Es geschieht etwas – aber noch lange nicht genug! (PM 2025-09-11)

Presse­information der GGG vom 2025-09-11

zur ersten Lesung eines Gesetzentwurfes „Gesetz zur Finanzierung von Infrastruktur­investitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastruktur­finanzierungs­gesetz – LuKIFG)“

U. a. appelliert die GGG an die Landesregierungen, bei der Verwendung der 100 Mrd. Euro den Ausgaben für den Bildungsbereich absolute Priorität zu geben, so, wie dies für Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt ist. Weitere Forderung: langfristige Absiche­rung der Mittel für den Bildungsbereich.

Deutsch­land­funk: Auslese im Klassen­zimmer (2025-08)

dlf 460x67Geschichte der Schule

Der Beitrag auf den Webseiten des Deutschlandfunks beschreibt die geschichtliche Entwicklung, die zur heutigen Situation des deutschen Schulsystems geführt hat. Chancengleichheit hat sich dabei nicht durchgesetzt. 

GGG Mitglieder­versamm­­lung 2025 (Bad Sassen­dorf)

Samstag, 27. Sept. 2025, 10.00–16.00 Uhr

Hotel - Restaurant "Haus Rasche"
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf

Karte

Alle GGG-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Die Mitglieder­versammlung findet in Verbindung mit der Hauptausschuss­sitzung 2025/2 statt.

DIE SCHULE für alle – 2025/3

GGG Berlin SpezialDS232 titel 410x336

Einblick – Überblick:
Schulen konkret – Berliner "GemSen"
Rückblick – Ausblick:
Die Anfänge – Höhen und Tiefen – ... und weiter ?!

GGG-Newsletter 2025-08-29

nl 410x216Der vierte überregionale GGG-Newsletter

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oder ihn als pdf herunterladen: GGG-Newsletter 2025-08-29 als pdf

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SN: Neue Lernformate entwickeln und Selbstlernen begleiten (2025-11)

Logo GemS in SN 410x157 4. Gemeinschafts­schul­tag

Samstag, 15. Nov. 2025,
10.00–15.00 Uhr

Schule Hauptbahnhof West
Annemarie-Renger-Str.19
04103 Leipzig

J. Allmendin­ger: Viel Stillstand und Leerlauf (2025-08)

Jutta Allmendinger ist bei der Nieder­sächsischen Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu Gast.

Julia Willie Hamburg begrüßt Jutta Allmendinger als sozialwissenschaftlichen "Tausendsassa" und führt in ihrem dritten Video-Podcast "Bildung. Klar." wieder ein beeindruckendes Gespräch. .

Wenn die am wenigsten Begüns­tigten die größten Nachteile haben (2025 efa-10)

efa 9 410x252schraegWarum unser Schulsystem strukturell ungerechter wird

Eine für Alle – Heft 10 (2025)

Allein durch die gymnasiale Auslese, durch den Erhalt – und mancherorts sogar Ausbau – des Förderschulsystems sowie die ungleichen schulformspezifischen Rahmenbedingungen wird die menschenrechtliche Verpflichtung zur Transformation des bestehenden selektiven in ein inklusives Schulsystem unterlaufen. Marcel Helbig liefert gute Argumente und Begründungen für eine (neue) Schulstrukturdebatte, die nicht allein die Einzelschule, sondern das System in den Fokus nimmt.

NRW: Landes­kongress 2025

Demokratie­bildung in der SchulePrismaschule Logo

Mittwoch, 19. Nov. 2025, 09.00 - 16.00 Uhr

 danach Mitgliederversammlung der GGG NRW

Prismaschule Städtische Gesamtschule, Langenfeld
Fröbelstraße 25
40764 Langenfeld (Rheinland)

Karte  Website der Schule

Gespräch zwischen GGG und GEW (2025-08)

Fruchtbarer Austausch 

Am 20. August trafen sich Vertreter:innen beider Organisationen zu einem ausgesprochen fruchtbaren Gespräch. Inhalt waren die aktuellen bildungspolitischen Papiere der GEW (Aufbruch! Schulpolitische Positionen der GEW) und der GGG (Antrag Positionspapier der GGG - 2025).

