Es geschieht etwas – aber noch lange nicht genug! (PM 2025-09-11)

Presse­information der GGG vom 2025-09-11

zur ersten Lesung eines Gesetzentwurfes „Gesetz zur Finanzierung von Infrastruktur­investitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastruktur­finanzierungs­gesetz – LuKIFG)“

U. a. appelliert die GGG an die Landesregierungen, bei der Verwendung der 100 Mrd. Euro den Ausgaben für den Bildungsbereich absolute Priorität zu geben, so, wie dies für Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt ist. Weitere Forderung: langfristige Absiche­rung der Mittel für den Bildungsbereich.

Deutsch­land­funk: Auslese im Klassen­zimmer (2025-08)

dlf 460x67Geschichte der Schule

Der Beitrag auf den Webseiten des Deutschlandfunks beschreibt die geschichtliche Entwicklung, die zur heutigen Situation des deutschen Schulsystems geführt hat. Chancengleichheit hat sich dabei nicht durchgesetzt. 

GGG Mitglieder­versamm­­lung 2025 (Bad Sassen­dorf)

Samstag, 27. Sept. 2025, 10.00–16.00 Uhr

Hotel - Restaurant "Haus Rasche"
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf

Karte

Alle GGG-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Die Mitglieder­versammlung findet in Verbindung mit der Hauptausschuss­sitzung 2025/2 statt.

DIE SCHULE für alle – 2025/3

GGG Berlin SpezialDS232 titel 410x336

Einblick – Überblick:
Schulen konkret – Berliner "GemSen"
Rückblick – Ausblick:
Die Anfänge – Höhen und Tiefen – ... und weiter ?!

GGG-Newsletter 2025-08-29

nl 410x216Der vierte überregionale GGG-Newsletter

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oder ihn als pdf herunterladen: GGG-Newsletter 2025-08-29 als pdf

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SN: Neue Lernformate entwickeln und Selbstlernen begleiten (2025-11)

Logo GemS in SN 410x157 4. Gemeinschafts­schul­tag

Samstag, 15. Nov. 2025,
10.00–15.00 Uhr

Schule Hauptbahnhof West
Annemarie-Renger-Str.19
04103 Leipzig

J. Allmendin­ger: Viel Stillstand und Leerlauf (2025-08)

Jutta Allmendinger ist bei der Nieder­sächsischen Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu Gast.

Julia Willie Hamburg begrüßt Jutta Allmendinger als sozialwissenschaftlichen "Tausendsassa" und führt in ihrem dritten Video-Podcast "Bildung. Klar." wieder ein beeindruckendes Gespräch. .

Wenn die am wenigsten Begüns­tigten die größten Nachteile haben (2025 efa-10)

efa 9 410x252schraegWarum unser Schulsystem strukturell ungerechter wird

Eine für Alle – Heft 10 (2025)

Allein durch die gymnasiale Auslese, durch den Erhalt – und mancherorts sogar Ausbau – des Förderschulsystems sowie die ungleichen schulformspezifischen Rahmenbedingungen wird die menschenrechtliche Verpflichtung zur Transformation des bestehenden selektiven in ein inklusives Schulsystem unterlaufen. Marcel Helbig liefert gute Argumente und Begründungen für eine (neue) Schulstrukturdebatte, die nicht allein die Einzelschule, sondern das System in den Fokus nimmt.

NRW: Landes­kongress 2025

Demokratie­bildung in der SchulePrismaschule Logo

Mittwoch, 19. Nov. 2025, 09.00 - 16.00 Uhr

 danach Mitgliederversammlung der GGG NRW

Prismaschule Städtische Gesamtschule, Langenfeld
Fröbelstraße 25
40764 Langenfeld (Rheinland)

Karte  Website der Schule

Gespräch zwischen GGG und GEW (2025-08)

Fruchtbarer Austausch 

Am 20. August trafen sich Vertreter:innen beider Organisationen zu einem ausgesprochen fruchtbaren Gespräch. Inhalt waren die aktuellen bildungspolitischen Papiere der GEW (Aufbruch! Schulpolitische Positionen der GEW) und der GGG (Antrag Positionspapier der GGG - 2025).

NI: Neuer IGS-Erlass ab 2025-09-01

Die Arbeit der GGG LV Niedersachsen schlägt sich in neuem IGS-Erlass nieder:

Der neue Erlass wird weitergehende flexible Möglichkeiten für die Gesamtschulen in Niedersachsen bereitstellen. Dies kann beispielhaft für alle Bundesländer sein.

DIE SCHULE für alle – 2025/2

GGG MagazinDS232 titel 410x336

ImFokusSchuleImFokus:
Die Schule für alle – als guter Ort
GGGaktiv:
– Dachau
– Treffen mit der BMK-Präsidentin
– Verbandsdiskussion über Positionspapier
– Position zum Koalitionsvertrag

Veränderung in der Geschäftsstelle (2025-08)

Katrin HerkelGuten Tag, ich bin die Neue!

Mein Name ist Katrin Herkel, Kind des Ruhrgebietes.

BE: Kennen Sie das Berliner Schul­gesetz von 1948?

DIE BERLINER EINHEITS­SCHULE

Das Berliner Schulgesetz ist nach langem geistigen Ringen aller fortschrittlichen Kräfte unserer Heimat Wirklichkeit geworden.

