Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), Art. 26 (Auszug)
"1. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, ... und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen ... beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll."
- ggg
UN-Behindertenrechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)
"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; ..."
- ggg
Hans Traxler
"Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich:
Klettern Sie auf den Baum!"
- ggg
Konfuzius (551 – 479 v. Chr.)
"Bildung soll allen zugänglich sein. Man darf keine Standesunterschiede machen."
- ggg
Grundgesetz Art. 3, Abs. 3
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
- ggg