NI: Neuer IGS-Erlass ab 2025-09-01

Die Arbeit der GGG LV Niedersachsen schlägt sich in neuem IGS-Erlass nieder:

Der neue Erlass wird weitergehende flexible Möglichkeiten für die Gesamtschulen in Niedersachsen bereitstellen. Dies kann beispielhaft für alle Bundesländer sein.

DIE SCHULE für alle – 2025/2

GGG MagazinDS232 titel 410x336

ImFokusSchuleImFokus:
Die Schule für alle – als guter Ort
GGGaktiv:
– Dachau
– Treffen mit der BMK-Präsidentin
– Verbandsdiskussion über Positionspapier
– Position zum Koalitionsvertrag

Veränderung in der Geschäftsstelle (2025-08)

Katrin HerkelGuten Tag, ich bin die Neue!

Mein Name ist Katrin Herkel, Kind des Ruhrgebietes.

BE: Kennen Sie das Berliner Schul­gesetz von 1948?

DIE BERLINER EINHEITS­SCHULE

Das Berliner Schulgesetz ist nach langem geistigen Ringen aller fortschrittlichen Kräfte unserer Heimat Wirklichkeit geworden.

Dieses Einheitsschulgesetz ist eine revolutionäre Tat. Die Durchführung des Gesetzes ist Voraussetzung für die geistige und weltanschauliche Erneuerung unseres Volkes. Jeder Pädagoge und Erzieher muß sich innerlich verpflichtet fühlen, den hohen Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und demokratischen Freiheit zu verwirklichen.

Neues GGG-Positionspapier (2025-08)

Ergebnis der Mitgliederanhörung

Den 1. Entwurf des Positionspapiers hatten die GGG-Mitglieder mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Der Anhörungsprozess lief bis zum 30.6.2025. Jetzt gibt es ein überarbeitetes Papier. Es wird auf der Mitgliederversammlung im September diskutiert und verabschiedet.

„Wie es in Schleswig-Holstein gelingt, die Integrierten Gesamtschulen elegant abzuschaffen! – Ein Lehrbeispiel und eine Warnung!“ Mit diesem Satz begann der letzte Länderbericht im Jahre 2009. Diese Befürchtungen scheinen sich in schlimmer Form zu bewahrheiten.

Zur Lage im Allgemeinen:

In Schleswig-Holstein gibt es neben den Gymnasien, einigen wenigen Gymnasien mit Regionalschulteil - inzwischen Regionalschulen (Schulen mit den Bildungsgängen Hauptschule und Realschule) - fast ausschließlich Gemeinschaftsschulen. Das Volksbegehren zum Erhalt der Realschulen ist grandios gescheitert. Inzwischen hatte die Landesregierung per Schulgesetzänderung die Frist zur Umwandlung in die Regional- oder Gemeinschaftschulen um ein Jahr auf 2011/12 verlängert. Damit wird es ab dem Jahre 2011/12 Gymnasien, Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen geben. Gleichzeitig gibt es einen Referentenentwurf zur Änderung des Schulgesetzes. Zwei schwerwiegende Änderungen legen die Axt an die Wurzel der Gemeinschaftsschulen.

Erster Schlag

Alte Fassung von 2007:

Das Gymnasium weist die Schülerin oder den Schüler mit dem Abschluss der Orientierungsstufe der nächsten Jahrgangsstufe der Regionalschule zu (Schrägversetzung), wenn die Leistungen den Anforderungen des Gymnasiums nicht genügen. […] Die Möglichkeit der Antragstellung auf Aufnahme in eine Gemeinschaftsschule bleibt in den Fällen der Sätze 4 und 5 unberührt.

