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Neben der Einflussnahme auf bildungspolitische Entscheidungen stärkt der Landesverband Niedersachsen den Schulleitungen der Gesamtschulen den Rücken. In diesem Jahr finanziert und organisiert die GGG in Zusammenarbeit mit der evangelisch-lutherischen Landeskirche Fachtagungen für Schulleitungsteams. Vier Fachtagungen für die Regionen Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems mit dem Schwerpunkt „Strategien für Schulleitungsteams im Umgang mit Belastung und Stressoren“ werden angeboten. Plätze für 2-3 Personen je Schule werden vorgehalten. Die Veranstaltungen sind mit ca. 30 Teilnehmern gut nachgefragt.

In Niedersachsen geht der weitere Auf- und Ausbau von Integrierten Gesamtschulen auch 2014 weiter. Wurden zum 01.08.2013 fünf weitere IGS genehmigt, werden es zum 01.08.2014 acht neue IGS sein. Hier zeigt sich, dass die in 2013 mit der Schulgesetznovellierung in Kraft getretenen neuen Gründungsbedingungen – Vierzügigkeit, d. h. konkret 96 Schüler/innen in einem Jahrgang, für die die Eltern einen Gesamtschulplatz wünschen, mit einer Prognose für 10 Jahre – eine wichtige Hilfe für die Schulträger ist, die Schulen bei zurückgehenden Schülerzahlen qualitativ weiterzuentwickeln. Die rechtzeitige Genehmigung zur Einrichtung von gymnasialen Oberstufen an einer Reihe von 2009 nach dem Gründungsverbot von 2003 bis 2008 eingerichteten IGS ist ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Entwicklung dieser Schulen.

Niedersachsen – Gesamtschulland!

In Niedersachsen hat sie die Anzahl der Gesamtschulen seit 2009 fast verdoppelt. Es gibt 116 staatliche Gesamtschulen, weitere 4 werden zum Schuljahr 2015/16 starten. Bei vielen Neugründungen, besonders der letzten Jahre, handelt es sich um Umwandlungen bestehender Haupt-und Realschulen bzw. Oberschulen. Trotz sinkender Schülerzahlen verzeichnen die Gesamtschulen immer noch Zuwächse in den Anmeldezahlen.

Neuer Kurs in der Bildungspolitik

Wenige Wochen nach der Regierungsübernahme von Rot-Grün in Niedersachsen zeichnen sich erste deutliche Konturen einer neuen Bildungspolitik ab. Mit einer Schulgesetznovellierung, die Mitte April in den Landtag eingebracht wurde, will die neue Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zwei zentrale Versprechen aus dem Wahlkampf umsetzen:

Im März 2012 hat der Niedersächsische Landtag eine Novellierung des Schulgesetzes beschlossen, der die inklusive Beschulung an allen Schulen des Landes einführt. Eltern von beeinträchtigten Kindern haben jetzt grundsätzlich das Recht, die Schule für ihr Kind zu wählen, die sie für richtig halten. Durch das parallele Vorhalten von Förderschulen und allgemein bildenden Schulen für die Beschulung der sog. I-Kinder wird sich die Ressourcenfrage stellen. Hier ist zu befürchten, dass die allgemein bildenden Schulen nicht mit einer ausreichenden Anzahl von Lehrerstunden und Förderschullehrkräften für die inklusive Beschulung ausgestattet werden. Hier sollte das Kultusministerium schnell für Klarheit sorgen. Heftig kritisiert von der Landtagsopposition, der GGG und GEW ist ein Schulgesetzparagraf, der die zwangsweise Abschulung von I-Kindern an Förderschulen ermöglicht. Zum Schuljahr 2012/13 soll die Inklusion an den Grundschulen, zum Schuljahr 2013/14 an den Sek-I-Schulen starten.