Es geschieht etwas – aber noch lange nicht genug! (PM 2025-09-11)

Presse­information der GGG vom 2025-09-11

zur ersten Lesung eines Gesetzentwurfes „Gesetz zur Finanzierung von Infrastruktur­investitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastruktur­finanzierungs­gesetz – LuKIFG)“

U. a. appelliert die GGG an die Landesregierungen, bei der Verwendung der 100 Mrd. Euro den Ausgaben für den Bildungsbereich absolute Priorität zu geben, so, wie dies für Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt ist. Weitere Forderung: langfristige Absiche­rung der Mittel für den Bildungsbereich.

Deutsch­land­funk: Auslese im Klassen­zimmer (2025-08)

dlf 460x67Geschichte der Schule

Der Beitrag auf den Webseiten des Deutschlandfunks beschreibt die geschichtliche Entwicklung, die zur heutigen Situation des deutschen Schulsystems geführt hat. Chancengleichheit hat sich dabei nicht durchgesetzt. 

GGG Mitglieder­versamm­­lung 2025 (Bad Sassen­dorf)

Samstag, 27. Sept. 2025, 10.00–16.00 Uhr

Hotel - Restaurant "Haus Rasche"
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf

Karte

Alle GGG-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Die Mitglieder­versammlung findet in Verbindung mit der Hauptausschuss­sitzung 2025/2 statt.

DIE SCHULE für alle – 2025/3

GGG Berlin SpezialDS232 titel 410x336

Einblick – Überblick:
Schulen konkret – Berliner "GemSen"
Rückblick – Ausblick:
Die Anfänge – Höhen und Tiefen – ... und weiter ?!

GGG-Newsletter 2025-08-29

Der vierte überregionale GGG-Newsletter

Sie können den Newsletter im Webbrowser lesen GGG-Newsletter 2025-08-29 im Browser 

oder ihn als pdf herunterladen: GGG-Newsletter 2025-08-29 als pdf

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SN: Neue Lernformate entwickeln und Selbstlernen begleiten (2025-11)

Logo GemS in SN 410x157 4. Gemeinschafts­schul­tag

Samstag, 15. Nov. 2025,
10.00–15.00 Uhr

Schule Hauptbahnhof West
Annemarie-Renger-Str.19
04103 Leipzig

J. Allmendin­ger: Viel Stillstand und Leerlauf (2025-08)

Jutta Allmendinger ist bei der Nieder­sächsischen Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu Gast.

Julia Willie Hamburg begrüßt Jutta Allmendinger als sozialwissenschaftlichen "Tausendsassa" und führt in ihrem dritten Video-Podcast "Bildung. Klar." wieder ein beeindruckendes Gespräch. .

Wenn die am wenigsten Begüns­tigten die größten Nachteile haben (2025 efa-10)

efa 9 410x252schraegWarum unser Schulsystem strukturell ungerechter wird

Eine für Alle – Heft 10 (2025)

Allein durch die gymnasiale Auslese, durch den Erhalt – und mancherorts sogar Ausbau – des Förderschulsystems sowie die ungleichen schulformspezifischen Rahmenbedingungen wird die menschenrechtliche Verpflichtung zur Transformation des bestehenden selektiven in ein inklusives Schulsystem unterlaufen. Marcel Helbig liefert gute Argumente und Begründungen für eine (neue) Schulstrukturdebatte, die nicht allein die Einzelschule, sondern das System in den Fokus nimmt.

NRW: Landes­kongress 2025

Demokratie­bildung in der SchulePrismaschule Logo

Mittwoch, 19. Nov. 2025, 10.00 - 16.00 Uhr

 danach Mitgliederversammlung der GGG NRW

Prismaschule Städtische Gesamtschule, Langenfeld
Fröbelstraße 25
40764 Langenfeld (Rheinland)

Karte  Website der Schule

Gespräch zwischen GGG und GEW (2025-08)

Fruchtbarer Austausch 

Am 20. August trafen sich Vertreter:innen beider Organisationen zu einem ausgesprochen fruchtbaren Gespräch. Inhalt waren die aktuellen bildungspolitischen Papiere der GEW (Aufbruch! Schulpolitische Positionen der GEW) und der GGG (Antrag Positionspapier der GGG - 2025).

NI: Neuer IGS-Erlass ab 2025-09-01

Die Arbeit der GGG LV Niedersachsen schlägt sich in neuem IGS-Erlass nieder:

Der neue Erlass wird weitergehende flexible Möglichkeiten für die Gesamtschulen in Niedersachsen bereitstellen. Dies kann beispielhaft für alle Bundesländer sein.

