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Gesetze, Verordnungen und Erlasse

Lehrplandatenbank der KMK

Rechtsnormendatenbank der KMK

Quellen zum Hessischen Schulrecht
Schulrechtsseiten des Hessischen Kultusministeriums (HKM)

Die rechtlichen Grundlagen der Gesamtschulen finden sich im Hessischen Schulgesetz (HSchG) und den nachgeordneten Vorordnungen.

Hessisches Schulgesetz (HSchG)

Die Entwicklung der Gesamtschulen in Hessen

Seit den 50er Jahren wurden in Hessen Schulzentren mit allen Schulzweigen und teilweise mit Förderstufen eingerichtet, die später additive (heute kooperative) Gesamtschulen wurden. Die ersten 4 integrierten Gesamtschulen wurden 1969 aus additiven Gesamtschulen umgewandelt. Bis 1974 entstanden 54 integrierte Gesamtschulen der ersten Generation. Danach gab es bis 1978 einen Errichtungsstopp für integrierte Gesamtschulen. In dieser Zeit entstanden zahlreiche additive Gesamtschulen. Seit 1980 wurden wieder integrierte Gesamtschulen als Schulen nach Elternwunsch („öffentliches Bedürfnis" für die Schulentwicklungsplanung der Schulträger) eingerichtet. Diese Gesamtschulen der 2. Generation konkurrieren mit dem Angebot der traditionellen Schulformen in ihrem regionalen Umfeld, was sie zu einer verstärkten pädagogischen Profilierung als alternatives Schulangebot nötigt. Wo die einzelnen Gesamtschulen diesen Profilierungsweg nicht gehen, sind sie selbst in der Versuchung, sich als traditionelles Schulangebot darzustellen bis hin zu Umwandlungen von integrierten in kooperative Gesamtschulen oder zur Aufteilung von kooperativen Gesamtschulen in getrennte Gymnasien und Haupt- und Realschulen.

Seit dem Regierungswechsel 1999 in Hessen sind mit Gesetzesänderungen die Rahmenbedingungen für die Gesamtschulen noch stärker den Schulformen bzw. Bildungsgängen angepasst worden. Es liegt bei den Einzelschulen, ob sie sich eher als Gesamtschule mit einem gemeinsamen Förderauftrag für alle Schülerinnen und Schüler verstehen oder ob sie die geänderten rechtlichen Voraussetzungen zum Anlass für die Verstärkung einer internen Dreigliedrigkeit oder zur Umwandlung in schulformbezogene Zweige bzw. Aufspaltung in getrennte Schulformen nehmen.

Es geht nicht um Fürsorge, sondern um egalitäre Teilhabe

Quelle: HLZ - Heft 12 - Dez. 2010

Von: Siegrid Trommershäuser

Inklusive Schule ist die Schule, die gemäß § 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wesentlicher Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems ist (1). Durch Ratifizierung der Konvention durch den deutschen Bundestag haben sich Bund und Länder völkerrechtlich verpflichtet, ihre Umsetzung national zu gewährleisten. Seit März 2009 ist sie geltendes Recht.

Die Inklusive Schule bezieht sich auf das deutsche Schulsystem, besonders auf das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in der Zeit der zehnjährigen Schulpflicht. Sie bedeutet eine Verpflichtung zum Systemwechsel, bezogen auf das bisherige Schulsystem. Sie tritt ein für das Recht aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, miteinander und voneinander zu lernen. Sie bezieht sich nicht nur auf die Gruppe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Es geht ihr nicht um eine „Sonderpädagogisierung“ der Schule.

Frankfurter IGS’sen Frankfurt, den 11.6.2012

Arbeitskreis der Schulleiter/innen der Frankfurter IGS’sen (i.V. Helga Artelt, Wolfram Waltemathe)
Arbeitskreis der pädagogischen Leiter/innen (i.V. Elke Blum, Silke Henningsen)

An das Kultusministerium Hessen

Frau Beer
Herr Klein

An das IQ Hessen

Herr Peter Herden, Leitung der Arbeitseinheit II.2 Zentrale Lernstandserhebungen

Zur Kenntnis an das IQ Berlin, Forum IGS, GGG Hessen und Bund, GEW, HLZ (Hessische Lehrerzeitung)

Verpflichtende Lernstandserhebungen an Integrierten Gesamtschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die IGS ist eine Schuform, welche seit über 40 Jahren in Hessen zugelassen ist.

Dennoch wird sie im Bewusstsein des Kultusministeriums und des IQs immer wieder marginalisiert und unsere Arbeit damit unnötigerweise erschwert.

Dies findet sich auch bei den Bildungsstandards, auf welche sich die Lernstandserhebungen ja letztlich beziehen, wieder. Hier wird mangels Handreichungen von den IGS’sen gefordert, dass sie ihre Curricula auf der Basis von drei unterschiedlichen Niveaustufen erstellen, zudem sind Fächer wie NaWi oder GL nicht berücksichtigt.

Wir fordern darum entweder eine Nachbesserung der Lernstandserhebungen für unsere Schulform oder aber die Aussetzung der verpflichtenden Durchführung dieser Lernstandserhebungen an den Integrierten Gesamtschulen.

Gerd-Ulrich Franz
Soziale Ungleichheit und schulische Perspektiven
- in Wiesbaden und Rhein-Main.

Dieser Bericht ist eine nachträglich ausformulierte und ergänzte Fassung eines Vortrages vor
dem Kuratorium der Stiftung Leuchtfeuer in Mainz am 30.8.2014. Anlass war eine Diskussion
des Kuratoriumsvorstandes über die Wahrnehmung gesellschaftlicher Realitäten, die
maßgeblich geprägt durch den jeweiligen Lebensrahmen und vor allem die eigene
Sozialisation höchst verschieden ausfallen kann.

Inhalt:
1 Wiesbaden - eine sozial gespaltene Stadt ?!
1.1 Soziale Segregation und ihre Folgen
1.2 Schulentwicklung vor 1986 und danach
1.3 Exkurs: WI im Vergleich der Rhein-Main-Städte
2 Soziale Unterschiede und ihre Wahrnehmung in der Schule
2.1 Anlage der Schülerbefragung
2.2 Ausgewählte Ergebnisse
2.3 Exkurs: Die IGS der II.Generation – Neustart einer Idee!
3 Folgerungen und Perspektiven
3.1 Aktuelle Schulstruktur verstärkt soziale Ungleichheit
3.2 Notwendige Antworten und erste Schritte
3.3 Fazit: Endlich die Reform vollenden – nach 100 Jahren!
4 Nachtrag: Inklusion – erneut wird eine Chance vertan !

HE: Soziale Ungleichheit und schulische Perspektiven