Berlin
Inzwischen gibt es in Schleswig-Holstein 134 Gemeinschaftsschulen, davon haben 25 eine gemeinsame Oberstufe. Die Größe der Schulen schwankt zwischen 6-7 Zügigkeit und knapper 3-Zügigkeit. Die Regionalschulen haben bis auf wenige Ausnahmen große Schwierigkeiten, Schüler/innen zu bekommen, um die Mindestzahlen zu erreichen. Ihre Zukunft ist ungewiss. Nach dem erwarteten Regierungswechsel werden diese wohl Gemeinschaftsschulen werden. Dabei wird das Konstrukt Gymnasium mit angegliederter Regionalschule ein besonderes Problem werden. Nachdem einige Gemeinschaftsschulen beschlossen hatten, abschlussbezogene Klassen einzurichten, sah sich das Ministerium gezwungen (schweren Herzens wahrscheinlich), die Rechtslage klarzustellen.
- ggg-sh
Mit diesem jährlichen Seminar für Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Eltern wollen die Veranstalter des Saarländischen Schulpreises, die Stiftung Demokratie Saarland und die Landeselterninitiative für Bildung, in Kooperation mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien sowie der Robert Bosch Stiftung den Austausch und die Verbreitung vorbildlicher reformorientierter Schulpraxis fördern. Orientierungsrahmen sind die Qualitätsbereiche des Preises: Qualität des Lernens, individuelle Förderung/Umgang mit Vielfalt, Schule als Gemeinwesen, Schulklima, Schule als lernende Organisation und Leistung der Schüler.
- ggg-sl
Vor den Sommerferien wurde bekannt, dass die Bildungsbehörde Lehrerstellen gestrichen hat, die den Schulen eigentlich schon zugesagt waren (vgl. Länderbericht Bremen, GGG-Journal vom 01.09.2011). Daraufhin haben sich in den Schulen, besonders in den betroffenen gymnasialen Oberstufen Protest und Widerstand entwickelt.
- GGG-HB
„Lernen mit Kompetenzrastern – individuelles Lernen und Förderpläne“
14. Klausurtagung vom 01. - 05. Oktoberr 2011 in Beatenberg, Schweiz
Anmeldung Beatenberg Okt. 2011
- ggg-he
BE: Stellungnahme zum Verfahren Schüleraufnahme 2011
Stellungnahme zu den Aufnahmeregelungen für Schüler an den Integrierten Sekundarschulen (einschl. der Gemeinschaftsschulen)
Die Aufnahme von Schülern in die Sekundarstufe I ist in §6 der Sekundarstufen I-Verordnung geregelt. Bei der Aufnahme für das Schuljahr 2011/12 sind diese Aufnahmeregelungen zum ersten Mal praktiziert worden.
Die dort vorgesehenen – und von der Mehrzahl der Schulen angewendeten – Aufnahmeregelungen für etwa 60 % der Schüler(innen) bringen sie für die Aufnahme in eine Rangreihenfolge, die sich an den bisherigen Leistungen orientiert – in der Regel beurteilt durch die Noten der Grundschule.
- GGG-BE