Es geschieht etwas – aber noch lange nicht genug! (PM 2025-09-11)

Presse­information der GGG vom 2025-09-11

zur ersten Lesung eines Gesetzentwurfes „Gesetz zur Finanzierung von Infrastruktur­investitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastruktur­finanzierungs­gesetz – LuKIFG)“

U. a. appelliert die GGG an die Landesregierungen, bei der Verwendung der 100 Mrd. Euro den Ausgaben für den Bildungsbereich absolute Priorität zu geben, so, wie dies für Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt ist. Weitere Forderung: langfristige Absiche­rung der Mittel für den Bildungsbereich.

Deutsch­land­funk: Auslese im Klassen­zimmer (2025-08)

dlf 460x67Geschichte der Schule

Der Beitrag auf den Webseiten des Deutschlandfunks beschreibt die geschichtliche Entwicklung, die zur heutigen Situation des deutschen Schulsystems geführt hat. Chancengleichheit hat sich dabei nicht durchgesetzt. 

GGG Mitglieder­versamm­­lung 2025 (Bad Sassen­dorf)

Samstag, 27. Sept. 2025, 10.00–16.00 Uhr

Hotel - Restaurant "Haus Rasche"
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf

Karte

Alle GGG-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Die Mitglieder­versammlung findet in Verbindung mit der Hauptausschuss­sitzung 2025/2 statt.

DIE SCHULE für alle – 2025/3

GGG Berlin SpezialDS232 titel 410x336

Einblick – Überblick:
Schulen konkret – Berliner "GemSen"
Rückblick – Ausblick:
Die Anfänge – Höhen und Tiefen – ... und weiter ?!

GGG-Newsletter 2025-08-29

Der vierte überregionale GGG-Newsletter

Sie können den Newsletter im Webbrowser lesen GGG-Newsletter 2025-08-29 im Browser 

oder ihn als pdf herunterladen: GGG-Newsletter 2025-08-29 als pdf

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SN: Neue Lernformate entwickeln und Selbstlernen begleiten (2025-11)

Logo GemS in SN 410x157 4. Gemeinschafts­schul­tag

Samstag, 15. Nov. 2025,
10.00–15.00 Uhr

Schule Hauptbahnhof West
Annemarie-Renger-Str.19
04103 Leipzig

J. Allmendin­ger: Viel Stillstand und Leerlauf (2025-08)

Jutta Allmendinger ist bei der Nieder­sächsischen Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu Gast.

Julia Willie Hamburg begrüßt Jutta Allmendinger als sozialwissenschaftlichen "Tausendsassa" und führt in ihrem dritten Video-Podcast "Bildung. Klar." wieder ein beeindruckendes Gespräch. .

Wenn die am wenigsten Begüns­tigten die größten Nachteile haben (2025 efa-10)

efa 9 410x252schraegWarum unser Schulsystem strukturell ungerechter wird

Eine für Alle – Heft 10 (2025)

Allein durch die gymnasiale Auslese, durch den Erhalt – und mancherorts sogar Ausbau – des Förderschulsystems sowie die ungleichen schulformspezifischen Rahmenbedingungen wird die menschenrechtliche Verpflichtung zur Transformation des bestehenden selektiven in ein inklusives Schulsystem unterlaufen. Marcel Helbig liefert gute Argumente und Begründungen für eine (neue) Schulstrukturdebatte, die nicht allein die Einzelschule, sondern das System in den Fokus nimmt.

NRW: Landes­kongress 2025

Demokratie­bildung in der SchulePrismaschule Logo

Mittwoch, 19. Nov. 2025, 10.00 - 16.00 Uhr

 danach Mitgliederversammlung der GGG NRW

Prismaschule Städtische Gesamtschule, Langenfeld
Fröbelstraße 25
40764 Langenfeld (Rheinland)

Karte  Website der Schule

Gespräch zwischen GGG und GEW (2025-08)

Fruchtbarer Austausch 

Am 20. August trafen sich Vertreter:innen beider Organisationen zu einem ausgesprochen fruchtbaren Gespräch. Inhalt waren die aktuellen bildungspolitischen Papiere der GEW (Aufbruch! Schulpolitische Positionen der GEW) und der GGG (Antrag Positionspapier der GGG - 2025).

NI: Neuer IGS-Erlass ab 2025-09-01

Die Arbeit der GGG LV Niedersachsen schlägt sich in neuem IGS-Erlass nieder:

Der neue Erlass wird weitergehende flexible Möglichkeiten für die Gesamtschulen in Niedersachsen bereitstellen. Dies kann beispielhaft für alle Bundesländer sein.

DIE SCHULE für alle – 2025/2

GGG MagazinDS232 titel 410x336

ImFokusSchuleImFokus:
Die Schule für alle – als guter Ort
GGGaktiv:
– Dachau
– Treffen mit der BMK-Präsidentin
– Verbandsdiskussion über Positionspapier
– Position zum Koalitionsvertrag

Veränderung in der Geschäftsstelle (2025-08)

Katrin HerkelGuten Tag, ich bin die Neue!

