Schulstruktur und Ranking

– Bei nationalen Rankings betont man immer die Schulstruktur der Sieger.
– Bei internatio­nalen Rankings bestreitet man vehement, dass dies an den Schulstrukturen liege.
(Matthias von Saldern)

UN-Behinderten­rechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)

"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; ..."

UN-Behinderten­rechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)

"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass ...
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; ..."

UN-Behinderten­rechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)

"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass ...
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre wirksame Bildung zu ermöglichen; ..."

PISA – IGLU (2003): Mathematik

"Im Anschluss an die Grundschule gelingt es ... offensichtlich nicht, das positive Leistungspotential der Grundschülerinnen und Grundschüler ausreichend weiter zu entwickeln."