Es geschieht etwas – aber noch lange nicht genug! (PM 2025-09-11)

Presse­information der GGG vom 2025-09-11

zur ersten Lesung eines Gesetzentwurfes „Gesetz zur Finanzierung von Infrastruktur­investitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastruktur­finanzierungs­gesetz – LuKIFG)“

U. a. appelliert die GGG an die Landesregierungen, bei der Verwendung der 100 Mrd. Euro den Ausgaben für den Bildungsbereich absolute Priorität zu geben, so, wie dies für Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt ist. Weitere Forderung: langfristige Absiche­rung der Mittel für den Bildungsbereich.

Deutsch­land­funk: Auslese im Klassen­zimmer (2025-08)

dlf 460x67Geschichte der Schule

Der Beitrag auf den Webseiten des Deutschlandfunks beschreibt die geschichtliche Entwicklung, die zur heutigen Situation des deutschen Schulsystems geführt hat. Chancengleichheit hat sich dabei nicht durchgesetzt. 

GGG Mitglieder­versamm­­lung 2025 (Bad Sassen­dorf)

Samstag, 27. Sept. 2025, 10.00–16.00 Uhr

Hotel - Restaurant "Haus Rasche"
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf

Karte

Alle GGG-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Die Mitglieder­versammlung findet in Verbindung mit der Hauptausschuss­sitzung 2025/2 statt.

DIE SCHULE für alle – 2025/3

GGG Berlin SpezialDS232 titel 410x336

Einblick – Überblick:
Schulen konkret – Berliner "GemSen"
Rückblick – Ausblick:
Die Anfänge – Höhen und Tiefen – ... und weiter ?!

GGG-Newsletter 2025-08-29

nl 410x216Der vierte überregionale GGG-Newsletter

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oder ihn als pdf herunterladen: GGG-Newsletter 2025-08-29 als pdf

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SN: Neue Lernformate entwickeln und Selbstlernen begleiten (2025-11)

Logo GemS in SN 410x157 4. Gemeinschafts­schul­tag

Samstag, 15. Nov. 2025,
10.00–15.00 Uhr

Schule Hauptbahnhof West
Annemarie-Renger-Str.19
04103 Leipzig

J. Allmendin­ger: Viel Stillstand und Leerlauf (2025-08)

Jutta Allmendinger ist bei der Nieder­sächsischen Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu Gast.

Julia Willie Hamburg begrüßt Jutta Allmendinger als sozialwissenschaftlichen "Tausendsassa" und führt in ihrem dritten Video-Podcast "Bildung. Klar." wieder ein beeindruckendes Gespräch. .

Wenn die am wenigsten Begüns­tigten die größten Nachteile haben (2025 efa-10)

efa 9 410x252schraegWarum unser Schulsystem strukturell ungerechter wird

Eine für Alle – Heft 10 (2025)

Allein durch die gymnasiale Auslese, durch den Erhalt – und mancherorts sogar Ausbau – des Förderschulsystems sowie die ungleichen schulformspezifischen Rahmenbedingungen wird die menschenrechtliche Verpflichtung zur Transformation des bestehenden selektiven in ein inklusives Schulsystem unterlaufen. Marcel Helbig liefert gute Argumente und Begründungen für eine (neue) Schulstrukturdebatte, die nicht allein die Einzelschule, sondern das System in den Fokus nimmt.

NRW: Landes­kongress 2025

Demokratie­bildung in der SchulePrismaschule Logo

Mittwoch, 19. Nov. 2025, 09.00 - 16.00 Uhr

 danach Mitgliederversammlung der GGG NRW

Prismaschule Städtische Gesamtschule, Langenfeld
Fröbelstraße 25
40764 Langenfeld (Rheinland)

Karte  Website der Schule

Gespräch zwischen GGG und GEW (2025-08)

Fruchtbarer Austausch 

Am 20. August trafen sich Vertreter:innen beider Organisationen zu einem ausgesprochen fruchtbaren Gespräch. Inhalt waren die aktuellen bildungspolitischen Papiere der GEW (Aufbruch! Schulpolitische Positionen der GEW) und der GGG (Antrag Positionspapier der GGG - 2025).

