Länder
Liebe Mitglieder, Freunde, Förderer der GGG Brandenburg,
der Landesverband der Gesamtschulen Brandenburg wurde am 11.12.2014 gegründet und ist mit Gründungsdatum dem Bundesverband der GGG beigetreten.
Unser Ziel ist es nicht nur, die Gesamtschulen im Land Brandenburg zu vernetzen und gemeinsam für eine gute Schule für alle tätig zu werden, sondern sich über die Landesgrenzen hinaus mit anderen Gesamtschulen auszutauschen.
Unsere Arbeitsschwerpunkte
- Stärkung der Gesamtschulen im Land Brandenburg
- Stetige Qualitätssicherung
- Implementierung der neuen Rahmenlehrpläne
- ggg
Liebe Mitglieder, Freunde
und Förderer der GGG-Hessen,
das Positionspapier des Landesverbands Hessen bildet eine Diskussionsgrundlage für Inhalte und Werte an denen sich die GGG Hessen in bildungspolitischen Diskussionen, bei Tagungen und in der Kooperation mit Verbänden orientiert.HE: GGG HESSEN POSITIONSPAPIER

Unsere Arbeitsschwerpunkte
- Fortbildungen / Tagungen für Gesamtschullehrer/innen
- Kompetenzraster - individualisiertes Lernen
- Leistung und Qualitätssicherung in der Gesamtschule
- Ganztagsangebote als kommunale Kooperationsaufgabe
- ggg
Jedem Kind die beste Entwicklung ermöglichen
Das Ziel der GGG ist es, das auslesende Schulsystem in Deutschland zu überwinden und zu ersetzen durch eine gemeinsame Schule für alle Kinder und Jugendlichen.
Der Kampf um die gemeinsame Schule für alle währt mittlerweile über 200 Jahre. Auf der Reichsschulkonferenz 1920 ist die damals geforderte Schule für die Demokratie nur im Bereich der Grundschule durchgesetzt worden. Bei fast allen europäischen Nachbarn wurde die ständischen Vorstellungen des 19. Jahrhundert entsprechende selektierende Schule auch des Jugendalters schon vor etlichen Jahrzehnten erfolgreich umgewandelt zu einer Schule, die jedem unabhängig von seiner Herkunft die erfolgreiche Entwicklung seiner Fähigkeiten und Interessen ermöglicht. Auch in Deutschland sind viele Menschen, Schulen und andere Institutionen dem Ziel der einen gemeinsamen Schule für alle verbunden. Ihnen bietet die GGG als "Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens" eine Vernetzungs-Plattform und vertritt diese Idee in der politischen Auseinandersetzung.
Dabei streiten wir uns nicht über den „richtigen“ Namen: Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Stadtteil-, Oberschule oder anders. Wichtig ist die verbindende Zielsetzung der einen gemeinsamen Schule für alle, die jedem Kind, jedem Jugendlichen die optimale Entwicklung seiner personalen, sozialen und fachlichen Kompetenzen ermöglicht. In diesem Sinne sind uns alle förderlichen Ideen und Realisierungen willkommen, ob es reformpädagogische Ansätze sind, sie sich am Einheitsschulgedanken orientieren, sich auf die polytechnische Oberschule beziehen, der (klassischen) Gesamtschule verbunden sind oder sich der neueren Namen wie Gemeinschaftsschule bedienen.
Darum Gesamtschule
- Weil möglichst langes gemeinsames Lernen zu einer demokratischen Gesellschaft passt.
- Weil Schulkarrieren nicht bereits am Ende der 4. Klasse festgelegt werden können.
- Weil Gesamtschule seit 50 Jahren Erfahrung bei Individualisierung, Leistungsförderung und Kompensation gesammelt hat.
Neues Lernen
„Lernen statt Belehren“. Lernen ist ein individueller Aneignungsprozess, der von Schülern/innen mitgestaltet werden muss. Sie sollen eine aktive Rolle im Unterricht übernehmen. Auch die Rückmeldungen über erworbenes Können und Wissen ist differenzierter als Zensuren es aussagen können.
Ohne Scheuklappen
Die meisten Länder der Welt kennen kein gegliedertes Schulwesen wie in Deutschland. Skandinavische Länder machen vor, wie gut Leistungsförderung und Wahrung sozialer Aufstiegschancen gemeinsam gelingt.
„Wir brauchen ein anderes Schulsystem“ (Bertelsmann-Stiftung)
Unser Verband
Mit über 300 Mitgliedern ist Niedersachsen der zweitstärkste Landesverband in Deutschland. Die GGG vertritt über 130 Gesamtschulen mit tausenden von Lehrkräften und über 10.000 Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.
Bitte besuchen Sie auch die andere homepage des Landesverbandes www.ggg-niedersachsen.de .
- ggg
Laut GGG-Satzung (§ 6 (1)) gliedert sich die GGG in Landesverbände, deren Grenzen mit denen der Länder der Bundesrepublik Deutschland zusammenfallen. Der Zusammenschluss mehrerer Landesverbände ist zulässig. Ein Landesverband kann als eigener eingetragener Verein konstituiert werden. Das ist bei den Landesverbänden Nordrhein-Westfalen und Saarland der Fall.
Für alle Landesverbände gelten die Regelungen der GGG-Satzung sinngemäß. Jeder Landesverband gibt sich eine Geschäftsordnung, als eingetragener Verein auch eine Satzung, die nicht im Widerspruch zur GGG-Satzung stehen darf.
Innerhalb ihrer Satzung und/oder Geschäftsordnung regeln Landesverbände ihre internen Angelegenheiten selbstständig; insbesondere entscheiden sie über die ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Jeder Landesverband ist bei seinen Finanzentscheidungen an satzungsgemäße Zwecke gebunden sowie zur Einhaltung der weiteren Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit verpflichtet.
Die Webseiten der Landesverbände erreichen Sie u. a. hier:
- ggg