DIE SCHULE für alle – 2025/2

GGG MagazinDS232 titel 410x336

ImFokusSchuleImFokus:
Die Schule für alle – als guter Ort
GGGaktiv:
– Dachau
– Treffen mit der BMK-Präsidentin
– Verbandsdiskussion über Positionspapier
– Position zum Koalitionsvertrag

Veränderung in der Geschäftsstelle (2025-08)

Katrin HerkelGuten Tag, ich bin die Neue!

Mein Name ist Katrin Herkel, Kind des Ruhrgebietes.

BE: Kennen Sie das Berliner Schul­gesetz von 1948?

DIE BERLINER EINHEITS­SCHULE

Das Berliner Schulgesetz ist nach langem geistigen Ringen aller fortschrittlichen Kräfte unserer Heimat Wirklichkeit geworden.

Dieses Einheitsschulgesetz ist eine revolutionäre Tat. Die Durchführung des Gesetzes ist Voraussetzung für die geistige und weltanschauliche Erneuerung unseres Volkes. Jeder Pädagoge und Erzieher muß sich innerlich verpflichtet fühlen, den hohen Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und demokratischen Freiheit zu verwirklichen.

Neues GGG-Positionspapier (2025-08)

Ergebnis der Mitgliederanhörung

Den 1. Entwurf des Positionspapiers hatten die GGG-Mitglieder mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Der Anhörungsprozess lief bis zum 30.6.2025. Jetzt gibt es ein überarbeitetes Papier. Es wird auf der Mitgliederversammlung im September diskutiert und verabschiedet.

Es geht nicht um Fürsorge, sondern um egalitäre Teilhabe

Quelle: HLZ - Heft 12 - Dez. 2010

Von: Siegrid Trommershäuser

Inklusive Schule ist die Schule, die gemäß § 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wesentlicher Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems ist (1). Durch Ratifizierung der Konvention durch den deutschen Bundestag haben sich Bund und Länder völkerrechtlich verpflichtet, ihre Umsetzung national zu gewährleisten. Seit März 2009 ist sie geltendes Recht.

Die Inklusive Schule bezieht sich auf das deutsche Schulsystem, besonders auf das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in der Zeit der zehnjährigen Schulpflicht. Sie bedeutet eine Verpflichtung zum Systemwechsel, bezogen auf das bisherige Schulsystem. Sie tritt ein für das Recht aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, miteinander und voneinander zu lernen. Sie bezieht sich nicht nur auf die Gruppe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Es geht ihr nicht um eine „Sonderpädagogisierung“ der Schule.

Mit dem bisherigen gegliederten Schulsystem verträgt sie sich nicht, auch wenn die Kultusministerkonferenz (KMK) in ihrer letzten Stellungnahme vom Juni 2010 (2) dies erneut zu ignorieren scheint.

Die Inklusive Schule betrachtet Vielfalt und Unterschiedlichkeit – Heterogenität und Diversität – als Bereicherung, als Ressource. Sie geht von der Besonderheit und den Bedürfnissen eines jeden Kindes aus. Im Gegensatz zur Integration will sie nicht vorher aussortierte Kinder eingliedern oder wiedereingliedern. Kein Kind soll ausgegliedert werden, weil es den Anforderungen der Schule nicht entspricht. Sie will nicht die Kinder der Schule anpassen, sondern sich an den individuellen Stärken, Bedürfnissen und Erfordernissen aller Kinder ausrichten.

Sie kennt keine Kategorisierung nach „festgestellten Förderbedarfen“ und „angemessenen Förderorten“, ist gegen Selektion und Ausschluss und
ist dem Leitbild der Inklusion verpflichtet, wie es bereits 1994 in der Erklärung von Salamanca (UN-Weltkonferenz) formuliert wurde (3). Darin heißt es,

„dass menschliche Unterschiede normal sind, dass das Lernen daher an das Kind angepasst werden muss und sich nicht umgekehrt das Kind nach vorbestimmten Annahmen über das Tempo und die Art des Lernprozesses richten soll.“

Das Recht auf gemeinsames Lernen stellt also ein Menschenrecht dar, das an keine andere Bedingung geknüpft ist als an das Menschsein. Dies gilt uneingeschränkt für alle Kinder.

Wie gelingt individuelles Lernen?

