglieder gehören in der Regel dem Landesverband an, in oder für dessen Bereich ihre Arbeit schwerpunktmäßig stattfindet. In Zweifelsfällen entscheidet der Hauptausschuss. - Korporative Mitglieder benennen eine/n Angehörige/n als Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten. Diese Benennung gilt für mindestens zwei Jahre, sie endet in jedem Fall mit der Beendigung der Zugehörigkeit des/der Vertreter/s/in zum korporativen Mitglied. Sofern von einer Schule keine andere Person benannt wird, ist der/die Schulleiter/in benannte/r Vertreter/in.
5. Was habe ich von einer Mitgliedschaft (persönlich oder als Schule)?
- Als Mitglied der GGG bin ich Teil eines großen Netzwerkes. Netzwerk bedeutet Zusammenarbeit mit verschiedenen Bündnispartnern, aber auch mit schulerfahrenen GGG-Mitgliedern im eigenen Bundesland und der ganzen Bundesrepublik. Der Austausch der Mitglieder ist immer gewinnbringend, inhaltliche Impulse unterstützen die eigenen schulischen Aktivitäten. Ich kann auf Landesebene wie auch auf Bundesebene an Fortbildungen/Tagungen, aber auch an bildungspolitischen Diskussionen teilnehmen.
- Darüber hinaus bietet die GGG ihr Magazin Die Schule für alle für Mitglieder kostenlos an. Es liefert wertvolle Beiträge, die einen Blick über den Zaun ermöglichen. Einige GGG-Landesverbände geben eigene Zeitschriften oder Newsletter heraus.
6. Was kostet die Mitgliedschaft?
Die GGG finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Derzeit gelten gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung folgende Beiträge:
- Korporatives Mitglied € 120.-
- Einzelmitglied € 70.-
Ermäßigungen gibt es in Einzelfällen sowie bei Bundeskongressen und anderen GGG-Tagungen (von korporativen Mitgliedern können drei Personen zum ermäßigten Beitrag an Bundeskongressen und Tagungen teilnehmen).
7. Wie kann ich Mitglied werden?
Ihre Mitgliedschaft beantragen Sie ganz einfach durch Herunterladen, Ausfüllen und Absenden des GGG-Aufnahmeantrags.
8. Wie kann eine Schule den Mitgliedsbeitrag bezahlen?
Der Mitgliedsbeitrag kann z. B. vom Schulträger, aus dem Schuletat, vom Schulverein / Förderverein bzw. von Einzelpersonen für die Schule bezahlt werden.
9. Wie bekomme ich Kontakt zu anderen Mitgliedern in meinem Landesverband?
Über meinen Landesvorstand kann ich Kontakt zu anderen GGG-Mitgliedern bekommen. Für Bundesländer, in denen derzeit kein Landesvorstand vorhanden ist, ist die Kontaktaufnahme über den Bundesvorstand möglich. Für die Kontaktaufnahme kann die GGG-Website genutzt werden.
10. Wie kann ich mich in der GGG engagieren?
Durch Mitarbeit im Landesverband und auf der Bundesebene ist ein Engagement möglich. Dazu sollte zunächst Kontakt zum Landes- bzw. zum Bundesvorstand aufgenommen werden. Inhaltlich ist es möglich, sich an allen Aktivitäten, die die Satzungsziele unterstützen, zu beteiligen. Eigene Initiativen sind möglich. Dort wo noch kein Landesverband existiert, ist es möglich mit anderen Mitgliedern aus dem Bundesland einen Landesverband zu gründen.
11. Woher kann ich Unterstützung bekommen –
z. B. für Gründungsinitiativen von Gesamtschulen, Aufbau eines Landesverbandes mit Vorstand?
Unterstützungen sind durch Landesvorstände und den Bundesvorstand möglich. Diese können über Kontakte der GGG-Website erreicht werden.