Brandenburg
Im Februar 2016 organisierte die GGG-BB ein Treffen mit allen schulischen Verbänden Brandenburgs, ministeriellen Vertreter/innen und bildungspolitischen Sprecher/innen der Landtagsfraktionen. Das Lehrerbildungsgesetz sieht ab 2018 eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate vor. Alle Verbände forderten vom Bildungsministerium, den bisherigen 18-monatigen Vorbereitungsdienst beizubehalten.
Lehramtskandidat/innen, die aus anderen Bundesländern kommen, haben mitunter keine ausreichende Praxiserfahrung (wie z.B. das Praxissemester). Nach dem neuen Ausbildungskonzept sollen sich außerdem die Hauptseminarleiter/innen ganz und die Fachseminarleiter/innen zum Teil aus den Schulen zurückziehen.Die Verbände kritisierten, dass damit die Ausbildung der Referendar/innen und Quereinsteiger/innen den Schulen zusätzlich alsprimäre Aufgabe übertragen wird. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht gefallen.
Die GGG fokussiert für die Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und dem Bildungsministerium folgende Schwerpunkte:
- Die Schulaufsicht müsste Standards für die Zusammenarbeit mit den Schulleitungen definieren und auf wertschätzenden Umgang mit Schulleiter/innen und auf einen funktionalen Umgang mit Elternbeschwerden achten.
- Es fehlt Transparenz über die zur Verfügung stehenden Fortbildungsgelder für die Gesamtschulen.
- Umfang der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben der Kolleg/innen muss erhöht werden, da es in Brandenburg weder Funktionsstellen für Fachbereichsleiter/innen oder Fachleiter/innen gibt noch Beförderungsmöglichkeiten außerhalb der Funktionsstellen der Schulleitung.
- Funktionsstellen für Fachbereichsleitungen und Fachleitungen müssen zur Verfügung gestellt werden, um den neuen Rahmenlehrplan zu implementieren.
- Umfang der Anrechnungsstunden für die Schulleitung muss erhöht werden, da immer mehr Verwaltungsvorgänge auf die Schulleitungen übertragen werden (z.B. Schulfahrtenbudget, Vertretungsbudget etc.).
- Gesamtschulen im Aufbau müssen stärker unterstützt werden.
- Die Stundenzuweisungen für den gemeinsamen Unterricht müssen im Rahmen einer erfolgreichen Inklusion unbedingt erhöht werden.
- Ganztag und Inklusion erfordern, die ministerielle Raumplanungsempfehlung von 2003 zu ändern, da bisher keine Räume für das temporär begrenzte separate Lernen von inklusiven Schüler/innen in kleineren Lerngruppen vorgesehen sind, ebenso gibt es keinen Platz für Ganztagsprojekte, Arbeitsgemeinschaften etc.; um die Lernstruktur und Lernkultur in der Sek. I erfolgreich zu verändern, werden personelle und räumliche Ressourcen benötigt.
Die GGG-BB hält an ihrer Position fest, dass die Gesamtschule eine Schule für alle ist. Hierfür ist eine funktionale Mischung der Schüler/innen aller Bildungsgangempfehlungen bei der Aufnahme erforderlich. Es gibt sehr hohe Anmeldezahlen von Schüler/innen mit dem Elternwunsch Allgemeine Hochschulreife (AHR). Für die Aufnahme von Schüler/innen fordern wir eine Quote von bis zu 50% AHR-Schüler/innen im Auswahlverfahren. Perspektivisch sollen die differenzierten Begabungen aller Kinder durch Profilierungsmöglichkeiten in der Schullandschaft und in den Schulen mehr gefördert werden.
Die Eingliederungsverordnung ist wegen der Integration von Flüchtlingskindern dringend zu überarbeiten: Die Bildungsgangempfehlung muss beim Schulbesuch geflüchteter Schüler/innen deutlich differenzierter und flexibler angewendet werden. Gesamtschulen (es gibt in Brandenburg nur 22 - inklusive der privaten GeS, aber fast 80 Gymnasien und 120 Oberschulen) sind mit Schüleranmeldungen extrem ausgelastet. Sie haben kaum noch Kapazitäten, Geflüchtete aufzunehmen. Die entstandenen Engpässe führen zu einer Verlagerung auf die Oberschulen. Die Gymnasien integrieren wegen ihrer Aufnahmevoraussetzungen fast keine geflüchteten Schüler/innen. Probeunterricht müsste eventuell verändert und die Zugangsvoraussetzungen spezifiziert werden. Hier sehen wir dringenden ministeriellen Handlungsbedarf.
Karen Pölk