Wenn die Inklusive Schule das Menschenrecht auf gemeinsames Lernen aller Kinder in einer Schule bis zum Ende der Pflichtschulzeit bedeutet, so hat dies erhebliche Auswirkungen auf Schulstruktur und Lernkultur.

Ihr Konzept ist der Abbau von Barrieren für individuelles Lernen und Teilhabe am Leben durch entsprechend gesicherte Rahmenbedingungen. Dafür müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, vor allem durch Umschichtung und Bündelung bereits vorhandener Ressourcen. Hierzu bedarf es des politischen Willens und Handelns und der entsprechenden demokratischen und bürgerrechtlichen Kontrolle eines jeden einzelnen Bürgers dieses Staates.

Der derzeitig offensichtlich ineffektive Umgang mit Ressourcen im bestehenden gegliederten Schulsystem kann deutliche Hinweise auf Umschichtungsmöglichkeiten geben (4).

Darüber hinaus gibt es weitere Erfordernisse für gelingendes individuelles Lernen:

  • Fortbildungen für Führungs- und Leitungspersonal, pädagogisches, soziales, therapeutisches Fachpersonal, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Eltern, die alle in ihrer Biografie nur ein separierendes Schulsystem erlebt haben, sind unbedingt erforderlich.
  • Darüber hinaus müssen Schulen ganztagsmäßig mit rhythmisiertem Tagesablauf als Lebens- und Lernräume sowohl innerlich als auch äußerlich umgestaltet werden.
  • Lerngruppen müssen überschaubar und heterogen zusammengesetzt sein.
  • Sie müssen von multiprofessionellen Teams begleitet werden, in denen die jeweiligen Schülerbiografien mit ihren entsprechenden Angeboten, Anforderungen und Hilfebedarfen im Fokus sind.
  • Lehr- und Lernpläne müssen im Team angepasst und individuelle Erziehungspläne entwickelt, dokumentiert, überprüft und fortgeschrieben werden.
  • Prozesse des selbstorganisierten und eigenverantwortlichen Lernens in sozialen Zusammenhängen müssen methodisch verankert sein und den Alltag bestimmen.
  • Koordination, Kooperation und Dialogfähigkeit aller Beteiligten sind selbstverständlich.
  • Enge Partnerschaften zu außerschulischen Kooperationspartnern, die für die Lern-, Erziehungs- und Hilfeplanung erforderlich sind, müssen durch verlässliche Kooperationsvereinbarungen sichergestellt und innerschulisch verankert werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob Änderungen entsprechender sozial- und schulrechtlicher Bestimmungen zugunsten einer größeren Verantwortlichkeit auf Seiten des kommunalen Schulträgers notwendig sind.

Welche Schritte müssen wir auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem in einem Zeitraum von zehn Jahren gehen?

Notwendig ist eine systematische Rahmenplanung, mit der sich Bund und Länder rechtsverbindlich festlegen, die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierher gehört auch die Überlegung zur Schaffung eines Bundesschulgesetzes, allen Schülerinnen und Schülern den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen und damit eine Schule für alle ohne Aussonderung zu schaffen.

Da sich alle Schulen auf Grund der Rechtslage zu inklusiven Schule entwickeln müssen, kann der Umgestaltungsprozess des Schulsystems bestimmte zurzeit existierende Schulformen, wie zum Beispiel Gymnasien oder auch Förderschulen, nicht ausnehmen.

Das Recht auf Bildung für alle muss sich im Erziehungs- und Bildungsauftrag und den Grundsätzen der Verwirklichung des Rechts auf Bildung in den Ländergesetzgebungen niederschlagen.

Alle Schulen der Bundesländer haben den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln.

Das bezieht sich nicht nur auf die sonderpädagogische Förderung, sondern grundsätzlich auf Individualisierung und Förderung aller Schülerinnen und Schüler in der Regelschule im gemeinsamen Lernen. Die Schulgesetzgebung der Bundesländer muss sich in allen daraus folgenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften daran anpassen. Das bedeutet auch, dass Erfordernisse und Hilfen – sonderpädagogische und unterstützende pädagogische Hilfen, auch Eingliederungshilfen und therapeutische Hilfen – in einem vor Ort in der Regelschule zu schaffenden Unterstützungszentrum zusammengeführt und schulleitungsmäßig angebunden werden müssen.

Bestehende Beratungs- und Förderzentren an Förderschulen gehen in diese Unterstützungszentren ein, entsprechendes Fachpersonal wird auf diese Weise gewonnen und umgeschichtet. In diesen Unterstützungszentren arbeitet zum Beispiel auch Fachpersonal der Kinder- und Jugendhilfe und aus der Berufs- und Arbeitswelt.