NI: Neuer IGS-Erlass ab 2025-09-01

Die Arbeit der GGG LV Niedersachsen schlägt sich in neuem IGS-Erlass nieder:

Der neue Erlass wird weitergehende flexible Möglichkeiten für die Gesamtschulen in Niedersachsen bereitstellen. Dies kann beispielhaft für alle Bundesländer sein.

DIE SCHULE für alle – 2025/2

GGG MagazinDS232 titel 410x336

ImFokusSchuleImFokus:
Die Schule für alle – als guter Ort
GGGaktiv:
– Dachau
– Treffen mit der BMK-Präsidentin
– Verbandsdiskussion über Positionspapier
– Position zum Koalitionsvertrag

Veränderung in der Geschäftsstelle (2025-08)

Katrin HerkelGuten Tag, ich bin die Neue!

Mein Name ist Katrin Herkel, Kind des Ruhrgebietes.

BE: Kennen Sie das Berliner Schul­gesetz von 1948?

DIE BERLINER EINHEITS­SCHULE

Das Berliner Schulgesetz ist nach langem geistigen Ringen aller fortschrittlichen Kräfte unserer Heimat Wirklichkeit geworden.

Dieses Einheitsschulgesetz ist eine revolutionäre Tat. Die Durchführung des Gesetzes ist Voraussetzung für die geistige und weltanschauliche Erneuerung unseres Volkes. Jeder Pädagoge und Erzieher muß sich innerlich verpflichtet fühlen, den hohen Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und demokratischen Freiheit zu verwirklichen.

Neues GGG-Positionspapier (2025-08)

Ergebnis der Mitgliederanhörung

Den 1. Entwurf des Positionspapiers hatten die GGG-Mitglieder mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Der Anhörungsprozess lief bis zum 30.6.2025. Jetzt gibt es ein überarbeitetes Papier. Es wird auf der Mitgliederversammlung im September diskutiert und verabschiedet.

K. Winkel (SL): Einführungsvortrag zur Expertenrunde im Salzbrunnenhaus am 14.11.2012

Klaus Winkel

Ich kam 1986 ins Saarland. Die ersten Gesamtschulen öffneten im August dieses Jahres ihre Tore. Daneben gab es Haupt- und Realschulen (und Gymnasium sowie Sonderschulen). In der Folgezeit wurden die Sekundarschule und die ERS eingeführt. Diese wurden mit Beginn dieses Schuljahres zusammen mit der Gesamtschule wieder abgeschafft. Der Bestand einer Schulform der Sekundarstufe I unterhalb des Gymnasiums und neben der Gesamtschule beträgt im Schnitt 8 Jahre.

Wie lange, glauben Sie, wird es die Gemeinschaftsschule geben?

Effektlose Reformiererei!?

Denn die Unterrichtsorganisation wie Stundenplan und der Unterricht selbst, die Schulgebäude – lange Flure und kleine Klassenräume für viele Jugendliche - Schulaufsicht und Steuerung durch Gesetz, Verordnung und Erlasse und vieles andere mehr sind mir aus meiner Schulzeit vor 50 Jahren noch wohl vertraut.

Tatsächliche Möglichkeit zur Veränderungen werden meine Kollegen vorstellen. Die Einführung des Schoolworking, die Mitarbeit von SozialpädagogInnen, auf die sie nicht zu sprechen kommen werden, halte ich darüber hinaus für die derzeit wichtigste Innovation.

