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Resolution der GGG-SH

Die Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen-Gesellschaft-Gesamtschule, Landesverband Schleswig- Holstein, hat am 5.9.2018 folgende Resolution einstimmig verabschiedet.

Nach einem Jahr Jamaika: Die Bildungspolitik der Regierungskoalition in Schleswig-Holstein wird ihrer Verantwortung nicht gerecht. Die GGG fordert: „Beendet das schulpolitische Klein- Klein!“

Der vollständige Wortlaut der Resolution

 

Länderbericht Hamburg 2018/4

Noch knapp zwei Jahre bis zur nächsten Hamburger Bürgerschaftswahl, doch schon heute wird die Absicht der Regierungsparteien deutlich, den sog. Schulfrieden zu verlängern. Damit scheint frühzeitig besiegelt, dass wie in den letzten Jahren und nun bis 2025 die Debatte um die Schulstruktur tabuisiert und das Zwei-Säulen-Modell seitens (Schwarz-)Rot-Grün als erfolgreich und alternativlos dargestellt werden soll.

Länderbericht Schleswig-Holstein 2018/4

In Schleswig-Holstein hat sich mit dem letzten Regierungswechsel vor gut einem Jahr von der Küstenkoalition zu dem, was Jamaika genannt wird, ein bildungspolitischer Wechsel vollzogen, der mittlerweile in seinen Auswirkungen beurteilt werden kann.

Es geschieht genau das, was der Hamburger Bildungssenator Thies Rabe kürzlich anprangerte: „Es tut Schulen nicht gut, wenn alle zwei Jahre der Minister wechselt und das Ministerium alles neu erfindet.“ In Schleswig-Holstein wird noch nicht einmal neu erfunden, sondern das Rad wieder zurück gedreht und zwar sowohl im strukturellen als auch im pädagogischen Bereich.

Länderbericht NRW 2018/4

In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter der Überschrift „Gelingende Inklusion“ verbindliche Qualitätsstandards, Förderschulgruppen an Regelschulen, Schwerpunktschulen der Inklusion angekündigt. Am Gymnasium soll es in der Regel nur noch zielgleiche Förderung geben. Die Benennung von verbindlichen Qualitätsstandards war die Reaktion auf die zentrale Kritik nicht nur der Schulen. Diese verwiesen wiederholt und nachdrücklich auf die mangelnde Ressourcenausstattung der Schulen des gemeinsamen Lernens. Die mangelnden personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen verhinderten eine gelingende Inklusion. Klar definierte Standards müssen entsprechende Mittel in der Umsetzung nach sich ziehen.

Dilemma Inklusion

Länderbericht Rheinland-Pfalz 2018/4

In RLP wird die Inklusion in der Sek. I von den Integrierten Gesamtschulen und Teilen der Realschule plus getragen. Das Konzept der Schwerpunktschule sieht vor, dass nicht alle Schulen sich der Aufgabe Inklusion zu stellen haben sondern nur ein Teil. Diese wiederum haben bis zu einem Anteil von 10% ihrer Schülerschaft Kinder mit sonderpädagogischen Fördergutachten aufzunehmen. Die Zuweisung an Personal (Förderlehrkräfte/pädagogische Fachkräfte) erfolgt auf der Grundlage der Schülerzahlen, die Klassenstärke bleibt dabei in der gleichen Größe wie in den Nicht-Schwerpunktschulen erhalten, d.h. in der IGS umfassen die Klassen in der Orientierungsstufe 28 SchülerInnen, ab der 7. Klasse 30.