– Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule –
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

 

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SCHULE KANN ANDERS! 2024 (Dresden)

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Bundeskongress
für längeres gemeinsames Lernen


Donnerstag, 02. Mai, bis Sonnabend, 04. Mai 2024

Gemeinschaftsschule Campus Cordis
Stauffenbergallee 8
01099 Dresden

  • Die "GGG",
  • "Länger gemeinsam lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V."
  • und die Dresdener "Gemeinschaftsschule Campus Cordis"

veranstalten den Kongress gemeinsam. Die Landeshauptstadt Dresden – Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport unterstützt ihn.

Im Anschluss findet die GGG-Mitgliederversammlung statt.

#IchStehAuf (2024-06)

ichstehauf 410x102- Schulen für Demokratie und Vielfalt

Wir, die GGG, möchten Sie aufmerksam machen auf "#IchStehAuf" am 6. Juni 2024. einer Aktion von #NeustartBildungJetzt. Wir unterstützen sie.

Lesen sie die Einladung, die von der Robert-Bosch-Stiftung kommt.

HE/SL: Beatenberg 31 (2024-10)

Personalisiertes Lernen in heterogenen Gruppen als Chance für Inklusion

Tagung mit Workshops
Freitag, 11.10., im Montessori-Zentrum Angell in Freiburg bis bis Montag, 14.10.2024, in Beatenberg

baernermutz

 

Institut Beatenberg
Waldeggstr. 195
CH-3803 Beatenberg
+41 (0)33 841 81 81

Karte    WEBSITE Institut Beatenberg

DIE SCHULE für alle – 2024/1

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Unsere Wurzeln:
– Geschichte der Gesamtschule – Von 1969 bis heute
– 50 Jahre Gesamtschule NRW
im Fokus:
Schulstruktur – Inklusion – Bildungs­finanzierung
Schulprojekte:
– Herbert Grillo Gesamtschule – Comenius-Gesamtschule
– Gesamtschule Recklinghausen Suderwich

Nach Pisa 2022 – GGG fordert Schulstruktur­änderung (PM 2024-02)

Bundeskongress für längeres gemeinsames Lernen in Dresden vom 2.5.2024 bis 4.5.2024

Presse­mit­tei­lung 24.02.2024:

In seiner Frühjahressitzung beschäftigte sich der GGG-Hauptausschuss an diesem Wochenende in Bad Sassendorf schwerpunktmäßig mit der Rezeption der Pisa-Ergebnisse in den einzelnen Bundesländern. Der Aufschrei in der Politik war jeweils groß, heftiges Debattieren setzte ein, um alsbald wieder zu verstummen.

Was muss noch geschehen, um unsere Bildungspolitiker*innen zu bewegen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die über den Versuch des Kurierens an Symptomen hinausgehen?

HH: Bildungswende JETZT! (2024-01)

Offener Brief an die neue Schulsenatorin Logo Schule muss anders

Sehr geehrte Frau Bekeris,

wir, die Hamburger Gruppe der bundesweiten Bildungsinitiative Bildungswende JETZT!, gratulieren Ihnen zur Bestätigung Ihres neuen Amtes durch die Hamburger Bürgerschaft und wünschen Ihnen einen guten Start! Gleichzeitig wünschen wir Herrn Rabe alles Gute für die Zukunft, vor allem gesundheitlich. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, um gemeinsam die Bildung in Hamburg gerechter, inklusiver und demokratischer zu machen.

Das Märchen von der inklusion (2024 efa-9)

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– am Beispiel des Landes Bayern

Eine für Alle – Heft 9 (2024)

So war und ist Inklusion nicht gemeint

In dieser Ausgabe unserer Schriftenreihe lesen Sie einen Beitrag zur Inklusion in Bayern. Sie fragen sich jetzt vielleicht, inwiefern Sie das Schulsystem Bayerns interessieren sollte? Die Bedenken hatten wir auch. Wir haben den Beitrag aufgenommen, weil Hans Wocken darin die Ziele und entsprechende Strategien im Detail entlarvt, mit denen in Bayern unter dem Schild „Inklusion“ inklusive Bildung in der Realität verhindert wird.

DIE SCHULE für alle – 2023/4

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ImFokusSchule imFokus:
– Inklusion 2023
GGGaktiv:
– Tagung mit dem Grundschulverband
– Oberstufe
– Bündnis Eine für alle

Die GGG ist ein Stein in der Brandmauer gegen Rechts (PM 2024-01)

Presse­mit­tei­lung 22.01.2024:

In einem Nachrichtenpodcast der Süddeutschen Zeitung fordert der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, Politik und Zivilgesellschaft dazu auf, eine Brandmauer gegen Rechts zu bilden, gegen diejenigen, die unsere freiheitliche Grundordnung sowie Menschenrechte einschränken bzw. abschaffen wollen. Die GGG ist ein Stein dieser Brandmauer.

