Argumente
Schulstruktur und Ranking
– Bei nationalen Rankings betont man immer die Schulstruktur der Sieger.
– Bei internationalen Rankings bestreitet man vehement, dass dies an den Schulstrukturen liege.
(Matthias von Saldern)
- ggg
UN-Behindertenrechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)
"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; ..."
- ggg
UN-Behindertenrechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)
"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass ...
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; ..."
- ggg
UN-Behindertenrechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)
"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass ...
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre wirksame Bildung zu ermöglichen; ..."
- ggg
PISA – IGLU (2003): Mathematik
"Im Anschluss an die Grundschule gelingt es ... offensichtlich nicht, das positive Leistungspotential der Grundschülerinnen und Grundschüler ausreichend weiter zu entwickeln."
- ggg