Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gehört zumindest seit der Unterschrift der deutschen Bundesregierung unter die UN-Menschenrechtskonvention im Jahr 2009 zum Pflichtkanon des deutschen Schulwesens, stellt also keine Kür dar für diese Aufgabe freiwillig akzeptierende einzelne Schulen bzw. einzelne Schulformen. Die GGG, die sich mit der Gesamtschule selbstverständlich dieser Aufgabe stellt, diskutiert nun nicht mehr das Ob (also das grundsätzliche Pro und Kontra), sondern das Wie der Umsetzung von Inklusion: Wie gestaltet sich der gemeinsame Unterricht an den Schulen? Welche Strukturen sind nützlich, welche eher hinderlich? Wie wird der sonderpädagogische Förderbedarf auch personell gedeckt? Welche Voraussetzungen – auch seitens des Schulträgers – waren bzw. sind gegeben? Welche Voraussetzungen sind notwendig?