Dieses Einheitsschulgesetz ist eine revolutionäre Tat. Die Durchführung des Gesetzes ist Voraussetzung für die geistige und weltanschauliche Erneuerung unseres Volkes. Jeder Pädagoge und Erzieher muß sich innerlich verpflichtet fühlen, den hohen Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und demokratischen Freiheit zu verwirklichen.

Neues GGG-Positionspapier (2025-08)

Ergebnis der Mitgliederanhörung

Den 1. Entwurf des Positionspapiers hatten die GGG-Mitglieder mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Der Anhörungsprozess lief bis zum 30.6.2025. Jetzt gibt es ein überarbeitetes Papier. Es wird auf der Mitgliederversammlung im September diskutiert und verabschiedet.

Länderbericht Rheinland-Pfalz 2019/1

Vortrag von Brigitte Schumann

Am 26. Oktober 2018 hielt Brigitte Schumann einen Vortrag zu ihrer Streitschrift Inklusion. Was Sonderpädagogik und Bildungspolitik verschweigen (Frankfurt/M. 2018) in Mainz.

Sie schlug den Bogen von der Salamanca-Erklärung (1994), die von 94 Regierungen der Welt unterzeichnet worden war und das Prinzip des gemeinsamen Lernens aller Kinder forderte hin zur Behindertenrechtskonvention, die Inklusion aus dem Menschrecht der bedingungslosen Zugehörigkeit ableitet und deren Unterzeichnung durch die BRD sich 2019 zum 10. Mal jährt.

 Zu Beginn ihres Vortags stellte sie klar, dass sie nicht die Begrifflichkeit der KMK übernehmen werde, die Sonderpädagogik in Förderpädagogik umetikettiert habe, sondern sie bleibe bei dem Begriff Sonderschule bzw. Sonderpädagogik.

Schumanns Vortrag zielte auf die politischen Hintergründe der festgefahrenen Inklusionsdebatte. Sie untersuchte den politischen Umgang mit dem internationalen Menschenrecht und den Kinderrechten und erläuterte die Rolle der KMK, die kurz vor der Salamanca-Konferenz sich ausdrücklich zur Sonderschule bekannte. In den letzten 10 Jahren stabilisierte die KMK die Position der Sonderschulen und der Sonderschullehrkräfte, indem sie das Elternwahlrecht über das Recht des Kindes stellt und das Sonderschulwesen vorrangig vor der inklusiven Bildung finanziert. Damit erhält sie den Status quo und fördert den Ausbau des Doppelsystems statt die Transformation des Schulsystems insgesamt und damit die Überwindung des Sonderschulwesens in Angriff zu nehmen.

Dies alles ist für Schumann eng verknüpft mit dem „Mythos Gymnasium.“ Sie führt aus, dass der Elternwille letztendlich der Elternwille fürs Gymnasium ist. In Hamburg habe eine „kleine, mächtige, rabiate Elternlobby“ (W. Heitmeyer) die Einführung der 6jährigen Grundschule verhindert, und sie kritisierte die Politik, die davor einen Kotau mache.

Solange die Politik das Gymnasium für unantastbar hält, so lange wird sich nichts Grundlegendes in Sachen Inklusion tun. Inklusion fordert in letzter Konsequenz das Lernen aller Kinder in EINER Schule, da passe die Auslese in deutschen Schulen in und nach der vierten Klasse nicht dazu.

Mit diesem Mythos eng verknüpft ist der „Mythos von der Unverzichtbarkeit der Sonderschulen.“ Dieser Mythos hat eine lange politische Tradition. Er entstand im Kaiserreich und wurde von den Nazis weiter verfestigt. Hinzu kam im Dritten Reich die Unterscheidung der Kinder in „bildungsfähig“ und „bildungsunfähig.“ Gedankengut und Praxis erfuhr nach 1945 Kontinuität, auch wenn die Begründungszusammenhänge abgewandelt wurden.

Angesichts dieser massiven Beharrungskräfte fragt Schumann nach Strategien der Veränderung und Überwindung. Sie fordert zum gesellschaftlichen Druck auf, ermuntert uns Bündnisse zu schließen, die Mythen historisch und gesellschaftspolitisch aufzuarbeiten, die Folgen der Segregation aufzuzeigen und die positiven Effekte für einen von Solidarität und Wertschätzung getragenen Umgang miteinander in der Demokratie ins Bewusstsein zu rücken.

Ganz zum Schluss ermunterte sie uns, gegen die Verletzung des § 24 der BRK auch juristisch vorzugehen: Ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland wegen schwerwiegender systematischer Verletzung der UN-BRK §24 in Gang zu bringen, wäre eine zusätzliche Möglichkeit, die Verfälschung der Inklusion aufzudecken und den Diskussionsprozess, der derzeit gegen Inklusion läuft, neu zu justieren. Nach dem Fakultativprotokoll könne sogar eine einzelne Person ebenso wie eine Organisation eine solche Beschwerde auf den Weg bringen.

2019 wird eine internationale Kommission in Deutschland den Fortgang der Inklusion unter den Kriterien Lehrerfortbildung, Anteil behinderter Lehrkräfte in den Schulen und der Anteile inklusiv beschulter Kinder in Augenschein nehmen. Man braucht wohl nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie beschämend dies für Deutschland ausgehen wird.

ROSEMI WAUBERT DE PUISSOT