Auch wenn die Bildungspolitik jetzt am Zuge ist, kann jede Einzelschule ihrerseits bereits jetzt etwas tun, im Zuge einer Selbstevaluierung ihrer pädagogischen Schulentwicklung kann sie die Entwicklung zur Selbständigen Schule nutzen und den Weg zur Inklusiven Schule in Angriff nehmen. Hilfe zur Erfassung des Standes und Prozesses der Weiterentwicklung bietet hier der „Index für Inklusion“ der Universität Halle (5).

Unabdingbar für die nächsten Jahre ist eine umfassende aufklärende Öffentlichkeitskampagne, in der die Bedeutung von Inklusion und Selektion für das demokratische Selbstverständnis einer Gesellschaft mehr ins Bewusstsein der Allgemeinheit gehoben wird.

Wie können wir unsere Menschen- und Bürgerrechte als Staatsbürger unseres Gemeinwesens in Bezug auf ein inklusives Schulsystem zur Stärkung unserer Demokratie nutzen?

Die gegenwärtige Diskussion bringt die Politik unter Druck zu handeln. Je öffentlicher die Diskussion, umso größer der Druck, vor allem wenn internationale Vergleiche herangezogen werden. Für viele Menschen in Deutschland ist der bevorstehende Strukturwandel noch unvorstellbar, obwohl er in anderen Staaten bereits selbstverständlich ist, zumindest aber begonnen hat.

Gerade die Herausforderung, Schule inklusiv zu gestalten, bietet Deutschland eine historische Chance, sein Bildungssystem für alle zu verbessern, neu zu gestalten. Dazu ist ein Abschied von tradierten Vorstellungen nötig. Wir müssen in einen öffentlichen Dialog darüber eintreten, wie veraltete Strukturen aus Fremdbestimmung und Normierung überwunden und zu demokratischen weiterentwickelt werden können.

Selektion, Elitebildung und Aussonderung liegen nicht im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie auch die Wirtschaftskrise zuletzt gezeigt hat. „Wenn eine Demokratie innerlich starke Menschen braucht, dann muss die Breite der Gesellschaft auch in der Schulklasse zu finden sein“, sagt Prof. Dr. Matthias von Saldern von der Universität Lüneburg (6).

Außerdem ist die Überwindung einer separierenden Gesellschaft durch die Schaffung und Wahrung egalitärer Teilhabe aller am Leben und die Achtung der Menschenrechte endlich auch die Überwindung vieler noch immer unbewusster extremer Einstellungen aus der deutschen Geschichte. Schaffen wir also Öffentlichkeit, zeigen wir Zivilcourage und nutzen wir unsere Widerstands- und Beteiligungsrechte, um gegen Menschenrechtsverletzungen – und jede Diskriminierung und Ungleichbehandlung ist eine solche – vorzugehen.

Dies kann zum Beispiel über die Zusammenarbeit mit der unabhängigen nationalen Monitoringstelle geschehen, die beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin gemäß Vorgaben der UN-BRK eingerichtet wurde. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der Konvention in Deutschland konstruktiv und kritisch zu begleiten. Sie betreibt Monitoring sowohl auf struktureller Ebene wie auch in Einzelfällen.

Verändern wir unsere Sichtweise von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte.

Siegrid Trommershäuser

Der Beitrag beruht auf einem Thesenpapier der Autorin für den Workshop „Inklusive Schule“ bei der Summer Factory des Instituts Solidarische Moderne vom 24. bis 26. September 2010 in Frankfurt

(1) Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35. Bonn 2008, S.1419 ff.

(2) Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der schulischen Bildung. Diskussionspapier der Kultusministerkonferenz am 21. und 22. 6. 2010

(3) Deutsche UNESCO-Kommission e.V. (Hg.): Inklusion – Leitlinien für die Bildungspolitik. Bonn 2009

(4) Ulf Preuss-Lausitz (Hg.): Gemeinschaftsschule – Ausweg aus der Schulkrise? Konzepte, Erfahrungen, Problemlösungen. Weinheim und Basel 2008

(5) Ines Boban, Andreas Hinz: Index für Inklusion. Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2003

(6) Andreas Hinz, Ingrid Körner, Ulrich Niehoff (Hg.): Auf dem Weg zur Schule für alle. Barrieren überwinden – inklusive Pädagogik entwickeln. Marburg 2010