Neue Fassung:

Das Gymnasium weist die Schülerin oder den Schüler mit dem Abschluss der Orientierungsstufe der nächsten Jahrgangsstufe der Regional- oder Gemeinschaftsschule zu (Schrägversetzung), wenn die Leistungen den Anforderungen des Gymnasiums nicht genügen.

Die Rolle des Gymnasiums bleibt weiterhin unangetastet, Regional- und Gemeinschaftsschulen bilden die Reparaturbetriebe.

Zweiter Schlag

Alte Fassung von 2007:

In der Gemeinschaftsschule findet der Unterricht grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam statt, wobei den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler vor allem durch Formen binnendifferenzierenden Unterrichts entsprochen wird.

Gemeinschaftsschulen entstehen auf Antrag der Schulträger durch die

Verbindung von Schulen verschiedener Schularten oder durch eine

Schulartänderung auf der Grundlage eines von den Schulen zu erarbeitenden pädagogischen Konzepts, das beschreibt, in welchen Schritten Formen des längeren gemeinsamen Lernens über die Jahrgangsstufen fünf und sechs hinaus bis Jahrgangsstufe zehn realisiert werden sollen.

Neue Fassung:

§ 43 Gemeinschaftsschule

In der Gemeinschaftsschule können Abschlüsse der Sekundarstufe I in einem gemeinsamen Bildungsgang ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schularten erreicht werden. Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler kann sowohl durch Unterricht in binnendifferenzierender Form als auch durch Unterricht in nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler differenzierten Lerngruppen sowie in abschlussbezogenen Klassenverbänden entsprochen werden.

Damit wird an vielen ehemaligen Real- und Hauptschulen, die sich nur widerwillig auf den Weg gemacht haben bzw. wo ein starker Anteil der Lehrkräfte kaum Veränderungsbereitschaft zeigt, der Status quo ante wiederhergestellt werden. Sie heißen zwar Gemeinschaftsschulen, in der Praxis werden es aber verbundene Haupt-und Realschulen sein.

Unser Landesverband muss sich überlegen, wie er darauf reagieren soll, wenn er schon Schwierigkeiten hatte, die kooperative Gesamtschule als Schule gemeinsamen Lernens zu akzeptieren.

Dritter Schlag

Am 30.03.2010 trat eine neue Pflichtstundenregelung in Kraft. Sie beinhaltete weiterhin die Bevorzugung der gymnasialen Lehrkräfte, legte aber zumindest eine einheitliche Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Regional- und Gemeinschaftsschulen auf 26 Stunden fest. Das bedeutet für die Lehrkräfte an den Gesamtschulen, die ja ab dem 01.08.2010 automatisch Gemeinschaftsschulen werden, eine Erhöhung um eine halbe Stunde.

Am 31.03.2010 wurden die Schulen benachrichtigt, dass diese Regelung wieder aufgehoben sei – es gelte weiterhin die alte laufbahnbezogene Pflichtstundenregelung. Das bedeutet für die Lehrkräfte an den Gesamtschulen eine Erhöhung von 1,5 Stunden (Realschullehrkräfte) oder 2 Stunden (Hauptschullehrkräfte). Als Grund für die Erhöhung wurde die Haushaltslage angegeben. Gleichzeitig wird aber an dem Rollback zu G 9, bzw. G 8 und G 9, dem sogenannten Y-Modell, gearbeitet – vor allen Dingen daran, wie dieses zu finanzieren sei. Die Lösung, so scheint es, ist gefunden – Gemeinschaftsschullehrkräfte (und Regionallehrkräfte) unterrichten etwas mehr. (Sie haben es ja auch leichter als die Kolleg/innen vom Gymnasium mit ihrer schwierigen und anspruchsvollen Klientel, und die Grundschullehrkräfte unterrichten 28 Stunden, denn sie haben ja weniger Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Korrektur, so der neue Staatsekretär Eckhard Zirkmann.)

Klaus Mangold