Doch zu meinem Thema: Bildungsgerechtigkeit

  1. Die Verfassungsänderung vom 15.06.2011 besagt, dass das Gymansium Bestandsschutz erhält und dass im Saarland am 01.08.2012 die Gemeinschaftsschule eingerichtet wird. Diese führt zu allen Abschlüssen einschl. zur allgemeinen Hochschulreife (Art. 27. Abs. 3) nach 9 Schuljahren nach neun Jahren.
  2. Die Bertelsmann-Studie November 2012 stellt fest: In keinem anderen Bundesland verlassen anteilig so viele Schüler das Gymnasium vor Klasse zehn wie im Saarland: 1.3 Abschulungen pro Gymnasialklasse. Auf einen Aufsteiger kommen 4,6 Absteiger. Dem Gymnasium ist es egal in welche Schulform abgeschult wird.
  3. Der Hinweis, dass der Wechsel vom Gymnasium zu einer Gesamtschule kein Abstieg sei, da in beiden Schulformen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, vernachlässigt die subjektive Betroffenheit der SchülerInnen und ihrer Eltern. Die von ihnen gewählte Schulform weist das Kind ab. Und für den Verbleib haben Eltern und SchülerInnen viel Zeit und Kraft und häufig auch viel Geld für Nachhilfe aufgewendet. - Die Kränkung bleibt.
  4. Das saarländische Schulsystem bleibt trotz dieser Reform der Sek.I selektiv: Schuleignungstest, Sitzenbleiben, Schulwahl nach dem 4. Schuljahr, verlassen der allg. bildenden Schule ohne Abschluss, unterschiedlichen Abschlüsse nach dem 9., 10., 12. und 13. Schuljahr – wobei der Hauptschulabschluss für viele SchülerInnen keinen Anschluss bietet – Abschulungen.
  5. Auch mit der Einführung der Gemeinschaftsschule bleibt das Dilemma: beanspruchte Elitebildung im Gymnasium einerseits und andererseits Gemeinschaftsschule mit Inklusionsauftrag Zynisch klingt die hin und wieder zu hörende Argumentation, dass das Gymnasium ja die Hochbegabten integriere.
  6. Dass dieses selektive System im internationalen Vergleich deutlich schlechter abschneidet als integrierte Systeme, ist spätestens seit der 1. PISA Studie 2000 bekannt und inzwischen Allgemeinwissen.
  7. Für Deutschland besonders schlimm ist die Tatsache, dass Bildungserfolg und soziale Herkunft eng verkoppelt sind. Ein Beispiel: Im Jahr 2006 beträgt der Anteil der GymnasiastInnen 41% der der Gesamtschülerschaft. In der zweithöchsten (von 4 Quartilen) Sozialschicht ist die Gymnasialquote 56%. Von den Mädchen, die aus dieser Schicht stammen, besuchen 76% eine Gymnasialklasse; hat ein Elternteil dieser Mädchen Abitur, sind es sage und schreibe 96%. Mehr geht nicht. -

Die Jungen der obersten Sozialschicht kommen demgegenüber auf nur mäßige 63%. Wir haben auch ein Gender-Problem.

Die Jugendlichen aus dem untersten Viertel stellen gerade mal 18%.

Es ist klar, dass diese Eltern und die sie vertretenen PolitikerInnen das Gymnasiumprivileg für sich erhalten wollen. - Von ihnen und auch allgemein wird die Gemeinschaftsschule als niederes Schulangebot angesehen. Das ist und bleibt das ungelöste Problem des deutschen Schulsystems.

Was tun? - Was tun!

Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule besteht für alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit lange gemeinsam und erfolgreich zu lernen.