PISA 2022 (2023-12)

Neue PISA-Studie erweist: Das Deutsche Schulsystem ist am Ende

Stellungnahme des Bundesvorstandes vom 12.12.2023:

Die aktuelle Bildungsstudie der OECD zeigt Deutschland an einem nie dagewesenen Tiefpunkt:

Vollständiger Artikel durch Titelklick!

DIE SCHULE für alle – 2023/3

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Einführung:
– Redaktionsbeitrag
– K.-J. Tillmann
5 Länder im Fokus:
BE – HB – HH – SL – SH
in der Diskussion:
– 2 Positionen
– Die Einführung der Gemeinschaftsschule in SH

Am 12.02.2015 haben wir neben Vertreterinnen und Vertretern von ca. 50 Verbänden an einer Anhörung zum Inklusionskonzept im Landtag teilgenommen. Die Anhörung wurde als Fachtag durchgeführt. Trotz vieler interessanter Beiträge gab es keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Das Hauptproblem für Schleswig-Holstein dürfte die schwierige Finanzsituation des Landes sein, die es wegen der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse nicht erlaubt, die für das vorgelegte Konzept erforderlichen Ressourcen bereitzustellen.

In der Fortsetzung unserer Gespräche mit den bildungspolitischen Akteuren in Schleswig-Holstein trafen wir uns am 11.03.2015 mit dem Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Bildungsfragen in der SPD und tauschten mit diesem unsere Positionen aus. Immerhin hat sich die SPD in Schleswig-Holstein in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2012 für die Überwindung des gegliederten Schulsystems und für die eine Schule für alle ausgesprochen. Vor dem Hintergrund des schleswig-holsteinischen Zweisäulenmodells (die SPD spricht von einem Zweiwegemodell) diskutierten wir darüber, wie die Gemeinschaftsschulen weiter gestärkt werden können (Probleme gibt es u.a. bei der Lehrkräfteversorgung mit gymnasial ausgebildeten Lehrkräften und der Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen) und welche Entwicklung die Gymnasien künftig nehmen sollten. Hervorzuheben ist, dass die AfB den aus unseren Reihen entwickelten Vorschlag zur Abschaffung der 3-jährigen Probephase für neuerrichtete gymnasiale Oberstufen an Gemeinschaftsschulen übernimmt und als Antrag für den Landesparteitag der SPD einbringen wird (wo er übrigens auf große Zustimmung bei den Mitgliedern stieß und nach intensiver Diskussion angenommen wurde).

Weitere Gespräche fanden mit der Schulaufsicht für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe im Schulministerium sowie mit dem Vorstand der Landesschülervertretung für Gemeinschaftsschulen statt. Erfreulich ist, dass sich mit der Landesschülervertretung eine Zusammenarbeit anbahnt. In einem ersten Schritt haben wir eine gemeinsame Stellungnahme zu einer Initiative der Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur Steigerung der Wahlbeteiligung abgegeben.

Im Rahmen eines Aktionsbündnisses für Humane Bildung, dem auch die GEW, die Aktion Humane Schule, die Gesellschaft für das hochbegabte Kind und der Verbund Blick über den Zaun angehören, engagieren wir uns zur Zeit mit Informationsveranstaltungen und Aufklärungspapieren, um für Alternativen zur Zensurengebung zu werben. Hintergrund ist, dass die ehemalige Bildungsministerin Wara Wende für die Grundschulen in Schleswig-Holstein einen neuen Zensurenerlass herausgegeben hat, mit dem sie diesen ermöglicht, bis einschließlich Klasse 4 keine Zensuren mehr geben zu müssen. Die Vergabe von Zensuren in den Klassen 3 und 4 ist nur noch mit einem ausdrücklichen Beschluss der Schulkonferenz möglich. Dies ist ganz im Sinne der Gemeinschaftsschulen, die bis einschließlich Klasse 7 auf die Vergabe von Zensuren verzichten können. Gegen den Zensurenerlass für Grundschulen hat die FDP eine Volksinitiative unter der Bezeichnung „Pro Noten an Grundschulen“ gestartet, mit der Zielsetzung, alle Grundschulen wieder zur Notenvergabe zu verpflichten.

Für weitere Aufregung sorgte zuletzt der Entwurf eines neuen Lehrkräftebesoldungsgesetzes. In Anpassung an das neue Lehrkräftebildungsgesetz, das künftig eine einheitliche Ausbildung aller Lehrkräfte für ein Grundschul- und ein Sekundarschullehramt vorsieht, sollen die nach diesem Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildeten Sekundarschullehrkräfte im Eingangsgehalt künftig in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft werden. Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für zwei Oberstufenfächer erwerben, erhalten eine Zulage. Ausgenommen bleiben mit Blick auf die erheblichen finanziellen Anstrengungen zur Umsetzung dieses Gesetzes zunächst die Grundschullehrkräfte, die weiterhin nach A12 bezahlt werden sollen, und die bisher in den Sekundarstufen eingesetzten noch schulartbezogen ausgebildeten Hauptschullehrkräfte, denen eine Besserstellung ihrer Besoldung erst nach einer Wartezeit von acht Jahren und verpflichtenden Fortbildungen ermöglicht werden soll.

Dieter Zielinski