Mein Name ist Katrin Herkel, Kind des Ruhrgebietes.

BE: Kennen Sie das Berliner Schul­gesetz von 1948?

DIE BERLINER EINHEITS­SCHULE

Das Berliner Schulgesetz ist nach langem geistigen Ringen aller fortschrittlichen Kräfte unserer Heimat Wirklichkeit geworden.

Dieses Einheitsschulgesetz ist eine revolutionäre Tat. Die Durchführung des Gesetzes ist Voraussetzung für die geistige und weltanschauliche Erneuerung unseres Volkes. Jeder Pädagoge und Erzieher muß sich innerlich verpflichtet fühlen, den hohen Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und demokratischen Freiheit zu verwirklichen.

Neues GGG-Positionspapier (2025-08)

Ergebnis der Mitgliederanhörung

Den 1. Entwurf des Positionspapiers hatten die GGG-Mitglieder mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Der Anhörungsprozess lief bis zum 30.6.2025. Jetzt gibt es ein überarbeitetes Papier. Es wird auf der Mitgliederversammlung im September diskutiert und verabschiedet.

BE: Stellungnahme zum Inklusionskonzept des Senats 2011

Stellungnahme zum Inklusionskonzept der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

In der Parlamentsdrucksache 16/3822 vom 31.01.2011 hat die Senatsverwaltung ein "Gesamtkonzept 'Inklusive Schule' - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vorgelegt. Am 19.05.2011 hat der zuständige Parlamentsausschuss darüber beraten.

Die GGG sieht in der Vorlage eines derartigen Konzeptes einen Fortschritt: Es ist Ausweis von Bemühungen der Verwaltung, sich

mit den Anforderungen auf Grund des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention auseinander zu setzen, es gibt nun eine Diskussionsgrundlage. Notwendig und zu begrüßen ist auch die Absicht, das (uneingeschränkte) Recht auf inklusive Bildung im Schulgesetz zu verankern. Dies sollte so schnell wie möglich erfolgen.

Sich auf Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, emotionale Entwicklung und Sprache (LES) zu konzentrieren und (zunächst) nur die integrativ arbeitenden Schulen einzubeziehen, kann nur ein erster Schritt sein.

Einige grundsätzliche Absichten im Senatskonzept begrüßen wir:

  • die beabsichtigte grundsätzliche Einbeziehung der LES-Schüler in die "Normal"-Schule,

  • der Verzicht auf eine offizielle Statusfeststelung für den Förderbedarf und die damit verbundene Stigmatisierung und Diskriminierung der Betroffenen.

  • die damit verbundene weitestgehende Auflösung der entsprechenden Förderschulen,

  • die Zusammenfassung der Förderressourcen und ihre Verlagerung an die "Normal"-Schulen, so dass langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Ressourcenzuweisung entfallen

  • die Absicht, keine Ressourcen zu streichen.

Allerdings bleiben eine Reihe grundsätzlicher Probleme ungelöst und es bleiben Unklarheiten bei vorgesehen Einzelregelungen, u.a.:

  • Es gibt weiterhin exklusive Bereiche: Das Gymnasium etwa ist explizit von den beabsichtigten Maßnahmen im LES-Bereich ausgenommen.

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft für Behinderte keinen Sonderstatus, sondern ist die explizite Anwendung der Menschenrechte auf Behinderte. In diesem Licht erscheint die Vorbedingung der Kostenneutralität problematisch.

  • Leider wird keineswegs der früher beim gemeinsamen Unterricht übliche Ausstattungsstandard erreicht. Befürchtungen erscheinen berechtigt, dass es bei der Umlagerung der Ressourcen zu weiteren Kürzungen kommt.

  • Befürchtungen sind nicht ausgeräumt, dass Schulen, die bisher Integrationsarbeit in größerem Maße durchführen, künftig in der Ausstattung schlechter gestellt werden. Dabei sind alle auf diese Beispiele, ihr gutes Funktionieren und ihre Erfahrungen angewiesen.

  • Besser wäre es, ein Anreizystem zu schaffen, das Schulen (zumindest für eine Einführungszeit) motiviert, sich auch ohne äußeren Druck der Inklusion zu öffnen.

Insgesamt sehen wir in dem Konzept einen ersten Schritt, um einem inklusiven Schulsystems näher zukommen. Allerdings bedarf es weiterer Schritte zum Abbau exklusiver und damit exkludierender Strukturen.

Es muss auf eine bedarfsgerechte Ausstattung geachtet werden. Auf keinen Fall darf entgegen den erklärten Absichten die Umgestaltung zu offenen oder.verdeckten Kürzungen der Ressourcen benutzt und damit die ohnehin vorhandene Unterausstattung des Bildugssystems verstärkt werden.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.05.2011