Die Gemeinschaftsschulverordnung bietet viele Chancen, diese Schulform zur besseren Alternative zu entwickeln:

  1. Gemeinsames Lernen im Klassenverband auch über das 6. Schuljahr hinaus wird möglich.
  2. Auf äußere Fachleistungsdiffenzierung oder Einteilung in Abschluss bezogene Klassen kann verzichtet werden und damit auf Auf- oder (vor allem) Abstufungen
  3. Selbstständiges und individuelles Lernen wird gefordert.
  4. Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen – auch und vor allem zu besseren Schulabschlüssen wird dadurch ermöglicht.
  5. Ein hohes Maß an Selbstständigkeit der Schulen durch Entwicklung eines je spezifischen pädagogischen Konzeptes, dass m.E. als ein Ziel den Anspruch enthalten soll, dass der MBA zum Mindestabschluss wird und dass die Schule den Anschluss an weiterführende Bildung und Ausbildung sichert.
  6. Die Konzeptentwicklung ist Aufgabe von Eltern, LehrerInnen, SchülerInnen, SozialpädagogInnen und VertreterInnen der Kommune - also demokratisch und partizipativ.

Die Gemeinschaftsschule wird das Ziel, die bildungsgerechtere Alternative zu werden, nur dann realisieren können,

  1. wenn die personellen, finanziellen und sächlichen Ressourcen bereitgestellt werden, die für eine qualitativ wertvolle Bildung hinreichend sind; Kinder aus bildungsfernen Familien brauchen, da ihre Wege weiter sind, mehr Ressourcen! Da die sog. Bildungsrendite im Schulsystem bleiben soll, sollten diese diese Mittel vorhanden sein. Sie müssen dieser Aufgabe entsprechend eingesetzt werden.
  2. wenn die LehrerInnen so ausgebildet sind, dass sie qualitativ gutes Lernen ermöglichen können; d.h. im Mittelpunkt der Aus- und Fortbildung stehen die fachliche, soziale und personale Entwicklung derSchülerInnen und nicht vordringlich Fachqualifikation.
  3. wenn Sozialpädagogen und Schulpsychologen in der Schule arbeiten, die die SchülerInnen beim sozialen und personalen Lernen unterstützen;
  4. wenn die drei Professionen einem Bildungsbegriff verpflichtet sind, der die Qualität der Schule an dem Ausmaß praktizierter Gerechtigkeit misst und ihnen bei der Weltaneignung ernergisch hilft.
  5. wenn LehrerInnen und SozialpädagogInnen ihr Handlungs- und Methodenrepertoire ernsthaft und konsequent auf diese Ziele ausrichten.
  6. wenn Klassenrat und andere Einrichtungen die Mitbestimmungsmöglichkeiten erhöhen und helfen, dass die SchülerInnen Verantwortung für ihr Lernen und Leben in der Schule übernehmen.
  7. wenn die Gemeinschaftsschule eine inklusive wird – einschließlich der Hochbegabten.
  8. wenn individualisiertes und selbstorgansiertes Lernen unterstützt von Lerndiagnose und Förderung realisiert wird.
  9. wenn zügig Ganztagsschulen eingerichtet werden und um diese Ganztagsschule keine Zäune gezogen werden.
  10. wenn alle Beteiligten sich bewusst machen, dass Bildung und Erziehung zur Freiheit in einer Demokratie das Ziel sein muss. „Bildung ist Bürgerrecht“, forderte Sir Ralf Dahrendorf bereits in den 60er Jahren

Die Ausgangsfrage, ob durch die Einführung der Gemeinschaftschule das Schulsystem gerechter wird, hängt davon ab, ob die richtigen zielführenden Entscheidungen getroffen werden.

Ich bin überzeugt, dass sie einen erheblichen Beitrag dazu leisten kann, wenn die Beteiligten, insbesondere die Politik auf landes- und kommunaler Ebene dies konsequent anstreben.

Die Gesamtschulen im Saarland und in anderen Bundesländern haben den Weg dazu gewiesen.

Bevor ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanke, noch zwei Fragen zum Namen Gemeinschaftsschule, den wir ernst nehmen sollten.

Gehören nur Kinder und Jugendliche, die diese Schule besuchen, zur Gemeinschaft?

Oder werden GymnasialschülerInnen für den Aufbau- und Ausbau einer Parallel- bzw. Zwei-Klassen-Gesellschaft separiert?